Hallo Zahra,
den Ausführungen von "Flausch" können wir uns grundsätzlich anschließen. Die Formulare sind für die Berechnung des Übergangsgeldes zwingend notwendig. Lassen Sie sie schnellstmöglich von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und leiten Sie sie an die Deutsche Rentenversicherung weiter.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung