Hallo, verunsicherter Leser,
füllen Sie bitter das genannte Formular vollständig aus. Wegen der Beantragung der Befreiung von der Zuzahlung ist zusätzlich das Formular G 0160 erforderlich. Wenn Sie wollen, können Sie die benötigten Formulare auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausfüllen lassen. Man wird Ihnen dort diese Arbeit abnehmen und ggf. weitere Fragen beantworten.