Hallo Elke Rückin,
die Angaben im Feld MSNR müssen von Ihnen nicht vorgegeben werden und das wird auch nicht erwartet.
Die Zuordnung erfolgt über die Angabe der Versicherungsnummer. Falls bereits ein Bewilligungsbescheid erlassen wurde, finden Sie die MSNR auf diesem Bescheid. Wie Sie bereits richtig angegeben haben, entspricht die 3 am Ende der Anzahl der Maßnahmen. Wobei die beiden ersten Ziffern sich je nach Art der Maßnahme unterscheiden können, z.B. medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung