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Experten-Antwort

Formular V0020 TZ 3.9 was gebe ich dort an

von Sabine Gerstl06.02.2024 | 15:13
1229 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich frage mich was ich angeben soll: ich soll mein unternehmerisches Handeln bezüglich eigenen Kapitaleinsatzes, eigener Kalkulation, Preisgestaltung usw. machen. Ich bin ganz normale Unternehmerin, die sich über frühere berufliche Kontakte Aufträge sucht. Eigener Internetauftritt ist vorhanden. In meiner Branche (Maschinenbau) kennt man sich und empfiehlt sich ggf. weiter. Für meinen ehemaligen Arbeitgeber bin ich NICHT tätig. Als Schreibtischtäter benötige ich nicht viel Kapitaleinsatz, ein PC mit Internetanschluss und gängige Programme reichen aus. Ich möchte hier keinen Fehler machen, was gebe ich an.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine Gerstl

 

Wie in den Vorantworten schon zielführend verlinkt gibt es einen Erläuterungsbogen zum V0020 namens V0021.

Zum Fragenkomplex Ziff. 3.2. bis 3.9. wird dort folgendes erläutert:

"3.2 - 3.9 Anhand der Ausgestaltung Ihres Auftragsverhältnisses kann der Rentenversicherungsträger die
Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis vornehmen. Wir bitten
Sie um Angaben zur Ausgestaltung Ihrer ausgeübten Tätigkeit."

Ihre in der Anfrage gemachten Ausführungen ...."Ich bin ganz normale Unternehmerin, die sich über frühere berufliche Kontakte Aufträge sucht. Eigener Internetauftritt ist vorhanden. In meiner Branche (Maschinenbau) kennt man sich und empfiehlt sich ggf. weiter. Für meinen ehemaligen Arbeitgeber bin ich NICHT tätig. Als Schreibtischtäter benötige ich nicht viel Kapitaleinsatz, ein PC mit Internetanschluss und gängige Programme reichen aus".... beschreiben ihre Tätigkeit dahingehend doch schon gut. Vielleicht noch um einen Satz ergänzen, wie bzw. wonach sie ihre Preisgestaltung vornehmen und ob sie Aufträge auch ablehnen könn(t)en.

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6 Antworten

Ist doch klar!am 06.02.2024 | 15:16
Sebastianam 06.02.2024 | 16:07
Diese Antwort ist echt überflüssig. Selbstständigkeit ist immer eine heikle Sache, insofern macht die Fragestellung schon Sinn. Am besten Sie warten die Expertenantwort ab.
Weg mit @ Sebastian!am 06.02.2024 | 16:46
Die Antwort mit Link ist im Gegensatz zu Deiner schon hilfreich. Zu antworten, auf eine Expertenantwort zu warten, ist dagegen lächerlich und kann nur von dem psychisch kranken @ Sebastian kommen. Verzieh Dich einfach aus diesem Forum Du Forenclown. Niemand braucht Dich hier und Dich wird auch niemand hier vermissen!
kurz und knappam 06.02.2024 | 18:49
Bitte lesen Sie hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne… unter 'Scheinselbstständig' und füllen dann Punkt 3.9 im Fragebogen aus
Sebastianam 06.02.2024 | 19:42
Kurze Ergänzung: Lesen Sie, dann denken Sie (Sie wollen ja denke ich kein Verfahren wegen Verdacht auf Scheinselbstständigkeit triggern...), und erst dann füllen Sie aus.
Sebastianam 06.02.2024 | 20:40
Einfach meine Beiträge ignorieren. Ich bin psychisch schwer erkrankt und habe keinerlei rentenrechtliches Wissen, was meine Beiträge hier auch immer aufs Neue bestätigen.
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