Hallo DanaV,
die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird auch nach dem Flexirentengesetz individuell bestimmt und richtet sich nach Ihrem Verdienst vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung - wie bisher auch schon. Sie beträgt das 0,81 fache der höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung multipliziert mit der jährlichen Bezugsgröße.
Ein konkrete Auskunft können Sie daher nur von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Bitte fragen Sie daher dort noch einmal nach. Sie können sich auch an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze werden aber mindestens 0,5 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich für das Jahr 2017 eine Mindesthinzuverdienstgrenze von
14.458,50 Euro im Jahr.
Vielen Dank an den Experten und Wolfgang!
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