Hallo, Lenny,
Sie planen, neben dem Bezug Ihrer Rente wegen Alters weiterzuarbeiten und die Rente als Teilrente zu beziehen. Wie Sie richtig angemerkt haben, wird zwar Ihr Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach § 34 des Sechsten Sozialgesetzbuchs auf die Rente wegen Alters angerechnet, der Bezug von Krankengeld jedoch nicht.
Da das Krankengeld auf der Grundlage des zuvor erzielten Arbeitsentgelts berechnet wird, ersetzt es lediglich den ausgefallenen Lohn. Ein Bezug von Krankengeld neben Altersteilrente stellt Sie nicht besser, als der Bezug von Hinzuverdienst mit Anrechnung auf den Altersrentenanspruch.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Altersteilrente das Krankengeld schmälern. Konkrete Informationen stellt Ihnen gerne Ihre zuständige Krankenkasse zur Verfügung
Sofern Sie bei Wegfall des Arbeitsentgelts (wegen Arbeitsunfähigkeit) Anspruch auf volle Altersrente erheben würden, stünde Ihnen wegen des Bezugs von Altersvollrente kein Krankengeld zu.
Liebe Grüße!