Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Formular

von Reha23.02.2020 | 08:58
406 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich gehe vom 05.03 bis voraussichtlich 26.03.2020 zur Reha. Die volle Zeit bekomme ich Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Muss ich die Formulare G0512, G0515, G0518 trotzdem ausfüllen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Reha,

wir hatten leider nicht früher Gelegenheit Ihre Angelegenheit abschließend zu beantworten. Wir hoffen dennoch inständig, dass Ihnen genügt, wenn wir auf den ersten und zweiten Beitrag von „Siehe hier“ verweisen. Die genannten Formulare sind NICHT auszufüllen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Antwortam 23.02.2020 | 09:43
Mindestens den G0512 oder woher soll Ihr Rententräger sonst wissen, dass Sie während der Reha noch in der Lohnfortzahlung sind?
Rehaam 23.02.2020 | 15:25
Bei keinem Formular kann man von Lohnfortzahlung ausgehen, die Beiträge werden ja weiter abgeführt.
Rehaam 23.02.2020 | 17:34
Das Thema war an 21.08.2018 schon mal im Forum. Experten-Antwort war " nicht notwendigt" Falls das ein Experte noch mal bestätigen könnte, oder mir erklären würde, was ich in G0512 bei 2 ankreuzen soll, wäre mir geholfen.
Siehe hieram 23.02.2020 | 15:40
Auszug aus dem Merkblatt G0510 Hinweise zum Übergangsgeld "Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung - unabhängig vom Umfang der zu leistenden Arbeitszeit - bis zur Dauer von 6 Wochen verpflichtet. Bestätigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, dass er Ihnen während der gesamten Dauer der Rehabilitationsleistung das Entgelt weiterzahlt, brauchen Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse die nachfolgenden Formulare nicht auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird."
Siehe hieram 23.02.2020 | 17:44
Sie müssen bei 2 gar nichts ankreuzen und noch nicht einmal das Formular überhaupt ausfüllen. Dieses Formular ist für die Personen gedacht, die KEINE Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während der Reha erhalten. Es liegt dem Formularsatz aber immer alles mit bei, weil man im Vorweg ja nicht weiß, wer, was, wieviel. SIE, der Entgeltfortzahlung erhält, werden keinen Übergangsgeldanspruch gegenüber der DRV haben und deshalb müssen Sie dieses Formular NICHT ausfüllen, Ihr Arbeitgeber muss auch nicht bescheinigen, was Sie verdient haben und die Krankenkasse muss nicht bestätigen, wie hoch hier Krankengeld war (G0513 und G0514), weil das für Sie alles NICHT zutrifft!
Berateram 23.02.2020 | 17:48
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Das Thema war an 21.08.2018 schon mal im Forum. Experten-Antwort war " nicht notwendigt" Falls das ein Experte noch mal bestätigen könnte, oder mir erklären würde, was ich in G0512 bei 2 ankreuzen soll, wäre mir geholfen.
Sie müssen bei 2 gar nichts ankreuzen und noch nicht einmal das Formular überhaupt ausfüllen. Dieses Formular ist für die Personen gedacht, die KEINE Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während der Reha erhalten. Es liegt dem Formularsatz aber immer alles mit bei, weil man im Vorweg ja nicht weiß, wer, was, wieviel. SIE, der Entgeltfortzahlung erhält, werden keinen Übergangsgeldanspruch gegenüber der DRV haben und deshalb müssen Sie dieses Formular NICHT ausfüllen, Ihr Arbeitgeber muss auch nicht bescheinigen, was Sie verdient haben und die Krankenkasse muss nicht bestätigen, wie hoch hier Krankengeld war (G0513 und G0514), weil das für Sie alles NICHT zutrifft!
Stimmt zwar, aber er möchte eine Expertenantwort und dass sind Sie nun mal nicht. Da muss er halt bis morgen auf die Antwort warten.
Rehaam 23.02.2020 | 19:39
Danke, mein Sonntag ist gerettet. Bei den Formularen sehe ich noch Luft nach oben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026