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Experten-Antwort

Formular G0512

von Matthias21.08.2018 | 22:32
8016 Ansichten
10 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend! den u. g. Antworttext habe ich natürlich vernommen und bevor ich diese Frage poste auch "durch die Welt" gegooglt. Mein Fall: - Reha wurde genehmigt (4 Wochen) - AG zahlt Entgelt fort (6 Wochen), arbeite bis zu Beginn der Reha. Muss ich überhaupt eines der Formulare dann ausfüllen? Ehrlich gesagt passen Angaben selbst unter G0512 nicht ganz. Auch wenn Frage blöd erscheint. Man möchte natürlich nichts falsch machen. Bin mit Narkolepsie "dauerkrank". Man lebt eben damit (nicht heilbar). Also nicht im klassischen Sinne OP, 2 Wochen Krankenhaus und dann Reha... (Unterlagen wie in Nachricht beschrieben behalte ich für Fall der Fälle) Was muss ich jetzt machen? Wird G0512 z. B. für Fahrtkostenerstattung benötigt (Bankverbindung)? Im Formular K6010 kann keine Bankverbindung angegeben werden. 11.01.2018, 14:29 Zitieren von Experte/in Experten-Antwort Zur Prüfung und Beantragung von Übergangsgeld war in erster Linie richtig, das Formular G 0512 selbst auszufüllen, die Vordrucke G 0514 und G 0515 Ihrem Arbeitgeber und den Vordruck G 0518 Ihrer Krankenkasse weiterzuleiten. In Ihrem Fall reicht es nun, den G 0512 an die DRV weiterzuleiten, da Sie vermutlich während der ganzen Reha-Maßnahme Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Sollte doch noch ein Anspruch auf Übergangsgeld entstehen kann Ihr Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse die jeweiligen Vordrucke nachreichen. Die AUD-Belege wären als Anlage bei der Reha-Antragstellung interessant gewesen - da die Reha jetzt bewilligt ist, werden diese aber nicht mehr benötigt. Sollte aufgrund Ihres Einkommens eine evtl. Befreiung von der Zuzahlung in Frage kommen, wäre noch der Vordruck G 0160 vom Arbeitgeber auszufüllen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Formular G0512 wird nur zur Feststellung des Übergangsgeldanspruchs benötigt.

Da Sie mitgeteilt, haben, dass Sie für die Dauer der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, müssen Sie das Formular nicht ausfüllen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt

nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird

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9 Antworten

Tut nichts zur Sacheam 31.01.2019 | 19:54
Dann ändert doch das blöde Formular G510 logisch ab, das mit der G512 steht im ersten Absatz und erst im zweiten Absatz steht, dass man alle weiteren Formulare nicht braucht. Erst bei Durchsicht G512 merkt man, dass der normale Arbeitnehmer da nichts zum Ankreuzen findet.
Ebenfalls frustriertam 05.02.2019 | 08:02
In der Erklärung G0510 steht im ersten Absatz geschrieben, dass das Formular G0512 bedingungslos auszufüllen ist. Im Anschluss daran wird überhaupt nicht mehr erwähnt, dass es nur dann auszufüllen ist, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt. Das Formular, wie auch die Erklärung dazu sind absolut irreführend.
Markus E.am 10.02.2019 | 11:08
Zitat von Ebenfalls frustriert anzeigenausblenden
Hallo an alle gestressten Formularausfüller auch ich dachte ich wäre intelligent genug derartige Formulare auszufüllen, man darf halt nicht vergessen wer solche Formulare entwirft!! Fakt ist, würde bereits im 1. Absatz des G0510 der Hinweis stehen das bei einem Normalverdiener-momentan arbeitstätig- mit Lohnfortzahlung nichts auszufüllen ist, kämen diese Verwirrungen gar nicht auf. V. G. (und hoffentlich kommt eine Nachbesserung im Formular G0510)Das Formular G0512 wird nur zur Feststellung des Übergangsgeldanspruchs benötigt. Da Sie mitgeteilt, haben, dass Sie für die Dauer der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, müssen Sie das Formular nicht ausfüllen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird
Schorscham 10.02.2019 | 11:26
Auch meine damalige Reha wurde zunächst für vier Wochen bewilligt. Allerdings wurde sie zweimal um jeweils zwei Wochen verlängert. In solchen Fällen nützen sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht wirklich. MfG
Hä ?am 10.02.2019 | 15:45
Normalerweise wird G512 zusammen mit G510 verschickt. Im G510 steht auf der ersten Seite fett gedruckt :"Bestätigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, dass er Ihnen während der gesamtenDauer der Rehabilitationsleistung das Entgelt weiterzahlt, brauchen Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse die nachfolgenden Formulare nicht auszufüllen. " Ist das denn nicht eindeutig ?
musikanderam 04.11.2019 | 12:16
Nein, das ist nicht eindeutig. Denn bei den in G0510 explizit aufgeführten Formularen ist G0512 eben nicht mit aufgeführt. Und da es nicht mit aufgeführt ist, bleibt die im ersten Absatz genannte Aufforderung, G0512 zurückzusenden, bestehen. Paradoxerweise kann man aber im Formular G0512 gar nicht mitteilen, dass der Arbeitgeber das Entgelt für die gesamte Dauer der Reha zahlt. Und deshalb kommt man - zurecht - ins Rätseln.
Beaam 22.11.2019 | 13:08
ich habe vor 3 Wochen meine ausgefüllten Unterlagen weggeschickt.Und angeblich sind die nie angekommen. Für eine Reha.
Einschreibenam 22.11.2019 | 13:40
Darum sendet man solche wichtigen Dokumente auch immer per Einschreiben.
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