Hallo Ulli,
wenn der Arbeitgeber in der Entgeltbescheinigung (für die Übergangsgeldberechnung) Zeiten mit Vorerkrankung bescheinigt, sind diese Zeiten von der Krankenkasse im G0518 zu bestätigen. Das heißt, beide Formulare sind dem Arbeitgeber vorzulegen und nur bei Vorerkrankungszeiten sind beide Formulare an die Krankenkasse weiter zuleiten.
Aber nur wenn Sie bei Rehabeginn noch nicht im Krankengeldbezug sind.Wer hat Ihnen denn das geflüstert? Das Formular ist doch von der Krankenkasse auszufüllen.Auf dem Antragsformular G0512 steht: "(ich) beziehe Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Die Formulare G0513, G0514, G0515 und G0518 sind dem Arbeitgeber vorzulegen." also niemand geflüstert sondern schwarz auf weiß :)
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