Vereinfacht dargestellt kann man die Formel von Wolfgang nehmen. Ganz so einfach ist es dann aber wieder nicht! Erstens ist zu prüfen, welche Rechtslage anzuwenden ist. So wäre zum Beispiel bei einer Heirat ab 2002 das neue Hinterbliebenrecht anzuwenden und der Rentenartfaktor ist 0,55 statt 0,6. Die eigenen Brutto-Altersrenten werden mit einem Pauschalabzug von derzeit 14% in eine anrechenbare Nettorente umgerechnet. Der aktuelle Freibetrag ist 742,90€. Die den Freibetrag übersteigende Pauschal-Nettorente wird zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Suchen Sie bitte eine der zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen auf um sich konkret die Ansprüche berechnen zu lassen.