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Experten-Antwort

Flexirente - Hinzuverdienstdeckel

von kama01.12.2019 | 17:28
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8 Antworten

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Hallo, mir ist nicht ganz klar, was ich hinzuverdienen darf, wenn ich in Rente gehe (Bescheid habe ich noch nicht vorliegen). Folgender Fall: Ich bin 59 und bekomme ca. 700 Euro Rente bei Rentenbeginn 63 Jahre ./. 12 %. So weit, so gut. Nun habe ich in den letzten 15 Jahren (und darüber hinaus) nur noch geringfügige Beschäftigungen (die letzten Jahre mit Pflichtbeiträgen) ausgeübt. Der Rentenversicherungsdeckel bezieht sich doch auf den höchsten Jahresverdienst der letzten 15 Jahre. Das sind nun mal 450 Euro/Mt. bzw. 5.400 Euro/Jahr bei mir. Ich hatte mir aber vorgestellt, mit 63 die Frührente zu beantragen (mit Abschlag 12 %) und zusätzlich weiter meinem Minijob von 450 Euro nachzugehen. So wie ich das sehe, wird mir dieser aber dann auf die Rente angerechnet (was ich auf keinen Fall möchte), da der Verdienstdeckel überschritten wird. Sehe ich das richtig? Gibt es Tipps?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kama,

wollen wir die vielen (zum Teil richtigen) Antworten doch mal sortieren:

1. Schritt

jährliche Hinzuverdienstgrenze 6.300 Euro. Wird diese überschritten findet eine erste Anrechnung (40% des über 6.300 Euro liegenden Verdienstes) auf die Jahresrente statt. Also nochmal durch 12 teilen, damit man die monatliche Kürzung hat.

2. Schritt

Hinzuverdienstdeckel! Mit dem Hinzuverdienstdeckel soll verhindert werden, dass man als Frührentner aus mal einen höheren Verdienst hat, als in den letzten 15 Jahren davor. Daher wird für den Deckel der sog. "best of 15"-Wert herangezogen. Also die höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre.

WICHTIG: Es gibt auch beim Hinzuverdienstdeckel einen Mindestdeckel. Dieser beträgt mindestens 1/12 von 6.300 Euro plus den monatlichen Vollrentenbetrag.

Also bis zu 6.300 Euro jährlichem Verdienst können Sie Ihren persönlichen Hinzuverdienstdeckel gar nicht überschreiten.

HINWEIS:

Falls später doch ein höherer Verdienst erzielt werden soll (oder man sich die Möglichkeit offen halten möchte), dann sollte man sich mal beraten lassen (frühzeitig ca. 2 Jahre vor Renteneintritt)wie man seinen Hinzuverdienstdeckel beeinflussen kann. Dies wäre zB möglich, indem man im letzten Jahre vor Rentenbeginn nochmal überdurchschnittliche freiwillige Beiträge bezahlt. Dazu gerne mal eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Siehe hieram 01.12.2019 | 17:38
Aus heutiger Sicht (Gesetzesänderungen vorbehalten) dürfen Sie 6.300,00 EUR dazu verdienen. Weitere Informationen zur Flexirente (die auch Möglichkeiten für höheren Hinzuverdienst bietet) finden Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/flexirente-…
kamaam 01.12.2019 | 18:14
Okay, danke. Also kann ich beruhigt 6.300 Euro/Jahr dazuverdienen = Freibetrag für alle. Ist das so korrekt? Der nachfolgende 2. Absatz hatte mich verunsichert, den letzten Satz hatte ich nicht richtig gelesen "mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente": Bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde. Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet. Sie erhalten dann nur noch eine Teilrente. Zusätzlich muss Ihre individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst beachtet werden - der sogenannte Hinzuverdienstdeckel. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor dem Rentenbeginn. Liegt Ihr Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von Ihrer Teilrente abgezogen.
Siehe dortam 01.12.2019 | 18:42
Hier kann Ihnen niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben, schon gar nicht der User "Siehe hier". Er zitiert nur allgemeingültige Dokumente, Veröffentlichungen und das, was eh schon in Ihren Unterlagen steht. Wenden Sie sich schriftlich an Ihre RV, oder an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, dann haben Sie eine Rechtssicherheit.
KSCam 01.12.2019 | 19:00
Ein 450 € Job ist neben jeder Altersvollrente möglich (weil 12 mal 450 immer unter 6300 liegt :)). Tipp am Rande: suchen Sie 6-12 Monate vor 63 eine Beratungsstelle der DRV auf und erkundigen sich dann nochmal genau was dann gilt. Wer weiß wie sich alles in den 4 Jahren bis Sie 63 sind entwickeln wird.
Antworter74am 02.12.2019 | 07:35
Nein, sehen sie falsch (aber zu ihrem Vorteil). Es dürfte in etwa sich so verhalten: Bis jährlichen Hinzuverdienst 6300€ keinerlei Anrechnung, also unproblematisch. Danach aber GLEICH Anrechung zu 100%, d.h. jeder Euro Hinzuverdienst wird 1:1 bei der Rente abgezogen (aufgrund des niedrigen Best of Wertes von nur 0,1636EP = Bestwert aus Minijob 2012) Ab ca. (14000-16000 Euro jährichen Hinzuverdienst (es bräuchte dazu genauere Angeben ihrerseits), fällt der Rentenanspruch vollständig weg.
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