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Zur Experten-Antwort springenHallo Puenktchen,
der R0675 ist ein Bogen, den man bei Pflegeunterstützungsgeld nur ausfüllen muss, wenn man die Frage 6.13 bejaht wurde. Sollte hier das Kreuz falsch gesetzt worden sein, wäre es zu korrigieren. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen. Der Anspruch Ihrer Mutter dürfte jedoch fraglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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