Hallo Julsche,
sicherlich ist es nicht verkehrt, eine Kopie des Gutachtens an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.
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Hallo Julsche,
sicherlich ist es nicht verkehrt, eine Kopie des Gutachtens an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.
Hallo Julsche, nein das Arbeitsamt schickt das Gutachten nicht zur DRV! (dürfte es sowieso ohne deine Zustimmung nicht, dass gleiche auch bei der Krankenkasse und MDK Gutachten) Aber du kannst es bei der Agentur anfordern und je nachdem der DRV zuschicken. So haben wir es erst vor zwei Wochen gemacht. Die DRV wird trotz Agentur Gutachten i. d. R eigene veranlassen und solange muss die Agentur abwarten. GrüßeHallo Julsche, sicherlich ist es nicht verkehrt, eine Kopie des Gutachtens an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.Liebe Experten ich hätte da doch noch mal eine Nachfrage... Hab mich durch das Forum quer gelesen und habe eine Expertenantwort gefunden.. Ich zitiere... In Fällen der Nahtlosigkeit enthält der Rentenversicherungsträger, die dort erhoben medizinischen Unterlagen, der Rentenversicherungsträger prüft dann unabhängig ob eine Erwerbsminderung vorliegt... Nur zu meinem Verständnis... Das Arbeitsamt schickt auf jeden Fall mein ärztliches Gutachten zur Rentenversicherung? Danke für nochmalige Antwort
Danke erstmal.. Ja das haben mir ja auch schon die Experten geschrieben, ich habe nur nochmal nachgefragt weil ich das hier im Forum als Expertenantwort gelesen habe... Ich schicke es sowieso dorthin sobald ich es habe... Ich muss es, erst beantragen, haben Sie das gesamte bekommen.. Also auch den medizinischen Teil, den die Sachbearbeiterin ja nicht bekommt? Danke für InfoLiebe Experten ich hätte da doch noch mal eine Nachfrage... Hab mich durch das Forum quer gelesen und habe eine Expertenantwort gefunden.. Ich zitiere... In Fällen der Nahtlosigkeit enthält der Rentenversicherungsträger, die dort erhoben medizinischen Unterlagen, der Rentenversicherungsträger prüft dann unabhängig ob eine Erwerbsminderung vorliegt... Nur zu meinem Verständnis... Das Arbeitsamt schickt auf jeden Fall mein ärztliches Gutachten zur Rentenversicherung? Danke für nochmalige AntwortHallo Julsche, nein das Arbeitsamt schickt das Gutachten nicht zur DRV! (dürfte es sowieso ohne deine Zustimmung nicht, dass gleiche auch bei der Krankenkasse und MDK Gutachten) Aber du kannst es bei der Agentur anfordern und je nachdem der DRV zuschicken. So haben wir es erst vor zwei Wochen gemacht. Die DRV wird trotz Agentur Gutachten i. d. R eigene veranlassen und solange muss die Agentur abwarten. Grüße
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