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formloser Antrag auf Festsetzungsverfahren

von rosa17.06.2010 | 20:14
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie sich jetzt rausstellte, hat der Versicherungsanbieter meinen Riestervertrag falsch gestellt. Er hat mich als mittelbar eingestuft und ich hätte aber als unmittelbar eingestuft werden müssen. Somit kommt jetzt die Zulagenstelle und fordert für 3 Jahre die gezahlten Zulagen für mich und die beiden Kinder zurück. Ich muss jetzt einen formlosen Antrag stellen, dass die Zulagen bleiben und diesen entsprechend begründen. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Ich könnte dringend etwas Hilfe gebrauchen. Bitte schreibt mir doch, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll bzw. kann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo rosa,

bitten Sie Ihren Versicherungsanbieter den Zulagenantrag entsprechend zu korrigieren und an die Zulagenstelle weiterzuleiten.

6 Antworten

Schadeam 18.06.2010 | 07:40
Die Begründung für die unmittelbare Zulagenberechtigung kann wohl nur darin liegen, dass Sie pflichtversichert in der DRV sind. Auf diesen Sachverhalt in einem formlosen Schreiben hinzuweisen ("ich bin/war im fraglichen Zeitraum versicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei Firma xy") sollte doch machbar sein. Und notfalls Belege beifügen? Wo ist das Problem?
...am 18.06.2010 | 09:19
Ich glaube, das Problem besteht wohl eher darin, dass die Zulagen zurückgefordert werden, da der bei unmittelbarer Zulagenberechtigung notwendige Mindesteigenbeitrag nicht eingezahlt worden ist. Sie sollten sich vielleicht bei der Verbraucherzentrale nach möglichen weiteren Schritten erkundigen...
rosaam 18.06.2010 | 17:25
Ich brauche als Ehepartnerin keinen Mindestbeitrag einzahlen, wenn ich mittelbar eingestuft geworden wäre, und weil ich keine Pflichtbeiträge zur RV bezahle.
rosaam 18.06.2010 | 17:29
Der Versicherungsanbieter sagt mir, ich müsse den Antrag selber stellen, er dürfe es nicht. Aber was soll ich in den Antrag reinschreiben, damit die Zulagenstelle diesen positiv bescheidet?
...am 22.06.2010 | 09:02
Da widersprechen Sie sich jetzt aber selbst: erst sind Sie fälschlicherweise als mittelbar (statt unmittelbar) eingestuft worden - dann brauchen Sie nicht zu zahlen, weil doch mittelbar???? Wenn Sie nicht in die RV einzahlen, aber mind. ein Kind noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet hat, dann sind Sie unmittelbar zulagenberechtigt (Vers.-Pflicht wegen Kindererziehung) und MÜSSEN einen Mindesteigenbeitrag zahlen, um die Zulagenzu erhalten...
rosaam 22.06.2010 | 19:35
Der unmittelbare Ehepartner nimmt seinen Partner mit eigenem Vertrag mit. Da beide Kinder über 3 Jahre sind und ich nicht RV Pflichtbeiträge zahle, weil ich nicht berufstätig bin, brauche ich keinen Mindestbeitrag bezahlen und hätte dennoch in mittelbar eingestuft werden müssen, weil unmittelbar nicht geht! Eigentlich bin ich gar nichts: weder mittelbar noch unmittelbar. Das geht aber nicht. Aber auf keinen Fall bin ich unmittelbar! Das ist ja das Schwierige an der Sache. Dann bleibt nur mittelbar...ABER DAS IST NICHT, WAS MICH INTERESSIERT, SONDERN WAS SCHREIBE ICH IN EINEN FESTSETZUNGSANTRAG, DASS DIE ZULAGENSTELLE MIR DIE ZULAGEN NICHT STREICHT. KENNT SICH DAMIT JEMAND AUS?
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