Hallo User Markus,
die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet zu prüfen, ob die neuen Regelungen der Flexirente oder die alten Regelungen der Einkommensanrechnung für Sie günstiger sind.
Falls die Überprüfung statt gefunden hat und die neuen Regelungen für Sie günstiger sind, so muss das Urlaubsgeld zweimal berücksichtigt werden, da bei den neuen Regelungen immer das Einkommen des ganzen Kalenderjahres berücksichtigt werden muss.
Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein und der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, dann können Sie noch Widerspruch einlegen. Ein Widerspruchsverfahren kann aber sehr langwierig sein.
Sie haben auch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen. Als Begründung für diesen Antrag geben Sie an, ob es richtig war, dass Ihr Urlaubsgeld zweimal berücksichtig wurde. Sowohl bei den Regelungen, die bis zum 30.06.2017 galten als auch bei den neuen Regelungen ab dem 01.07.2017.