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Experten-Antwort

Formular V0800/V0805 bei Scheidung

von SeNo6821.08.2024 | 13:22
453 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Liebes-Team, folgender Fall. Bin geschieden habe einen Sohn mit meiner Exfrau. aber habe nun wieder geheiratet. Umgangsregel ist 50/50% Regelung. Habe bisher den Antrag nicht gestellt. Wer kann nun den Antrag stellen? beide? Werden dann due punkte halbiert? Danke für eure Zeit Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SeNo68,

 

die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, die bereits festgestellt wurden (beispielsweise im Rahmen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs), stehen fest und können nicht mehr verändert werden. Die Zeiten, über die noch nicht entschieden wurde, können unter den Eltern aufgeteilt werden; in der Regel allerdings nur für die Zukunft und maximal 2 Monate rückwirkend.

Eine zeitnahe Beratung in einer unserer Beratungsstellen oder am Servicetelefon 0800 - 1000 4800 ist empfehlenswert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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1 Antworten

Kindererziehungszeitenam 21.08.2024 | 13:39
Kindererziehungszeiten werden automatisch der Mutter zugeordnet. Wenn es anders aufgeteilt werden soll, also zum teil auch auf den Vater, kann man das prinipiell gemeinsam beantragen. Dies ist aber rückwirkend NICHT möglich, außer der Vater hat das Kind nachweislich überwiegend, also zeitlich "länger " erzogen als die Mutter. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
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