Hallo Ulli,
wenn der Arbeitgeber in der Entgeltbescheinigung (für die Übergangsgeldberechnung) Zeiten mit Vorerkrankung bescheinigt, sind diese Zeiten von der Krankenkasse im G0518 zu bestätigen. Das heißt, beide Formulare sind dem Arbeitgeber vorzulegen und nur bei Vorerkrankungszeiten sind beide Formulare an die Krankenkasse weiter zuleiten.