Hallo Sabine Gerstl
Wie in den Vorantworten schon zielführend verlinkt gibt es einen Erläuterungsbogen zum V0020 namens V0021.
Zum Fragenkomplex Ziff. 3.2. bis 3.9. wird dort folgendes erläutert:
"3.2 - 3.9 Anhand der Ausgestaltung Ihres Auftragsverhältnisses kann der Rentenversicherungsträger die
Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis vornehmen. Wir bitten
Sie um Angaben zur Ausgestaltung Ihrer ausgeübten Tätigkeit."
Ihre in der Anfrage gemachten Ausführungen ...."Ich bin ganz normale Unternehmerin, die sich über frühere berufliche Kontakte Aufträge sucht. Eigener Internetauftritt ist vorhanden. In meiner Branche (Maschinenbau) kennt man sich und empfiehlt sich ggf. weiter. Für meinen ehemaligen Arbeitgeber bin ich NICHT tätig. Als Schreibtischtäter benötige ich nicht viel Kapitaleinsatz, ein PC mit Internetanschluss und gängige Programme reichen aus".... beschreiben ihre Tätigkeit dahingehend doch schon gut. Vielleicht noch um einen Satz ergänzen, wie bzw. wonach sie ihre Preisgestaltung vornehmen und ob sie Aufträge auch ablehnen könn(t)en.