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Experten-Antwort

Flexirente und altes System

von Markus15.05.2019 | 15:10
73 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe bekomme seit 2017 eine volle Erwerbsminderungsrente. Im April, Mai, Juni 2017, habe ich aber von meiner eigentlichen Arbeitsstelle Urlaubsgeld (ca.5000 Euro) bekommen. Dadurch wurde im April 25%, im Mai 50% und im Juni 25% nach altem Recht von meiner Rente abgezogen. Was auch richtig ist. Ab Juli 17 gilt jetzt ja die neue Flexirente. Ich habe ab Oktober 17 eine geringfügige Beschäftigung in meinen alten Betrieb angenommen und verdiene dadurch ca. 1000 Euro im Monat.Nach neuer Flexirente, halbes Jahr 3150Euro frei und dadurch meine 3x1000 Euro werden nicht angerechnet. Nun wurde aber auf das ganze Jahr gerechnet(5000+3000-6300) und da wurde der Freibetrag um ca.1700 Euro überschritten. Es wurde also mein Urlaubsgeld 2x berechnet. Ist dies nun richtig gerechnet oder lohnt sich ein Widerspruch? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Markus,

die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet zu prüfen, ob die neuen Regelungen der Flexirente oder die alten Regelungen der Einkommensanrechnung für Sie günstiger sind.

Falls die Überprüfung statt gefunden hat und die neuen Regelungen für Sie günstiger sind, so muss das Urlaubsgeld zweimal berücksichtigt werden, da bei den neuen Regelungen immer das Einkommen des ganzen Kalenderjahres berücksichtigt werden muss.

Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein und der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, dann können Sie noch Widerspruch einlegen. Ein Widerspruchsverfahren kann aber sehr langwierig sein.

Sie haben auch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen. Als Begründung für diesen Antrag geben Sie an, ob es richtig war, dass Ihr Urlaubsgeld zweimal berücksichtig wurde. Sowohl bei den Regelungen, die bis zum 30.06.2017 galten als auch bei den neuen Regelungen ab dem 01.07.2017.

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2 Antworten

Klärungam 15.05.2019 | 15:23
Zunächst mal sei festgestellt, dass es sich bei einem Verdienst von 1000 Euro im Monat, nicht um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um eine normale versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Mikeam 15.05.2019 | 19:38
Hallo es handelt sich um eine normale Beschäftigung. Deshalb wurde richtig gerechnet.
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