Hallo Andrea,
auch Sie als Minijoberin können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld haben. Sie sollten daher das Formular G0512 ausfüllen und einreichen (und das Formular G0515 und - falls vorhanden das Formular G0518) an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung