Die Rehabilitierungsbescheinigung wird voraussichtlich nicht als Nachweis Ihrer Flüchtlingseigenschaft anerkannt. Wie Ihnen "W*lfgang" bereits geraten hat, sollten Sie sich an die ausstellende Behörde wenden, um eine Zweitschrift zu erhalten. Sollte Ihnen der Nachweis Ihrer Flüchtlingseigenschaft nicht möglich sein, kann der Rentenversicherungsträger bei Bedarf eine entsprechende Bescheinigung beim Bundesverwaltungsamt beantragen.