Hallo Guppy,
da Sie ab Vollendung des 17. Lebensjahres im Jahr 2008 in den gesamten folgenden 8 Jahre eine Schul- oder Hochschulausbildung absolvierten, können diese 8 Jahre (bis 2016) als Anrechnungszeiten vorgemerkt werden. Die Zeiten zwischen den einzelnen Ausbildungen werden dabei ebenfalls als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung berücksichtigt. Mit Vollendung Ihres 25. Lebensjahres ist die Höchstdauer für die Anrechnung der schulischen Ausbildungszeiten erreicht. Das Studium danach kann folglich nicht mehr als Anrechnungszeit vorgemerkt werden. Für diese Zeiten könnten Sie freiwillige Beiträge nachzahlen. Falls Sie das in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Die von Ihnen angegebenen Formulare und Unterlagen sind korrekt. Sie können die Kontenklärung auch gern online beantragen. Nutzen Sie hierfür den folgenden Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-ohne-Registrierung/ohne_registrierung.html
Hier können Sie u.a. „Anträge online stellen“ auswählen. Unter "Versicherung" kommen Sie zu "Versicherungskonto klären".