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Experten-Antwort

Formular V805

von Fred13.04.2011 | 12:36
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6 Antworten

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Hallo, die Mutter meines Sohn's, gab mir gestern das Formular V805, welches ich Unterschreiben soll. Mein Sohn ist 5 und seit 3 Jahren lebe ich nicht mehr mit seiner Mutter zusammen. Wir haben geteiltes Sorgerecht, erziehen tuen wir ihn beide und gut die Hälfte des Monats wohnt er bei mir. Nun meine Frage: Warum muss ich in diesem Formular meine Versicherungsnummer angeben? Dieses Formular dient doch nur zur Anerkennung ihrer Elternzeit oder wird etwas von meinem Rentenanspruch gestrichen? Verstehen tue ich dies nicht - habt ihr Infos, warum man alles so detailliert aufschreiben muss? Vielen Danke für Eure Infos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "Galgenhumor" kann ich mich anschließen. Ergänzen möchte ich, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen über die Kindererziehungszeiten hinaus auch Berücksichtigungszeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes angerechnet werden können. Alle Erziehungszeiten werden immer dem Elternteil übertragen, der die überwiegende Erziehung geleistet hat. Liegt keine überwiegende Erziehung vor, werden die Zeiten bei der Mutter angerechnet. Wichtig im Formular V805 ist daher, die Fragen zur gemeinsamen und überwiegenden Erziehung zutreffend zu beantworten.

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5 Antworten

Galgenhumoram 13.04.2011 | 13:09
Hallo Fred, mit der Angabe der Versicherungsnummer wird eine Querverbindung zum jeweiligen Gegenkonto aufgebaut. So kann geprüft werden, ob beide Elternteile die Anerkennung der Zeiten beantragt hat. Eine mögliche Doppelanerkennung, die gesetzliche ausgeschlossen ist, kann so erkannt werden und durch entsprechende Nachfragen abgeholfen werden. Ich vermute, die Kindsmutter macht die vollen Zeiten der Kindererziehung geltend.
Fredam 13.04.2011 | 13:48
@Galgenhumor Danke für die schnelle Anwort! Weißt Du, ob dies irgendeinen Einfluss auf meine Rente hat. Sie war doch nur im 1. Lebensjahr zu Hause und danach ist sie wieder voll arbeiten gegangen. Bekommt man, auch wenn man wieder normal arbeitet, die Kindeserziehung auf die Rente angerechnet. Das ganze ist doch nur wichtig, in dem Jahr, wo sie zu Hause geblieben ist, oder? Dann ist es also okay wenn sie die volle Zeit sich anrechnen lässt, da ich ja weiterhin in die Rente eingezahlt habe? Vielen Danke für die Infos
Galgenhumoram 13.04.2011 | 14:23
seit 1992 werden 3 Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet, also nicht nur das 1. Lebensjahr des Kindes. Abhängig von den Eingeltpunkten, die sich aus dem Verdienst der Kindsmutter ergeben, werden zusätzliche Entgeltpunkte bis zu einem max. Betrag dann für das 2. und 3. Lebensjahr hinzugeschlagen. Unmittelbare Auswirkungen bei Ihnen ergeben sich nicht, da bei Ihnen Ihre Entgelte volle Berücksichtigung finden...ggfs. bei Teilung der Erzeihungszeit hätten bzw. könnten Ihnen auch zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben werden... m.E. macht es bei der geteilten Erziehung Sinn, mit der Partnerin ein gemeinsames Gespräch in einer der A und B-Stellen der DRV zu führen und sich die möglichen Alternativen genau erklären und schildern zu lassen. Fakt ist jedoch, dass eine deckungsgleiche Berücksichtigung selbiger Zeiträume ausgeschlossen ist.
A. Balkeam 14.04.2011 | 15:32
Ich habe ab 01.09.2011 mit Vollendung des 60. Lebensjahres Alternsrente wegen meiner 90 v.H.igen Schwerbehinderung beantragt. Da ich die zweite Hälfte meines Berufslebens nicht zu mindestens 90 v.H. in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war, komme ich nicht in die Krankenversicherung der Rentner. Von meiner Rente in Höhe von rd. 390 € soll ich 285 € freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da für die Beitragsberechnung das Gesamteinkommen (mein Mann ist Ruhestandsbeamter in privat versichert) maßgebend sei. Warum ist das so? Ich finde das ungerecht.
A. Balkeam 14.04.2011 | 15:34
Ich habe ab 01.09.2011 mit Vollendung des 60. Lebensjahres Alternsrente wegen meiner 90 v.H.igen Schwerbehinderung beantragt. Da ich die zweite Hälfte meines Berufslebens nicht zu mindestens 90 v.H. in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war, komme ich nicht in die Krankenversicherung der Rentner. Von meiner Rente in Höhe von rd. 390 € soll ich 285 € freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da für die Beitragsberechnung das Gesamteinkommen (mein Mann ist Ruhestandsbeamter in privat versichert) maßgebend sei. Warum ist das so? Ich finde das ungerecht.
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