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Experten-Antwort

Formular R0253

von WerKater24.08.2023 | 05:56
525 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, Meine Mutter hat ihre Altersrente beantragt und jetzt von der Rentenversicherung ohne weiteren Kommentar das Formular R0253 zugesandt bekommen, da sie derzeit noch eine andere Person pflegt und das im Rentenantrag auch angegeben hat. Was müssen wir mit diesem Formular machen? Einfach an die Pflegeversicherung weiterleiten und die füllt es dann aus und leitet es weiter an die Rentenversicherung bzw. gibt die nötigen Daten direkt elektronisch weiter? Oder müssen wir das selber ausfüllen? Merkwürdigeweise ist außerdem in dem Formualr vorausgefüllt ein Kreuz bei "Antrag auf Vollrente wegen Alters...". Beantragt hat sie aber eine Teilrente 99%. Können wir das einfach selber korrigieren? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2023 | 07:16

Hallo Werkater,
das Formular R0253 dient(e) zur Meldung/Bescheinigung der beitragspflichtigen Einnahmen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen durch die Pflegekasse. 
Sie sollten das Ihnen zugesandte Formular bitte an die zuständige Pflegekasse mit der Bitte um Ergänzung weiterleiten. Die Beantragung einer Teilrente in Höhe von 99% können Sie handschriftlich ändern.
Angemerkt sei, dass das bisherige Formular R0253 ab dem 01.07.2023 durch den S1403 ersetzt worden ist. An der Vorgehensweise ändert sich dadurch nichts.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

ZZ9 Plural Z Alphaam 24.08.2023 | 06:25
Schwer zu glauben, dass sie das Formular ohne Kommentar zugeschickt bekommen hat. In dem Anschreiben wird sicherlich drinstehen, was sie damit machen soll. Ich vermute mal, sie soll dort die Personalien der zu pflegenden Person eintragen und das Formular anschließend an die Pflegekasse weiterleiten. Und was die 99%-Teilrente betrifft: Das kann sie auf dem Formular ändern.
Schadeam 24.08.2023 | 07:31
zu 99,99%: Das ist ab Regelalter sinnvoll, vorher wegen Pflege nicht nötig. Da Sie das Alter der Mutter nicht angegeben haben, wissen wir nicht ob sie Regelaltersrente oder eine andere vorgezogene Rente beantragt hat. Somit wissen wir nicht ob Vollrene oder Teilrente sinnvoll ist.
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