Hallo Tommml,
um unnötige Rückfragen seitens Ihres Rentenversicherungsträgers zu vermeiden, sollten Sie im Weiterzahlungsantrag alle Ärzte, bei denen Sie seit der letzten Feststellung des Rentenanspruchs in ambulanter Behandlung waren, angeben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung