Hallo Moha,
da für eine deutsche Behörde als Amtssprache deutsch gilt (§23 Abs. 1 VwVfG), sind die Rentenantragsformulare grds. in deutscher Sprache.
Sie können den Antrag mit Unterstützung eines Dolmetschers bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Sollte sich Ihre Mutter im Ausland (z.B. Frankreich oder einem anderen EU-Staat oder Abkommensstaat) aufhalten, kann der Antrag auch direkt im Wohnortland gestellt werden.