Hallo Katzen6666,
im Formular R0660 (Anlage zum Antrag auf Hinterbliebenenrente) sind Angaben zum Einkommen des Hinterbliebenen zu machen.
Wenn die Witwe eine Altersrente bezieht, ist dies unter Punkt 7.1 anzugeben, auch wenn diese Rente schon länger bezogen wird.
Sie geben hier die zahlende Stelle, also den zuständigen Rentenversicherungsträger sowie die Versicherungsnummer und den Rentenbeginn an.