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Experten-Antwort

Formular G0518

von Ulli15.06.2023 | 17:59
432 Ansichten
7 Antworten
Hallo, warum muss ich beim Antrag auf Übergangsgeld das Formular G0815 (für die Krankenversicherung) an meinen Arbeitgeber..und nicht direkt an die Krankenkasse schicken? Vielen Dank im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2023 | 11:02

Hallo Ulli,

wenn der Arbeitgeber in der Entgeltbescheinigung (für die Übergangsgeldberechnung) Zeiten mit Vorerkrankung bescheinigt, sind diese Zeiten von der Krankenkasse im G0518 zu bestätigen. Das heißt, beide Formulare sind dem Arbeitgeber vorzulegen und nur bei Vorerkrankungszeiten sind beide Formulare an die Krankenkasse weiter zuleiten.

6 Antworten

Königam 15.06.2023 | 18:55
Wer hat Ihnen denn das geflüstert? Das Formular ist doch von der Krankenkasse auszufüllen.
Ulliam 16.06.2023 | 07:35
Auf dem Antragsformular G0512 steht: "(ich) beziehe Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Die Formulare G0513, G0514, G0515 und G0518 sind dem Arbeitgeber vorzulegen." also niemand geflüstert sondern schwarz auf weiß :)
Ergänzungam 16.06.2023 | 08:13
Wer hat Ihnen denn das geflüstert? Das Formular ist doch von der Krankenkasse auszufüllen.
Auf dem Antragsformular G0512 steht: "(ich) beziehe Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Die Formulare G0513, G0514, G0515 und G0518 sind dem Arbeitgeber vorzulegen." also niemand geflüstert sondern schwarz auf weiß :)
Aber nur wenn Sie bei Rehabeginn noch nicht im Krankengeldbezug sind.
Erklärungam 16.06.2023 | 09:44
Einfach G0514 „zu Ziff. 1.4 „ lesen. Sie können es natürlich auch dabei belassen und den Vordruck nicht an Ihren Arbeitgeber senden. Bitte aber hinterher nicht beschweren, wenn es mit der Übergangsgeldzahlung Probleme gibt.
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