Guten Tag, Sachbearbeiter Gehalt,
"Das Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung) verminderte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Sachbezüge, jedoch ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ohne gegebenenfalls gezahltes und in der Lohnsteueranmeldung abgesetztes Kindergeld."
D.h. andere Leistungen sind nicht abzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung