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Experten-Antwort

Formular G100 - Offene Fragen

von Marco D.25.11.2014 | 07:16
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich soll das Formular G100 ausfüllen und habe bei ein paar Punkte wo ich aktuell nicht weiß, welche Information benötigt wird. Folgende Punkte: - 13. Leistung bis zum Beginn einer Altersrente - 14.1. Sind bei Ihnen Gesundheitsstörung anerkannt worden als... - 14.3. Haben Sie in den letzten 4 Jahren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten? Ich hoffe Sie können mir ein wenig genauer diese Punkte Erläutern. Danke schon mal im Vorraus. Gruß Marco

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marco D.,

in Punkt 13 wird gefragt, ob Sie bereits eine Leistung beziehen,die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt wird. Als Beispiele sind hier insbesondere betriebliche Versorgungsleistung, Vorruhestandsleistung, Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistung genannt.

Hintergrund:

Beziehen Sie eine Leistung mit Entgeltersatzcharakter, die Ihnen regelmäßig bis zum Beginn der Altersrente gezahlt wird, können Sie keine Leistung zur Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur onkologischen Rehabilitation stellen.

In Punkt 14.1 wird gefragt, ob bei Ihnen vorliegende Gesundheitsstörungen als

- Folge eines Arbeitsunfalls oder Wegeunfalls,

- Berufskrankheit,

- Folge einer Wehrdienstbeschädigung oder Zivildienstbeschädigung,

- Folge einer gesundheitlichen Schädigung im Auslandseinsatz als Soldat oder Zivilist,

- Folge einer Gewalttat im Sinne des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, - Verfolgtenleiden oder

- Impfschaden

anerkannt wurden.

Hintergrund:

In derartigen Fällen ist unter Umständen die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung für die beantragte Maßnahme nicht gegeben. Beantworten Sie eine dieser Fragen mit ja, kann Ihr Antrag an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie die Leistung zur Rehabilitation aufgrund einer dieser Gesundheitsstörungen beantragen.

In Punkt 14.3 wird gefragt, ob Sie in den letzten 4 Jahren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (ggf. auch anderer Rehabilitationsträger, zum Beispiel Krankenkasse, Versorgungsamt, Unfallversicherungsträger) erhalten haben.

Hintergrund:

Grundsätzlich können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung der letzten Leistung erbracht werden. In begründeten Fällen sind aber Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich. Beantworten Sie diese Frage mit ja, prüft der Rentenversicherungsträger, ob bei Ihnen ggf. Leistungen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erforderlich sind.

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5 Antworten

Marco D.am 25.11.2014 | 07:54
Danke erst einmal für Ihre Antwort. Also wenn ich das richtig Verstehe, dann ist 14.1 damit gemeint ob ich eine Behinderung oder weiteren habe und bei 14.3. ob ich schon z.b. Reha gehabt hatte in der Zeit. War dass damit gemeint?
Useram 25.11.2014 | 07:26
13: Beziehen Sie denn eine Sozialleistung bis zum Beginn einer Altersrente? Damit ist jetzt nicht Arbeitslosengeld oder Krankengeld gemeint, sondern irgendeine Rente durch jemand anderen als die Gesetzliche RV oder andere Leistungen wie Vorruhestandsgeld etc. 14.1 und 14.3 finde ich jetzt doch sehr selbsterklärend, ich könnte Ihnen hier auch nur die Fragestellung nochmals hinschreiben ;-)
Useram 25.11.2014 | 08:03
Also in 14.1. wird gefragt, ob Sie einen Arbeitsunfall oder Wehrdienstunfall oder ähnliches hatten. und 14.3: genau
Marco D.am 25.11.2014 | 22:27
Irgendwie die 2 Punkte in 14 versteh ich nicht. Stehe da irgendwie auf den Schlauch... Also bei 14.1. die Angaben aus dem Gutachten das erstellt wurde? Die von MDK MD für meine Aktuelle Tätigkeit als Dauer AU eingestuft haben. Und bei 14.3. die Angabe für die Reha in diesen Sommer. Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden. Gruß Marco
=//=am 27.11.2014 | 17:18
Also Sie stehen wirklich auf dem Schlauch! Der Experte hat es doch wirklich ausführlich erklärt. Wenn Sie "normale" Gesundheitsstörungen haben, z.B. um es mal ganz simpel auszudrücken Rückenschmerzen, psychische Probleme, dann kreuzen Sie bei Punkt 14.1 "NEIN" an. Wenn Sie in den letzten 4 Jahren vor dieser neuen Reha-Antragstellung bereits in Reha von einem genannten Leistungsträger oder in Kur waren, müssen Sie dies unter Punkt 14.2 angeben. Wenn nicht, dann nicht. ;-) Komme mir schon fast veräppelt vor bei diesen nochmaligen Nachfragen...
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