Hallo Helga,
Sie können natürlich auch den R0616 ausfüllen. Notwendig ist das aber nicht.
Weisen Sie uns einfach nach, dass Sie sich weiterhin in Ausbildung befinden, z.B. durch eine aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder eine aktuelle Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebs.
Am einfachsten (und schnellsten) geht es aber tatsächlich über unsere Online-Dienste. Das funktioniert ohne Registrierung.
Probieren Sie es einfach aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experteteam der Deutschen Rentenversicherung