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Fonds-Riester, Beitragsfreistellen oder ... ?

von costumer13.04.2009 | 10:06
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, habe einen Riester-Vertrag der zu 100% in Fonds investiert, spare den Höchstbeitrag an, so das sich so um die 8.000 euro angespart habe. Die Gesellschaft hat zum Jahresende ein Sicherungssystem durchgeführt und die Aktien in Rentenpapiere umgetauscht - natürlich mit massiven Verlust , glaub so um die 60 % Verlust. Momentan wird auch nur monatlich in Rentenpapiere angespart . Die Rentenpapiere werden auch bei besseren Börsen nicht wieder in Aktien umgetauscht. Dies gefällt mir nicht, gerade im Börsentief sollte man Aktien kaufen .... Bin jetzt 41 J. den Verlust werde so jedenfalls nicht mehr oder kaum bis Rentenbeginn ausgleichen. Meine Frage, wenn ich diesen Vertrag beitragsfrei stelle, entstehen mir dann Nachteile ? sind die eingezahlten 8.000 Euro dann zum Rentenbeginn weiterhin garantiert ? bzw. möchte jetzt eigentlich in ein Banksparplan riestern, kann ich die garantierten 8.000 euro von der einer Gesellschaft zu andern mitnehmen ? oder wird nur der jetzige Börsenwert übergeben ? Für eure Antworten Dank im Voraus.

5 Antworten

leoam 13.04.2009 | 23:49
Meine Frau und ich sparen auch ohne die lächerliche Zulage für Riester. Auch von der Steuersparnis lassen wir uns nicht locken. In den letzten Monaten haben wir wieder ordentlich in Fonds und Aktien investiert und sind wieder fett in Plus. Es reicht dass wir uns bei der gesetzlichen Rente reinlegen lassen mußten, ein zweitesmal passiert uns das sicher nicht mehr. Gruss leo
Maria L.am 13.04.2009 | 16:05
Hallo costumer, interessehalber: handelt es sich um eine fondsgebundene Versicherung oder einen Riester-Fondssparplan? Die Beitragserhaltungsgarantie gilt jeweils zum normalen Vertragsablauf und zwar auch, wenn Sie den Vertrag vorzeitig beitragsfrei stellen, nicht allerdings, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen oder Ihr Deckungskapital auf einen anderen Vertrag übertragen lassen (meines Wissens erhalten Sie dann nur den aktuellen Wert abzüglich Stornogebühren, bei Kündigung müßten Sie zudem die Fördergelder zurückzahlen). Nachteil bei Beitragsfreistellung könnte eine höhere Kostenbelastung des Vertrags sein. Lassen Sie sich die möglichen Änderungsvarianten doch von Ihrem Vertragspartner erläutern und berechnen. Nachdem Sie jetzt erlebt haben, daß Fonds in Riester-Verträgen nur eine Mogelpackung sind: warum sparen Sie nicht frei und unabhängig in Aktienfonds? Wie Sie selber sagen: gerade im Börsentief sollte man in Aktien investieren, und da man nie weiß, wann das Tief erreicht ist, spart man am besten regelmäßig. Gute Info-Seite hierzu: www.finanzuni.org Übrigens: der Grund für das Umschichten Ihres Vertrags in Rentenpapiere ist vermutlich gerade die ominöse Beitragserhaltungsgarantie! Diese zwingt die Riester-Anbieter zu kurzsichtigem Denken (staatlich erzwungen!). Riester-Anbieter dürfen nicht darauf vertrauen, daß Aktienkurse auch mal wieder steigen. Sie als Privatinvestor dürfen das dagegen schon. Ich verzichte deswegen vollständig auf die staatlichen Riester-Fördergelder, die doch nur aus meinen eigenen Steuern bzw. über Staatsverschuldung finanziert werden, und vertraue für meine Altersvorsorge vollständig auf Produktivkapital - also Aktienfonds. Ein vorhandenes Finanzpolster und eine lange Ansparzeit (>= 20 Jahre) ist dafür natürlich Voraussetzung. Gruß, Maria L.
Maria L.am 13.04.2009 | 23:29
Hallo costumer :-), warum wollen Sie überhaupt noch in Riester sparen, nachdem Sie jetzt einmal schlechte Erfahrungen gemacht haben? Staatlich geförderte Altersvorsorge ist in der Regel unproduktiv, außerdem immer dem Risiko nachträglicher gesetzlicher Änderungen ausgesetzt. Kennen Sie das Problem doppelter Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung? Die Betriebsrentner sind bei laufenden Verträgen mit 14+x% Zusatzbeitrag zur Kasse gebeten worden (bei Auszahlung wurden die Renten plötzlich KV-pflichtig, wovon bei Vertragsabschluß noch nicht die Rede war). Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, daß dies zukünftigen Riester-Rentnern genauso geht. Warum geben Sie die Kontrolle über Ihre Altersvorsorge ab? Wenn Sie selber die Fondsauswahl treffen, tragen Sie auch selber die Verantwortung - und können dann auch selber entscheiden, wann Sie ggf. Beträge in andere Anlageformen umschichten. In der Regel sollte es sich lohnen, so lange wie möglich ausschließlich in Produktivkapital zu investieren und erst zum Renteneintritt teilweise Rentenpapiere etc. zu wählen. Sehen Sie sich mal auf der genannten website um und lassen Sie sich vom teilweise ruppigen Umgangston dort nicht abschrecken. Auch das Forum ist lohnend (erfordert eine Anmeldung). Nur in einen einzigen Aktienfonds zu sparen, halte ich für zu riskant. Streuung ist hier wie immer angesagt: über Fondsgesellschaften, Länder/Regionen, Branchen etc. Gruß, Maria L.
costumeram 13.04.2009 | 20:22
Danke für die Anwort, angespart wurde in Riester-Fondssparplan. Theorethisch könnte ich jetzt auch einen neuen Fondssparplan in Riester anlegen, der würde erstmal in Aktien sparen, kann aber jederzeit wieder umschichten wie er will, hätte dann keinen Einfluß darauf. Etwas spare ich zusätzlich in einen Aktienfonds an - gerade jetzt in der Krise macht es ja eigentlich sinn dabei zu sein. p.s. jede Krise ist auch mal vorbei :-) gruß
Schiko.-Original.am 14.04.2009 | 18:00
Habe heute zugewartet ob von amtlicher Seite ein Beitrag kommt. Die Ausführungen der scheinbar an Ostern wieder Auferstandenen "Maria L." sind durch nichts mehr zu überbieten. Ich meine für Riester gibt es vor allem für Kinder und Geringverdiener enorme staatlich Zuschüsse. Natürlich, die Entwicklung der letzten Monate am Kapitalmarkt hat auch bewiesen " Es ist nicht alles Gold" was glänzt. Aber zum wiederholten Male vorauszusagen dass auch später auf die Riesterauszahlungen der Krankenkassenbeitrag fällig wird ist einfach nicht in Ordnung. Natürlich weiß auch ich dass viele Rentner zu recht verärgert sind, dass seit 1.4.2004 für Betriebsrenten , Versorgungsbezüge, Privatrenten, der volle Krankenkassenbeitrag zu tragen ist, derzeit 15,50%, hinzu kommen noch 1,95 oder gar 2,20 % Pflegeversicherung. Ganz schlimm dabei, dies gilt auch für fällige Kapitalleistungen aus Direkt- versicherungen und Pensionskassen verteilt auf zehn Jahre innerhalb der Bemessungsgrenze, derzeit 3.675 monatlich für West und Ost. Es sei aber auch der Hinweis gestattet, dass für einen Großteil dieser Renten nach wie vor in der Versteuerung die Ertragsanteilbesteuerung gilt, jetzt er- mäßigt. Statt früher mit 65 Rente 27% nur mehr 18%, mit 63 früher 29% jetzt 20%, usw. Habe ja nichts gegen Aktien oder Aktienfonds, es darf aber auch hier nicht verschwiegen werden, im Gegensatz zu früher gibt es bei der Abgeltungssteuer keine Haltungsfristen mehr für Kursgewinne, ganz gleich ob Aktien oder Fonds. Werden also 801 / 1602 Freistellung überschritten fällt bis zu 28% Steuer an. Ob gewollt oder ungewollt, dies wird oft verschwiegen, halte es für meine Pflicht auch darauf hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen.
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