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Formalitäten nach Sterbefall

von Wolfram04.09.2007 | 11:57
3854 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, wer kann mir genaue Ratschläge geben. Was muss ich im Sterbefall bezüglich der Rente meiner Frau alles erledigen? Meine Frau war EU-Rentenempfängerin und ich bin Rentner. Danke und Gruß von Wolfram

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.09.2007 | 12:42

Den Ausführungen von "Nix" und "Anke" ist nichts hinzuzufügen.

Moderatoren-Antwortam 06.09.2007 | 09:35

Das Sterbevierteljahr für die Witwerrente wird in voller Höhe ausgezahlt und nicht verrechnet.

Den Tod des Verstorbenen müssen Sie oder das beauftragte Bestattungsinstitut beim nächsten Postamt melden.

Formulare sind dort vorrätig.

8 Antworten

Nixam 04.09.2007 | 12:17
1) Rente beim Postrentendienst stoppen(beim Postamt) 2) RV-Träger schriftlich mit Original-Sterbeurkunde(Sie bekommen mehrere Original-Sterbeurkunden vom Amt). 3) Die Krankenkasse Ihrer Ehefrau informieren. Das dürfte fürs Erste reichen. Meistens bieten diesen Dienst auch die Beerdigungsinstitute an.
Ankeam 04.09.2007 | 12:28
Sollte der Sterbefall noch keine 14 Tage her sein, dann beantragen Sie das sog. Sterbevierteljahr beim Postrentendienst. Hierzu können Sie zu jeder Postfiliale gehen. Dieser Antrag auf Sterbevierteljahr gilt als formloser Rentenantrag bei der deutschen Rentenversicherung. Zur formellen Rentenantragsstellung vereinbaren Sie am Besten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die ersten drei Monate Rente werden in voller Höhe ausgezahlt. Danach findet eine Einkommensanrechnung Ihrer Rente auf die Witwerrente statt. Des weiteren stimmen meine Ratschläge mit Nix überein.
Antoniusam 04.09.2007 | 15:02
Um Witwerrente zu beantragen, brauchen Sie KEINE Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen ! Das können Sie in jedem Rathaus oder Bürgeramt ebenfalls tun.
bekissam 05.09.2007 | 17:14
...das ist nur meistens sehr viel umständlicher und dauert länger. Die Auslunfts- und Beratungsstellen dagegen ersparen das Ausfüllen der Vordrucke (erfolgt am Bildschirm) und übermitteln die Anträge elektronisch.
Antoniusam 05.09.2007 | 17:30
Meine Mutter hat Ihre Witwenrente ebenfalls in unserem Bürgeramt beantragt. Auch dort wurden die Daten direkt am Bildschirm eingegeben und elektronisch an die DRV übermittelt. Meine BU-Rente beantragte ich damals im Rathaus meines REHA-Ortes. Die Eingaben erfolgten dort ebenfalls am Bildschirm, die Seiten wurden ausgedruckt und auf dem Postwege an die damalige LVA weitergeleitet. Mag sein, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wird. Aber eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV ist nunmal nicht immer in der Nähe. MfG
Wolframam 05.09.2007 | 20:41
Hallo liebes Forum, erstmal danke für die Antworten. Hat es überhaupt viel Sinn, wenn ich beim Postrentendienst einen Rentenvoschuss beantrage, wenn er doch mit der späteren Witwerrente verrechnet wird. Wird die Sterbemitteilung automatisch vom Amt an die RV gemeldet, oder muss ich das selber machen? Danke für Antworten und Gruß von Wolfram.
Ossiam 06.09.2007 | 08:40
Hallo Wolfram, die Witwen,-Witwerrente beginnt nach einem Rentenbezug des verstorbenen mit dem Folgemonat des Sterbefalles.Für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat beträgt die Hinterbliebenrente 100% der Rente des verstorbenen.Im Osten ohne Auffüllbetrag.Erst ab dem 4.KM wird eigenes Einkommen angerechnet.Mit Antrag auf Witwen,-Witwerrentenvorschuß ist der Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt.Sie müssen dann nur noch einen Formblatt-Antrag stellen. mfG
bella0815am 21.01.2008 | 11:15
Meine Mutti verstarb am 05.01.2008. Muss ich ihre bisher erhaltene Rente für Monat Januar 2008 zurückzahlen ?
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