Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDen Ausführungen von "Nix" und "Anke" ist nichts hinzuzufügen.
Das Sterbevierteljahr für die Witwerrente wird in voller Höhe ausgezahlt und nicht verrechnet.
Den Tod des Verstorbenen müssen Sie oder das beauftragte Bestattungsinstitut beim nächsten Postamt melden.
Formulare sind dort vorrätig.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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