Das Thema war an 21.08.2018 schon mal im Forum.
Experten-Antwort war " nicht notwendigt"
Falls das ein Experte noch mal bestätigen könnte, oder mir erklären würde, was ich in G0512 bei 2 ankreuzen soll, wäre mir geholfen.[/quote]
Sie müssen bei 2 gar nichts ankreuzen und noch nicht einmal das Formular überhaupt ausfüllen.
Dieses Formular ist für die Personen gedacht, die KEINE Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während der Reha erhalten.
Es liegt dem Formularsatz aber immer alles mit bei, weil man im Vorweg ja nicht weiß, wer, was, wieviel.
SIE, der Entgeltfortzahlung erhält, werden keinen Übergangsgeldanspruch gegenüber der DRV haben und deshalb müssen Sie dieses Formular NICHT ausfüllen, Ihr Arbeitgeber muss auch nicht bescheinigen, was Sie verdient haben und die Krankenkasse muss nicht bestätigen, wie hoch hier Krankengeld war (G0513 und G0514), weil das für Sie alles NICHT zutrifft!
[/quote]
Stimmt zwar, aber er möchte eine Expertenantwort und dass sind Sie nun mal nicht. Da muss er halt bis morgen auf die Antwort warten.