Hallo Sie da,
ein Anspruch auf Übergangsgeld kann nur geprüft (und ggf. ausbezahlt) werden, wenn Sie das Formular G0512 ausfüllen und an die Rentenversicherung schicken (=Mitwirkungspflicht).
Die Daten für die Berechnung des Übergangsgeldes werden dann von der Rentenversicherung bei der Krankenkasse maschinell angefordert (sofern Sie dies wünschen - falls nicht müssten Sie die Berechnungsdaten selbst beibringen).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung