Hallo Corina,
wenn nach der Reha keine stufenweise Wiedereingliederung zu Lasten der Rentenversicherung mit Übergangsgeldanspruch durchgeführt wird, dann liegen Sie richtig. Wird eine solche allerdings im Anschluss durchgeführt, dann benötigt die Rentenversicherung diese Formulare, um das Übergangsgeld berechnen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung