Hallo Bettina Arndt,
Ihre Erwerbsminderungsrente ist keine beitragspflichtige Einnahme, daher ist diese überhaupt nicht in dem Antrag einzutragen.
Die Fragen unter 7.11.1 - 7.11.3 (Beantragung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente) sind von Ihnen nicht zu beantworten, da Sie bereits im Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente sind.