1. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht, sofern neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, sofern mindestens fünf Versicherungsjahre vorliegen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen).
2. Versicherte, die schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (=fünf Jahre) wegen einer Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig sind, haben einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn diese Versicherte bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert bleiben.
3. Ob der Zeitpunkt der Leistungsfall der Erwerbsminderung bei Ihnen richtig festgestellt worden ist, sollten Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüfen lassen. Diese Überprüfung kann im Forum nicht erfolgen.
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