Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenzu 1.)
Ein Widerspruch gegen eine Rentenentziehung hat kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung. Ein Verzicht auf die aufschiebende Wirkung ist nicht möglich. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, wird die zu Unrecht bezogene Leistung nach § 50 SGB 10 zurückgefordert. Bei der Rückforderung werden jedoch Ihre Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen sein. Sollten Sie tatsächlich Ihren Lebensunterhalt nur von
Arbeitslosengeld II bestreiten, wäre eine Rückforderung - solange Sie nur diese Leistungen beziehen - nicht möglich.
zu 2.)
Auch nach einer Rentenentziehung können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Vermittlungshilfen, Integrationsmaßnahmen etc.) angezeigt sein. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Daher sollten Sie sich vorab in einem persönlichen Gespräch von einem Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
zu 3.)
Der Bezug Ihrer Erwerbsminderungsrente wird später bei Ihrer Altersrente als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug berücksichtigt.
Der Rückforderungsanspruch bleibt bestehen. Sobald ein entsprechendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, ist der überzahlte Betrag zu erstatten. Hierbei kommt auch eine Aufrechung an einer zukünftigen Erwerbsminderungs- oder Altersrente in Betracht.
Die Rentenbezugszeit wird als Anrechnungszeit bei den beitragsfreien Zeiten rentensteigernd bewertet.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.