Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Flexirente + Teilzeitarbeit = Steuernachzahlung?

von Daniel13.04.2018 | 15:31
987 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kann hier jemand ungefähr sagen, welchen Betrag man bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 38.000 EUR inkl. Flexirente (Beginn in 2018) in Höhe von 4.500 EUR an Steuernachzahlung hinsichtlich der Rente zu erwarten hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

steuerrechtliche Fragen können nur von Steuerberatern, Finanzämtern oder Lohnsteuerhilfevereinen verbindlich beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an eine dieser Stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Daniam 13.04.2018 | 15:35
Hallo, das kommt darauf an. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein kann Ihnen da bestimmt weiterhelfen. Mfg
Danielam 13.04.2018 | 15:40
Kann hier jemand ungefähr sagen, welchen Betrag man bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 38.000 EUR inkl. Flexirente (Beginn in 2018) in Höhe von 4.500 EUR an Steuernachzahlung hinsichtlich der Rente zu erwarten hat?
Hallo, das kommt darauf an. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein kann Ihnen da bestimmt weiterhelfen. Mfg
Ich möchte aber zunächst versuchen, ob es nicht auch kluge und gute Menschen gibt, die mir meine Frage beantworten, ohne dass ich dafür Geld bezahlen muss ;-) Dafür sind doch Foren unter anderem da, oder?
Steuerberateram 13.04.2018 | 16:08
Das ist schon richtig mit den Foren. Aber dies hier ist ein Forum der RENTENVERSICHERUNG. Hier wirst du keine Steuerhilfe erhalten. Je nachdem was du an Sonderausgaben und Werbungskosten abzusetzen hast können das schon 500-1.000 Euro Nachzahlung sein.
W*lfgangam 13.04.2018 | 16:44
Zitat von Daniel anzeigenausblenden
Hallo Daniel, gut und richtig erkannt. Ersetzen Sie bei "Rentenbesteuerung" das Wort Rente durch einen beliebigen anderen Einkommensbegriff, fragen dann zu dieser Einkommensart/deren Voraussetzungen, in passenden Foren wg. Steuer nach - und man wird Ihnen die Nachfrage - wie hier - genauso um die Ohren hauen, denn es geht _nur_ um STEUERPFLICHT aus der jeweiligen Einkommensart ...da sind Sie hier wirklich falsch :-) Nebenbei, die DRV gibt Ihnen in den Information in der Renten-Info, der Rentenauskunft, dem Rentenbescheid freiwillig (!) Hinweise auf etwaige Steuerverpflichtungen aus der Rente – damit so Dösbattel wie Sie mit ein wenig Ahnung gesegnet werden ...erhalten Sie von Ihrem Finanzamt auch Hinweise auf mögliche Rentenarten und deren Voraussetzungen? ;-) Gruß w.
Danielam 13.04.2018 | 16:31
Es geht ja auch um das Thema Rente, nämlich Rentenbesteuerung. Aber man merkt ja überall, dass sich die DRV da wirklich wenig kümmert. Mir war z.B. noch gar nicht richtig bewusst, dass entgegen der Lohnzahlung bei der Rentenzahlung gar keine Steuern automatisch abgeführt werden. Da mag an meiner Dummheit liegen, aber ich denke, dass es vielen nicht 3x9 klugen, baldigen Rentnern nicht anders geht. Zurück zu meiner Frage, Sonderausgaben und Werbungskosten habe ich dort ja schon berücksichtigt, deshalb "zu versteuerndes Einkommen". Danke jedenfalls für die Antwort, ich hätte mit einer Rücklage in Höhe zwischen 1.000 und 1.500 EUR gerechnet. Besser etwas höher kalkulieren, als später kein Geld mehr für den Fiskus übrig zu haben ;-)
Daniam 13.04.2018 | 17:37
Zitat von Daniel anzeigenausblenden
Das ist schon richtig mit den Foren. Aber dies hier ist ein Forum der RENTENVERSICHERUNG. Hier wirst du keine Steuerhilfe erhalten. Je nachdem was du an Sonderausgaben und Werbungskosten abzusetzen hast können das schon 500-1.000 Euro Nachzahlung sein.
Es geht ja auch um das Thema Rente, nämlich Rentenbesteuerung. Aber man merkt ja überall, dass sich die DRV da wirklich wenig kümmert. Mir war z.B. noch gar nicht richtig bewusst, dass entgegen der Lohnzahlung bei der Rentenzahlung gar keine Steuern automatisch abgeführt werden. Da mag an meiner Dummheit liegen, aber ich denke, dass es vielen nicht 3x9 klugen, baldigen Rentnern nicht anders geht. Zurück zu meiner Frage, Sonderausgaben und Werbungskosten habe ich dort ja schon berücksichtigt, deshalb "zu versteuerndes Einkommen". Danke jedenfalls für die Antwort, ich hätte mit einer Rücklage in Höhe zwischen 1.000 und 1.500 EUR gerechnet. Besser etwas höher kalkulieren, als später kein Geld mehr für den Fiskus übrig zu haben ;-)
Hallo Daniel, ich glaube wohl kaum ,dass es an Ihrer Dummheit liegt. Wie ich entnehmen kann, sind Ihnen ein paar Fachbegriffe aus dem Finanzsteuerwesen bekannt. Und den Kosenamen Dösbattel von W*lfgang ist schon als Ernst anzusehen. Viel Freude bei Ihrer Einkommensteuer Erklärung. Mfg
Schiko-Schießl Konradam 13.04.2018 | 18:31
Um die Ohren hauen hilft hier nicht weiter. Bin kein Steuerfachmann, trotzdem Versuch, einer Klärung. Gehe davon aus, Abrechnung nach der Grundtabelle und es sind 4500 Rente im Betrag von 38000 zu verst.Einkommen enthalten ergibt 7970 Steuer. Berücksichtige ich die 4500 Rente sind hierfür mit 76% 3420 der Rente steuerpflichtig . 38000- 4500 + 3420 sind es 36920 steuerpflichtig und 7600 Steuer .Ergo, der Steueranfall für 3420 Rente 370 Euro (7970-7600). MfG.
Schiko-Schießl Konradam 14.04.2018 | 09:06
Nachplappern nützt nicht viel, trinke Jahre lang schon kein Bier mehr. Nehmen Sie doch einfach fachlich Stellung zum Thema. MfG.
Modi69am 14.04.2018 | 09:14
Hallo Daniel, Im Gegensatz zum Arbeitslohn erfolgt die Steuerabführung nicht durch Einbehaltung vom Zahlbetrag, sondern die Rente ist sog. Sonstiges Einkommen und die zu zahlende Steuer aus der Rente ergibt sich durch den Steuerbescheid nach Steuererklärung. Sie gehen 2018 erstmals in Rente, also sind 76 % der Rente d.G.n. steuerpflichtig , sagen wir mal von 4500 Rente( diese bereits nach Abzug KV/PV ? -Ihre Angaben hierzu sind etwas unscharf..)etc. ca. 3380 Euro. Nun kollidieren diese 3380 mit Ihrem zu versteuernden (?) Lohn von 33500 Euro, aus denen schon Steuern flossen. Da sie aber Steuern aus 37380 (33500 Lohn + 3380 Rente) zahlen müssen und in der Progressionstabelle jeder weitere Euro höher versteuert wird (bis zum Spitzensatz), würde ich -bei Annahme eines Steuersatzes von 30 % - von einer Steuerlast von ca. 1100 - 1150 Euro ausgehen. Exakte Auskünfte zum Steuerrecht darf nur der Steuerberater /Lohnsteuerhilfeverein geben; meine Berechnung ist nur laienhaft dargestellt mit vermuteten Ca-Beträgen...
Modi69am 14.04.2018 | 09:17
RECHENFEHLER - 33500 + 3380 = 36880 ... Ansonsten bleibe ich bei meinen Ausführungen..
Fastrentneram 14.04.2018 | 15:51
Ob Ihre „unverbindlichen“ Aussagen zu Steuerfragen hier gewünscht sind und jemandem tatsächlich helfen, ist doch mehr als fraglich! Der Experte wird richtigerweise an den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verweisen.
Danielam 15.04.2018 | 13:12
Zitat von Modi69 anzeigenausblenden
Vielen Dank! Bestätigt im Prinzip meine laienhafte Berechnung. Noch eine kurze Nachfrage zum Verständnis: Ist die richtige Vorgehensweise bei der Berechnung der Rentenbesteuerung, dass ich zunächst in der Grundtabelle schaue, welche Steuer sich aus dem "normalen" zu versteuernden Einkommen ergibt und ich dann die zu versteuernden Rentenbetrag addiere und ich dann schaue, wie hoch die Differenz der Einkommenssteuer ist, da diese Differenz dann die Einkommenssteuer auf die Rente ergibt?
Modi69am 15.04.2018 | 13:42
Hallo Daniel, tut mir leid - das geht zu tief ins Steuerrecht - kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Vorschlag: Spielen Sie die Situation doch einfach entweder über Elster bzw. ein Steuerprogramm am heimischen PC durch oder fragen Sie einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein. Schönen Rest-Sonntag
Modi69am 15.04.2018 | 13:45
Hallo nochmal, habe Ihre Nachfrage nicht richtig gelesen. Ja, ich würde es genaus so machen wie Sie es beschrieben ( 1 x mit und 1 X ohne Rente -> Differenz in Steuer sollte der Anteil aus der Rente sein, der dann versteuert wird...)
Schiko-Schießl Konradam 15.04.2018 | 15:51
Wollte eigentlich, dass Könner widersprechen, deshalb jetzt -hoffentlich richtig- eine neue Berechnung. Bei 4500 Bruttorente mit 3420 steuerpflichtig sind natürlich auch noch die auf 4500 abzuführenden Beiträge zu berück- sichtigen. Nenne mal 8,30 KrV., 1,475 PflV. 1,50 ALV. 9,30 RV., somit 20,575%, Euro 92,59 Euro und 3327,41 steuerpflichtig. Minus 3327,41 von 38.000,-- komme ich auf 34.672,59 zu versteuerndes Einkommen an Stelle von 38.000,00. Die Bemerkung wegen einer Strafe ist hinfällig, auch bei Falschauskunft eines Steuerfachmannes kann dieser nicht belangt werden. MfG.
KPJMKam 15.04.2018 | 17:58
Hallo. Du machst es nur noch schlimmer wie in Deinem ersten Beitrag, wenn er wirklich von Dir ist. Auf die Rente Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gibt es das? Und Rechenfehler gibt es auch noch.
Schiko-Schießl Konradam 15.04.2018 | 21:39
Da kann ich diesmal auch nur sagen"Entschuldigung" Wer Recht hat, der hat Recht. Fehler Angesprochen, führen durch Kritik auch zum Ergebnis. MfG.
=//=am 16.04.2018 | 10:12
Zitat von Daniel anzeigenausblenden
Das ist schon richtig mit den Foren. Aber dies hier ist ein Forum der RENTENVERSICHERUNG. Hier wirst du keine Steuerhilfe erhalten. Je nachdem was du an Sonderausgaben und Werbungskosten abzusetzen hast können das schon 500-1.000 Euro Nachzahlung sein.
Es geht ja auch um das Thema Rente, nämlich Rentenbesteuerung. Aber man merkt ja überall, dass sich die DRV da wirklich wenig kümmert. Mir war z.B. noch gar nicht richtig bewusst, dass entgegen der Lohnzahlung bei der Rentenzahlung gar keine Steuern automatisch abgeführt werden. Da mag an meiner Dummheit liegen, aber ich denke, dass es vielen nicht 3x9 klugen, baldigen Rentnern nicht anders geht. Zurück zu meiner Frage, Sonderausgaben und Werbungskosten habe ich dort ja schon berücksichtigt, deshalb "zu versteuerndes Einkommen". Danke jedenfalls für die Antwort, ich hätte mit einer Rücklage in Höhe zwischen 1.000 und 1.500 EUR gerechnet. Besser etwas höher kalkulieren, als später kein Geld mehr für den Fiskus übrig zu haben ;-)
Gehen Sie zum Kauf eines BACKfischs oder BACKhähnchens auch in eine Bäckerei? ;-) Es ist doch wohl logisch, dass die DRV von der Rente keine Steuer abziehen/einbehalten kann, denn die DRV ist ja wohl kaum in der Lage, Ihre sonstigen Einkommen und Ausgaben zu kennen. Ihre Frage gehört ganz einfach nicht in dieses Forum.
Danielam 16.04.2018 | 11:39
Meine Frage wurde hier von freundlichen Forumsteilnehmern grundsätzlich schon beantwortet. Das reicht mir eigentlich aus, da es sich mit meinen eigenen Recherchen deckt. Eventuell werde ich nochmal das Finanzamt befragen, aber mir ging es auch nur um eine ungefähre Einschätzung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026