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Experten-Antwort

Formular R0100: Frage 11.3 Zuschuß zur KV was ankreuzen?

von Susanne HH03.07.2023 | 17:11
823 Ansichten
2 Antworten
Ich habe eine Frage zu Punkt 11.3, wo man ankreuzen soll, ob man einen Zuschuß zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung beantragt. Ich bin bei einer BKK versichert, die letzten Jahre lief das wohl unter "freiwillig gesetzlich" wegen Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze. Hm.... muß ich das bei „ja“ ankreuzen oder nicht? Ab Rentenbeginn 1.11.23 werde ich pro Monat deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.07.2023 | 06:17

Hallo Susanne HH,

 

ein Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner bei freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wird nur auf Antrag gezahlt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie weiter freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder pflichtversichert werden, können Sie die Frage (sicherheitshalber) mit "ja" beantworten. 

Ob Sie auch nach Rentenbeginn weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder pflichtversichert werden, prüft Ihre Krankenkasse und teilt das Ergebnis der Prüfung der Rentenversicherung mit, die das entsprechend in Ihrer Rente umsetzen wird. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

1 Antworten

DRVam 03.07.2023 | 17:54
Wenn Sie ab Rentenbeginn mit Ihren Einkünften unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse liegen, brauchen Sie keinen Zuschuss zu beantragen.
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