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Experten-Antwort

Formular R0810 für Antrag auf gr. Witwenrente

von Witwe7716.11.2022 | 15:54
1865 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe seit 12 Jahren meine Altersrente und bin Mitglied der KVdR. Muss ich - wie im Witwenantrag R0500 unter Ziffer 13 offenbar verlangt - den 12-seitigen Vordruck R0810 ("Meldung zur Krankenversicherung der Rentner") abgeben? Ich bin doch schon gemeldet!!! Verstehe ich nicht. Für Antwort bedanke ich mich schon jetzt!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Witwe77

Ohne das Formular R0810 geht es leider nicht.

Hintergrund ist der von W*lfgang beschriebene.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Abschlägeam 16.11.2022 | 16:19
Hallo Witwe77, geben Sie dort Ihre zuständige Krankenkasse an und ergänzen Sie manuell 'liegt vor' und schreiben dazu IHRE Rentenversicherungsnummer Das genügt zunächst, falls da dann noch etwas unklar ist, fragt die DRV nach. Da aber ja ohnehin geprüft wird, ob IHRE Rente (Formular R0660) sich auf die Witwenrente auswirkt, tauschen sich die beiden zuständigen Abteilungen Rentenversicherungsnummern ohnehin untereinander aus Alles Gute!
W°lfgangam 16.11.2022 | 22:13
Hallo Witwe77, JA ...bei jedem neuen Rentenantrag/gleich welcher Art. Ab Frage 4.1 können Sie viele Fragen einfach überspringen. Vereinfachter Hintergrund: SIE sind zwar schon mit Ihrer Rente bei Ihrer KK 'angemeldet', aber die möchte doch gerne wissen, ob Sie neue Einkünfte/Witwenrente erwarten, die ebenfalls KV/PV-pflichtig sind - und dafür auch gerne die Beiträge haben. Gruß w. PS: der Vordruck hat nur 8 Seiten, der Rest sind Erläuterungen zu den Fragen ...falls/sofern/eventuell man mit dem Vordruck nicht zurechtkommt ;-) ...wieder mal völlige Papierverschwendung der DRV ← eigene Zielgruppe ist leseunfähig *g
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