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Experten-Antwort

Flexirente-Hinzuverdienstdeckel

von Claudia11.01.2018 | 18:36
1033 Ansichten
8 Antworten
Guten Abend, ich habe eine Frage zum Hinzuverdienstdeckel für die Berechnung einer Altersrente: - Rentenbeginn soll der 01.12.2017 sein - Bruttogehalt im Dezember 2017: 6.602 EUR, damit Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze um 302 EUR: Abzug 40%, also ca. 120 EUR wären von der Altersrente abzuziehen - Hinzuverdienstdeckel ist wegen der Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze zu prüfen, dieser beträgt monatlich 3.650 EUR - die Bruttorente beträgt nach Kürzung um 120 EUR (wegen Hinzuverdienst) noch 1.280 EUR Nun meine Frage: Ist bei der Ermittlung des Hinzuverdienstdeckels nur 1/12 des Hinzuverdienstes (hier also 1/12 von 6.602 EUR = ca. 550 EUR) plus gekürzte Bruttorente anzusetzen- dann würde der Hinzuverdienstdeckel eingehalten oder wird der volle Dezemberverdienst, hier also 6.602 EUR angesetzt - dann würde die Dezemberrente nicht zur Auszahlung gelangen können... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2018 | 08:26

Die Summe aus dem monatlichen Hinzuverdienst (also ggfs. 1/12) und der monatlichen Rente (nach 40% Kürzung) wird mit dem Hinzuverdienstdeckel verglichen. Der so den Hinzuverdienstdeckel übersteigende Betrag wird dann zu 100% von der monatlichen Rente (nach 40% Kürzung) in Abzug gebracht.

7 Antworten

W*lfgangam 11.01.2018 | 19:28
Hallo Claudia, bei lediglich Hinzuverdienst im Dez. 2017 neben der Rente brauchen Sie sich um den Hinzuverdienstdeckel wirklich keine Sorgen zu machen. Die 302 EUR 'Zuvielverdienst' werden zunächst durch 12 geteilt, davon dann 40 %, ergibt einen Kürzungsbetrag von 10,17 EUR. Entsprechend dem Einkommen dürfte der beste Punktwert der letzten 15 Jahre bei 2+ liegen. Damit die doppelte Bezugsgröße (knapp 3000 x 2) plus 10,17 ist mit Teil-Rente + den anrechenbaren 10,17 nicht zu überschreiten ;-) Tipp: versuchen Sie einen günstigeren Rentenbeginn (sofern ein früheres Eintrittsdatum möglich /sinnvoll /keine Abschläge) zu finden. Dabei hilft Ihnen der Hinzuverdienstrechner: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… 'Gefühlt' könnte Rentenbeginn 01.09.2017 interessant werden, muss aber im Detail sehr genau ermittelt werden. Gruß w.
Z.J.am 11.01.2018 | 19:03
Sie sind doch immer der Selbe. Mal Claudia dann Martina ect. Und zum Schluss: Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mfg
Claudiaam 11.01.2018 | 19:53
Hallo Wolfgang, besten Dank für die schnelle Antwort! Der hohe Bruttoverdienst im Dezember ist leider nur auf eine (hohe) Sonderzahlung zurückzuführen. Der Hinzuverdienstdeckel liegt tatsächlich nur bei ca. 3.650 EUR monatlich. Ich dachte eigentlich, die Dezember-Bruttorente (nach Abzug von 40% des 6.300 EUR übersteigenden Bruttoeinkommens) und das Bruttogehalt von Dezember (6.602 EUR) dürften zusammen den Hinzuverdienstdeckel von 3.650 EUR nicht übersteigen-da würde ich ja deutlich darüber liegen... Viele Grüße
W*lfgangam 11.01.2018 | 20:20
Claudia schrieb

Hallo Wolfgang,

besten Dank für die schnelle Antwort!

Der hohe Bruttoverdienst im Dezember ist leider nur auf eine (hohe) Sonderzahlung zurückzuführen. Der Hinzuverdienstdeckel liegt tatsächlich nur bei ca. 3.650 EUR monatlich.

Ich dachte eigentlich, die Dezember-Bruttorente (nach Abzug von 40% des 6.300 EUR übersteigenden Bruttoeinkommens) und das Bruttogehalt von Dezember (6.602 EUR) dürften zusammen den Hinzuverdienstdeckel von 3.650 EUR nicht übersteigen-da würde ich ja deutlich darüber liegen...

Viele Grüße

Hallo Claudia, der Hinzuverdienstdeckel basiert darauf, dass die Dez.(Teil)RENTE + _anrechenbarer_ Hinzuverdienst (10,17 EUR) die 3650 EUR nicht überschreitet. Schlimmstenfalls würden 25,17 EUR (1/12 von 302) voll von der Dez.Rente abgezogen ...nur, eine Rente nebst Kleinhinzuverdienst von zusammen 3650/Hinzuverdienstdeckel erreichen wir in diesem Fall so schnell noch nicht ;-) Sie gehen nach wie vor davon aus, dass Monatseinkommen mit mtl. Renteneinkommen zu 'verrechnen' ist ...Hinzuverdienst wird Jahresweise auf die laufende Rente umgesetzt, auch bei nur wenigen 'Restmonaten'/hier Dez. im Jahr. Gruß w.
Jonnyam 11.01.2018 | 22:44
Hallo Claudia Der Mindesthinzuverdienstdeckel beträgt 1/12 des Freibetrags von 6300 + die Altersvollrente. Nach Ihrer Kürzung um 120 EUR und den verbleibenden 1280 EUR dürfte die Vollrente dann ja wohl bei 1400 EUR liegen. Wenn Ihr individueller Hinzuverdienstdeckel 3650 € beträgt, dann haben Sie in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn (2002 bis 2016) ja wohl als höchsten Entgeltpunktwert 1,2269 erzielt. Oder woher kennen Sie Ihren Hinzuverdienstdeckel? Die Berechnung von W*lfgang, wonach nur 10,07 EUR anzurechnen sind, ist schon richtig. Ihr Hinzuverdienst im Kalenderjahr 2017 (also nur im Monat Dezember) liegt mit 6602 EUR um 302 EUR über dem Freibetrag von 6300. Davon ist ein Zwölftel (=25,17) in Ansatz zu bringen und zu 40 % anzurechnen. Da die dann verbleibende Monatsrente (1389,93 EUR) zusammen mit 1/12 des Hinzuverdienstes im Kalenderjahr 2017 (=550,17 EU) lediglich 1940,10 beträgt und somit zwar über dem Mindesthinzuverdienstdeckels von 1925 EUR aber noch weit unter Ihrem individuellen Hinzuverdienstdeckel von 3650 EUR liegt, kommt eine weitere Begrenzung nicht in Betracht. Sie sollten wissen, dass der Hinzuverdienstdeckel nur dazu dient, dass Hinzuverdienst und Teilrente bei Überschreiten eines bestimmten Wertes nicht mehr nur zu 40 %, sondern zu 100 % angerechnet werden. Bei Ihrem höchsten Entgeltpunktwert von 1,2269 (wenn er denn stimmt) wäre im Kalenderjahr 2018 Hinzuverdienst zwischen 6300 und 42518,16 zu 40 %, danach zu 100 % anzurechnen und die Teilrente würde bei 44830,92 völlig entfallen. Im Übrigen hat W*lfgang auch mit seinem Hinweis Recht, dass sich eventuell ein noch früherer Rentenbeginn lohnen könnte. Unterstellt man, dass die 6602 EUR im Dezember ein 13. Monatsgehalt enthalten, würden bei einem Rentenbeginn im November ja auf dann 2 Monate nur 9903 EUR an Hinzuverdienst entfallen. Selbst das gibt dann immer noch eine Teilrente in derselben Höhe, die allenfalls geringfügig niedriger wäre, weil dann die Beiträge für November ja an der 1400 EUR-Rente fehlen würden.
Kaiseram 12.01.2018 | 07:25
Der Jonny hat wieder Langeweile.
Claudiaam 12.01.2018 | 09:24
Herzlichen Dank für die aufschlussreichen Antworten, vor allem an Wolfgang und Jonny.
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