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Experten-Antwort

flexirente berechnung etc

von DanaV23.07.2017 | 16:58
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5 Antworten

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Hallo! Gestern Mitteilung zur Rentenerhöhung bekommen. Darin steht auch zur flexirente bei teilweiser EM rente, dass dies individuell berechnet werden muss. weitere Infos Fehlanzeige ich bin seit 2011 in teilweiser EM rente und deshalb hätte ich schon gerne paar mehr Infos. Ausserdem ist bis heute das Formular wg zuverdienst, das der AG ausfüllen muss, nicht angekommen. Kann jemand was dazu sagen? Habe mich schon paar mal bei der drv erkundigt: ich solle mich gedulden. danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DanaV,

die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird auch nach dem Flexirentengesetz individuell bestimmt und richtet sich nach Ihrem Verdienst vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung - wie bisher auch schon. Sie beträgt das 0,81 fache der höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung multipliziert mit der jährlichen Bezugsgröße.

Ein konkrete Auskunft können Sie daher nur von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Bitte fragen Sie daher dort noch einmal nach. Sie können sich auch an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

Für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze werden aber mindestens 0,5 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich für das Jahr 2017 eine Mindesthinzuverdienstgrenze von

14.458,50 Euro im Jahr.

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4 Antworten

Fortitude oneam 23.07.2017 | 20:10
Hallo, Geduld gehört wohl nicht zu Ihren Eigenschaften. Wenn die DRV Ihnen bereits mitgeteilt hat, Sie sollen sich noch dedulden, dann bleibt Ihnen keine andere wahl. Sie werden sehen es wird alles gut werden. Mfg
DanaVam 23.07.2017 | 20:39
Ach soooo...Warum bin ich da nicht selbst draufgekommen?!
W*lfgangam 23.07.2017 | 21:12
Hallo DanaV, ...oder diese Web-Site gefunden: http://flexirente.drv.info/ Fragen zu Hinzuverdienst bei einer teilweisen EM-Rente müssen individuell errechnet werden - sagte ja auch schon Ihre Anpassungsmitteilung ;-) Vielleicht fragen Sie dazu mal vor Ort in Ihrer nächsten Beratungsstelle nach oder direkt _schriftlich_ bei Ihrer DRV-Hauptstelle. Gruß w.
DanaVam 24.07.2017 | 09:27
Vielen Dank an den Experten und Wolfgang!
Deutsche Rentenversicherung
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