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Experten-Antwort

Formulare: Antrag auf Kontenklärung + Zeiten des Schulbesuchs

von Guppy18.01.2023 | 10:36
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Servus, ich bin auf die Information gestoßen, dass insgesamt 8 Jahre des Schul- bzw. Ausbildungsbesuchs mit Rentenpunkten nachberechnet werden. Um mich hierzu zu kümmern und sämtliche Nachweise für mein Rentenkonto zu erbringen meine folgenden Fragen an euch. Hier ein kurzer Auszug meiner bisherigen Tätigkeiten: Abitur Juni 2010 Studium: September 2010 - Februar 2014 (abgebrochen) Studium: März 2014 - Juli 2017 (Abschluss) Auslandsaufenthalt: September 2017 - April 2018 Durchgehend beschäftigt seit September 2018. Jetzt nun meine Frage an Euch: Für die Zeit meiner Studientätigkeiten werden mir Rentenpunkte "nachberechnet"? Sehe ich das richtig? Sept 2010 - Juli 2017 Folgende Formulare sind hier nötig: V0100: Antrag auf Kontenklärung V0510: Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schulbesuchs, Fachschulbesuchs, Fachhochschulbesuchs oder Hochschulbesuchs + sämtliche Zeugnisse Vielen Dank für euren Support und VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Guppy,

da Sie ab Vollendung des 17. Lebensjahres im Jahr 2008 in den gesamten folgenden 8 Jahre eine Schul- oder Hochschulausbildung absolvierten, können diese 8 Jahre (bis 2016) als Anrechnungszeiten vorgemerkt werden. Die Zeiten zwischen den einzelnen Ausbildungen werden dabei ebenfalls als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung berücksichtigt. Mit Vollendung Ihres 25. Lebensjahres ist die Höchstdauer für die Anrechnung der schulischen Ausbildungszeiten erreicht. Das Studium danach kann folglich nicht mehr als Anrechnungszeit vorgemerkt werden. Für diese Zeiten könnten Sie freiwillige Beiträge nachzahlen. Falls Sie das in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Die von Ihnen angegebenen Formulare und Unterlagen sind korrekt. Sie können die Kontenklärung auch gern online beantragen. Nutzen Sie hierfür den folgenden Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-ohne-Registrierung/ohne_registrierung.html

Hier können Sie u.a. „Anträge online stellen“ auswählen. Unter "Versicherung" kommen Sie zu "Versicherungskonto klären".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Berndam 18.01.2023 | 11:27
In welchem Monat + Jahr sind Sie geboren? Ab dem 17. Geburtstag werden Maximal 8 Jahre Schulzeiten angerechnet. Maximal 8 Jahre an schulischen Ausbildungen werden als Anrechnungszeit anerkannt, dadurch steigt nicht direkt die Rente, aber der Teil einer Rente, der von Durchschnittsverechnungen abhängt. Was haben Sie im Ausland gemacht, ggf. würde da auch was anerkannt. Dann gäbe es noch die Möglichkeit für Schulzeiten, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden, also 17. Lebensjahr und ggf. alles, was über die 96 Monate hinausgeht Beiträge nachzuzahlen und die Rente zu erhöhen.
rentenfanam 18.01.2023 | 11:31
Ergänzend zu Bernd die Erläuterung der DRV siehe hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-S…
Guppyam 18.01.2023 | 15:41
Servus, vielen lieben Dank für die Informationen! Das bedeutet für den Zeitraum Januar 2016 (ab dem 25. Geburtstag) bis zum Eintritt zum ersten sozialversicherungspflichtigen Beruf (Oktober 2018) kann ich freiwillig einen Betrag in die DRV "nachzahlen"? Ich meine gelesen zu haben, dass dies bis zur Vollendung des 45 Lebensjahres geschehen sein muss. Dann stelle ich erstmals den Antrag zur Kontenklärung V0100 und dann zur Anrechenbarkeit V0410 Fragebogen zur Anrechenbarkeit, wenn das in trockenen Tüchern ist, geht es weiter. Vielen Dank Euch!
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