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Zur Experten-Antwort springenDas Formular G0512 wird nur zur Feststellung des Übergangsgeldanspruchs benötigt.
Da Sie mitgeteilt, haben, dass Sie für die Dauer der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, müssen Sie das Formular nicht ausfüllen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt
nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird
Hallo an alle gestressten Formularausfüller auch ich dachte ich wäre intelligent genug derartige Formulare auszufüllen, man darf halt nicht vergessen wer solche Formulare entwirft!! Fakt ist, würde bereits im 1. Absatz des G0510 der Hinweis stehen das bei einem Normalverdiener-momentan arbeitstätig- mit Lohnfortzahlung nichts auszufüllen ist, kämen diese Verwirrungen gar nicht auf. V. G. (und hoffentlich kommt eine Nachbesserung im Formular G0510)Das Formular G0512 wird nur zur Feststellung des Übergangsgeldanspruchs benötigt. Da Sie mitgeteilt, haben, dass Sie für die Dauer der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, müssen Sie das Formular nicht ausfüllen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird
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