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Zur Experten-Antwort springenHallo SeNo68,
die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, die bereits festgestellt wurden (beispielsweise im Rahmen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs), stehen fest und können nicht mehr verändert werden. Die Zeiten, über die noch nicht entschieden wurde, können unter den Eltern aufgeteilt werden; in der Regel allerdings nur für die Zukunft und maximal 2 Monate rückwirkend.
Eine zeitnahe Beratung in einer unserer Beratungsstellen oder am Servicetelefon 0800 - 1000 4800 ist empfehlenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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