Das Formular G0512 wird nur zur Feststellung des Übergangsgeldanspruchs benötigt.
Da Sie mitgeteilt, haben, dass Sie für die Dauer der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, müssen Sie das Formular nicht ausfüllen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt
nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird