Hallo Michaele N.
der Hinzuverdienstdeckel wird berechnet, indem die monatliche Bezugsgröße mit den Entgeltpunkten (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB VI) des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der ersten Altersrente vervielfältigt wird. Er beträgt mindestens ein Zwölftel von 6.300 Euro plus dem Monatsbetrag der Vollrente und wird jährlich zum 1.7. neu berechnet.