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Experten-Antwort

Flexirente Rentenanpassungsbetrag

von Fuchur31.08.2023 | 20:34
464 Ansichten
3 Antworten
Ich bekomme seit 2020 Flexirente (Teilrente mit vollen renten- und krankenbeitragspflichtigen Einkommen). Der Rentenfreibetrag ist auf 20% festgeschrieben (von 2020). Gearbeite habe ich bis Mitte 2022, über die Regelaltersgrenze hinaus, mit Fortführung der Teilrente. Ab da erhalte ich die Vollrente. Wann ( 2022 oder 2023) erfolgt die endgültige Berechnung des feststehendes Rentenfreibetrages? Ab wann wird der Rentenanpassungsbetrag ermittelt und versteuert? MFg Wissel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2023 | 10:37

Die Berechnung des endgültigen Rentenfreibetrags beim Wechsel von einer Teil- in die Vollrente erfolgt aus dem kompletten Kalenderjahr nach dem Jahr des Wechsels in die Vollrente. In Ihrem Beispiel würde man also (für die Festlegung des endgültigen Freibetrags der nun vollen Rente) das darauf folgende Kalenderjahr (2023) als Basis zugrunde legen. Der Freibetrag müsste sich demnach aus Ihrer Jahresbruttorente des Jahres 2023 ergeben und bleibt dann statisch. Bzgl. des Prozentsatzes bleibt es bei den bereits festgestellten 20% Freibetrag. Das Jahr des Rentenbeginns hat sich ja nicht geändert. Bezüglich Ihrer zweiten Frage ist es so, dass eine Überprüfung auch im Hinblick auf die Rentenanpassung regelmäßig (im jährlichen Rhythmus) erfolgt. Mittels einer jährlichen Rentenbezugsmitteilung werden dem Finanzamt die erforderlichen Beträge übermittelt. Insofern ist das ein alljährig wiederkehrender Prozess. Hinweis: Für steuerliche Details wenden Sie sich bitte an einen Steuerexperten (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein o.ä.), da wir hier nur die Grundzüge erläutern können.

2 Antworten

Freibetragam 31.08.2023 | 22:11
Der Rentenfreibetrag für die (neue) Vollrente wird auf Basis des Freibetrages aus der Teilrente von 2020 berechnet, er wird nur prozentual dann auf die Vollrente angepasst. Wenn Sie also zum Beipiel für eine Teilrente von 50 Prozent einen Rentenfreibetrag von 1.000 Euro jährlich hatten, dann haben Sie ab Bezug der Vollrente einen Rentenfreibetrag von 2.000 Euro jährlich.
Steuermannam 01.09.2023 | 04:02
Freibetrag schrieb

Der Rentenfreibetrag für die (neue) Vollrente wird auf Basis des Freibetrages aus der Teilrente von 2020 berechnet, er wird nur prozentual dann auf die Vollrente angepasst.

Wenn Sie also zum Beipiel für eine Teilrente von 50 Prozent einen Rentenfreibetrag von 1.000 Euro jährlich hatten, dann haben Sie ab Bezug der Vollrente einen Rentenfreibetrag von 2.000 Euro jährlich.

Das sagt das EStG dazu: 4Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. 5Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. 6Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt. 7Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Betracht.
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