Hallo Marco D.,
in Punkt 13 wird gefragt, ob Sie bereits eine Leistung beziehen,die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt wird. Als Beispiele sind hier insbesondere betriebliche Versorgungsleistung, Vorruhestandsleistung, Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistung genannt.
Hintergrund:
Beziehen Sie eine Leistung mit Entgeltersatzcharakter, die Ihnen regelmäßig bis zum Beginn der Altersrente gezahlt wird, können Sie keine Leistung zur Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur onkologischen Rehabilitation stellen.
In Punkt 14.1 wird gefragt, ob bei Ihnen vorliegende Gesundheitsstörungen als
- Folge eines Arbeitsunfalls oder Wegeunfalls,
- Berufskrankheit,
- Folge einer Wehrdienstbeschädigung oder Zivildienstbeschädigung,
- Folge einer gesundheitlichen Schädigung im Auslandseinsatz als Soldat oder Zivilist,
- Folge einer Gewalttat im Sinne des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, - Verfolgtenleiden oder
- Impfschaden
anerkannt wurden.
Hintergrund:
In derartigen Fällen ist unter Umständen die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung für die beantragte Maßnahme nicht gegeben. Beantworten Sie eine dieser Fragen mit ja, kann Ihr Antrag an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie die Leistung zur Rehabilitation aufgrund einer dieser Gesundheitsstörungen beantragen.
In Punkt 14.3 wird gefragt, ob Sie in den letzten 4 Jahren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (ggf. auch anderer Rehabilitationsträger, zum Beispiel Krankenkasse, Versorgungsamt, Unfallversicherungsträger) erhalten haben.
Hintergrund:
Grundsätzlich können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung der letzten Leistung erbracht werden. In begründeten Fällen sind aber Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich. Beantworten Sie diese Frage mit ja, prüft der Rentenversicherungsträger, ob bei Ihnen ggf. Leistungen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erforderlich sind.