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Experten-Antwort

Flexirente und Krankheit

von Lenny17.11.2017 | 09:07
2270 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen , Ich beabsichtige im 05/2018 in Rente zu gehen . Bin dann 63 . Die rente wird als 99 % rente ausgezahlt . Ich arbeite arbeiter noch weiter . Frage : Kann ja sein das ich ab 07/ 2018 erkranke und arbeitsunfähig bin . Da ja Krankengeld eigentlich nicht als Zuverdienst zählt wäre es ja möglich das ich die Rente plus Krankengeld erhalte 0der ? Denkfehler ?? Her damit LG

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Lenny,

Sie planen, neben dem Bezug Ihrer Rente wegen Alters weiterzuarbeiten und die Rente als Teilrente zu beziehen. Wie Sie richtig angemerkt haben, wird zwar Ihr Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach § 34 des Sechsten Sozialgesetzbuchs auf die Rente wegen Alters angerechnet, der Bezug von Krankengeld jedoch nicht.

Da das Krankengeld auf der Grundlage des zuvor erzielten Arbeitsentgelts berechnet wird, ersetzt es lediglich den ausgefallenen Lohn. Ein Bezug von Krankengeld neben Altersteilrente stellt Sie nicht besser, als der Bezug von Hinzuverdienst mit Anrechnung auf den Altersrentenanspruch.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Altersteilrente das Krankengeld schmälern. Konkrete Informationen stellt Ihnen gerne Ihre zuständige Krankenkasse zur Verfügung

Sofern Sie bei Wegfall des Arbeitsentgelts (wegen Arbeitsunfähigkeit) Anspruch auf volle Altersrente erheben würden, stünde Ihnen wegen des Bezugs von Altersvollrente kein Krankengeld zu.

Liebe Grüße!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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8 Antworten

Jonnyam 17.11.2017 | 09:39
Fragen Sie doch mal die Krankenkasse, ob Sie ihnen schon jetzt für den unwahrscheinlichen Fall der Krankheit bei der Teilrente auch noch Krankengeld zahlt. Ich denke mal, die werden sich schwer tun JA sagen zu müssen.
Lonnyam 17.11.2017 | 10:38
Hallo Alleine, Ja, Sie haben ein sehr großer Denkfehler. Beschäftigen Sie sich mit anderen wichtigen Dingen. Vielleicht erkranken Sie ja schon morgen. Mfg
Genervteram 17.11.2017 | 13:54
Genau wegen Leuten wie Ihnen vermeiden es viele Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen. Ist dann ja auch nicht verwunderlich, wenn man schon im Vorfeld der Beschäftigung neben einem Rentenbezug über Krankengeldbezug nachdenkt. Wenn Sie schon so weit vorplanen, sollten Sie sich auch erkundigen, ob Ihr Arbeitgeber dann nicht Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden kann und ab wann, in welcher Höhe und wie lange Ihre Krankenkasse Krangengeld zahlt , denn letztendlich beziehen Sie ja eine Rente!
Genervteram 17.11.2017 | 16:02
Zitat von Lenny anzeigenausblenden
Genau wegen Leuten wie Ihnen vermeiden es viele Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen. Ist dann ja auch nicht verwunderlich, wenn man schon im Vorfeld der Beschäftigung neben einem Rentenbezug über Krankengeldbezug nachdenkt. Wenn Sie schon so weit vorplanen, sollten Sie sich auch erkundigen, ob Ihr Arbeitgeber dann nicht Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden kann und ab wann, in welcher Höhe und wie lange Ihre Krankenkasse Krangengeld zahlt , denn letztendlich beziehen Sie ja eine Rente!
Ich weis gar nicht warum man sich hier so aufregt .. Fakt ist nun einmal das genau diese Konstellation wie ich beschrieben habe laut Gesetz möglich ist ...und von zahlreichen anderen auch genau so praktiziert wird . Krankenkasse fragen ,hin oder her .Diese hat eben keine Möglichkeit die Zahlung einzustellen. Auf welcher Grundlage auch :: Dies wurde nämlich bei der Einführung der Flexirente vergessen
Genau das bemängeln die Krankenkassen und wer weiß schon wie schnell eine neue Regierung diese Konstellation ändert. So ein Gesetz ist schnell erlassen, zumal ein Konsens herrscht, dies zu ändern. Sie sollten sich daher nicht zu sicher sein, dass die von Ihnen angeführte Konstellation noch gilt, wenn Sie neben der Rente noch arbeiten. Letztendlich könnte Ihnen auch der Arbeitgeber durch vertragliche Vereinbarungen noch Probleme bereiten. Also aufgepasst!
Lennyam 17.11.2017 | 15:39
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
Ich weis gar nicht warum man sich hier so aufregt .. Fakt ist nun einmal das genau diese Konstellation wie ich beschrieben habe laut Gesetz möglich ist ...und von zahlreichen anderen auch genau so praktiziert wird . Krankenkasse fragen ,hin oder her .Diese hat eben keine Möglichkeit die Zahlung einzustellen. Auf welcher Grundlage auch :: Dies wurde nämlich bei der Einführung der Flexirente vergessen
W*lfgangam 17.11.2017 | 17:40
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Ergänzend an Lenny dazu dieser Beitrag, in dem das schon mal thematisiert worden ist: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/99-bei-k… Gruß w.
Lennyam 17.11.2017 | 16:08
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
Ich weis gar nicht warum man sich hier so aufregt .. Fakt ist nun einmal das genau diese Konstellation wie ich beschrieben habe laut Gesetz möglich ist ...und von zahlreichen anderen auch genau so praktiziert wird . Krankenkasse fragen ,hin oder her .Diese hat eben keine Möglichkeit die Zahlung einzustellen. Auf welcher Grundlage auch :: Dies wurde nämlich bei der Einführung der Flexirente vergessen
Genau das bemängeln die Krankenkassen und wer weiß schon wie schnell eine neue Regierung diese Konstellation ändert. So ein Gesetz ist schnell erlassen, zumal ein Konsens herrscht, dies zu ändern. Sie sollten sich daher nicht zu sicher sein, dass die von Ihnen angeführte Konstellation noch gilt, wenn Sie neben der Rente noch arbeiten. Letztendlich könnte Ihnen auch der Arbeitgeber durch vertragliche Vereinbarungen noch Probleme bereiten. Also aufgepasst!
Da gebe ich Ihnen natürlich vollkommen recht . Die frage war ja nur ob dies möglich ist ... http://www.sv-lex.de/aktuelles/thema-der-woche/archiv-thema-der-…
Unwissendeam 17.11.2017 | 17:25
Ja, Denkfehler. Die Arbeitsunfähigkeit müsste schon vor dem Rentenbeginn beginnen. Nur dann würden Sie "Rente PLUS Krankengeld" erhalten. In Ihrem geschilderten Fall wird hingegen das Krankengeld um den Zahlbetrag der Teilrente gekürzt (§ 50 Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Damit haben Sie "unterm Strich" keine Doppelleistung. Wenn das Krankengeld höher ist als die Rente, erhalten Sie neben der Rente zwar noch eine Krankengeld-Spitzbetrag ausgezahlt, allerdings sind beide Leistungen zusammen nur so hoch, wie das Krankengeld ohne Rentenbezug wäre. Das ist also auch keine echte Doppelleistung. ... also nicht wirklich "Rente plus Krankengeld"! Wenn man sich allerdings den Krankengeld-Spitzbetrag sichern will, kann man über einen Antrag auf 99 %-Teilrente durchaus nachdenken: Ist mein Krankengeld-Anspruch höher als meine Rente? Wie hoch ist der Differenzbetrag? Wie hoch ist der Rentenverzicht (1 %) in Euro? Bin ich im Verminderungszeitraum? (--> Zugangsfaktorerhöhung!) Wie ist mein Gesundheitszustand (... rechne ich mit Krankengeldbezugszeiten?) Vor allem aber: Wird meine Altersente unter Anrechnung meines Arbeitsentgelts (also ohne Krankegeldbezugszeiten) ohnehin auf 99 % oder weniger gekürzt? --> Dann kann ich den Antrag auf jeden Fall stellen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Andererseits kann mich die Problematik "rückwirkende Berechnung einer Vollrente im Rahmen der Spitzabrechnung" - wegen längeren Krankengeldbezugs - nicht mehr einholen... :-)
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