Das hatte ich ja bereits am Ende der Reha getan,und auch der AG hat schon 2.Mal bestätigt,dass er an die DRV gemeldet hat.Was genau hätte jetzt die Krankenversicherung damit zu tun? Das Geld kommt doch von der Rentenversicherung [/quote]
Während der Reha sind Sie 'arbeitsunfähig'. Deshalb werden auch die Rehatage auf den Krankengeldanspruch von insgesamt 78 Tagen angerechnet. Von den Tagen her, nicht von der Zahlung!
Wenn also die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers während der Reha endet, wäre eigentlich die Krankenkasse 'dran', für die vier Tage, die Sie noch 'arbeitsunfähig' sind, zu bezahlen. Was Sie aber nicht muss, dafür gibt es dann ja Übergangsgeld.
Aber nur die Krankenkasse kann prüfen, ob der Entgeltfortzahlungszeitraum korrekt war, oder ob z.B. wegen gleicher Vorerkrankung schon ein Teil davon verbraucht war. Diese Prüfung kann die DRV nicht vornehmen. Und benötigt deshalb die Angaben der Krankenkasse, die dann auch ausrechnet, wie hoch Ihr Krankengeld wäre. Daraus ergibt sich ein Betrag 'Berechnungsgrundlage' Und auf diesem Betrag basierend erhalten Sie dann Ihr Übergangsgeld von der DRV.[/quote]
Hallo Abschläge,
Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen und nicht für 78 Tage. Ansonsten sind Ihre Aussagen sehr hilfreich, aber haben Sie an einem Samstag nichts besseres vor als hier zu antworten?
Schönes Wochenende wünscht der Älteste