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Experten-Antwort

formfehler?

von hanna18.11.2013 | 15:55
1672 Ansichten
4 Antworten
Ich habe eben KEIN Eingangsleiden sondern Vordiplom.Und nach dem Vordiplom noch 4 Semester normal studiert.Nur die Abschlussprüfung nicht geschafft,und dann krank geworden.Also im 7. Semester fing Krankheit an.Ich habe auch gelesen,Studenten gelten grundsätzlich als erwerbsfähig.Ausserdem gilt man erst als erwerbsunfähig wenn man nicht mal 3 Stunden arbeiten kann.Und so krank war ich erst 2000.Ausserdem habe ich beim Fachabitur gute Noten gehabt und in einem Fach sogar die beste Abschlussprüfung des Jahrgangs geschrieben,de war ich 17 einhalb Jahre alt.Da können die mir nicht erzählen, dass ich mit 16 schon voll erwerbsgemindert war.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2013 | 09:36

1. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht, sofern neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, sofern mindestens fünf Versicherungsjahre vorliegen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen).

2. Versicherte, die schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (=fünf Jahre) wegen einer Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig sind, haben einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn diese Versicherte bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert bleiben.

3. Ob der Zeitpunkt der Leistungsfall der Erwerbsminderung bei Ihnen richtig festgestellt worden ist, sollten Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüfen lassen. Diese Überprüfung kann im Forum nicht erfolgen.

3 Antworten

Nickam 18.11.2013 | 16:39
Warum schreiben Sie nicht i8n Ihrem alten Thread weiter, anstatt ständig neue aufzumachen?
....am 19.11.2013 | 10:55
Sie können auch trotz den Schulbesuchs voll erwerbsgemindert gewesen sein. Das eine schließt das andere nicht aus. Und wenn der Eintritt der Erwerbsminderung auf Ihr 16 Lebensjahr datiert ist hat die Prüfung zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen (3 jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren). Der Rechtsweg gegen den bescheid der DRV vorzugen steht Ihnen offen ... alles andere kann von hier nicht beurteilt werden.
Anonymusam 19.11.2013 | 11:13
Doof
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