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Experten-Antwort

Formulare S0050 und S0051

von Frank15.12.2024 | 10:07
2957 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe von der DRV Rehaantragsunterlagen geschickt bekommen. Darunter die Formulare S0050 (Honorarabrechnung) und S0051 (Befundbericht). Ich würde beide gerne sowohl von meinem Hausarzt als auch von meiner Psychiaterin ausfüllen lassen. Ist dies statthaft und bekommen dann auch beide das entsprechende Honorar vergütet bzw. gibt es allgemein eine Obergrenze für die Anzahl der vergütbaren Befundberichte? Dank und Gruß Frank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2024 | 11:04

Hallo Frank,

 

grundsätzlich sollte ein Befundbericht von dem Arzt ausgefüllt werden, der Ihre behandlungsbedürftigen Erkrankungen am aussagekräftigsten bewerten kann. Sollte ein Bericht nicht ausreichen, kann der Rentenversicherungsträger ggf. noch einen weiteren Bericht anfordern oder Sie klären das vorab, indem Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger direkt kontaktieren. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

König am 15.12.2024 | 15:56
Das ist nicht vorgesehen. Sie sollten sich schon für einen Arzt entscheiden oder Ihr Vorhaben zuvor mit Ihrem zuständigen Rententräger abklären, sonst tragen Sie nachher noch die Kosten für das zweite Gutachten.
Renteam 15.12.2024 | 21:45
König schrieb

Das ist nicht vorgesehen. Sie sollten sich schon für einen Arzt entscheiden oder Ihr Vorhaben zuvor mit Ihrem zuständigen Rententräger abklären, sonst tragen Sie nachher noch die Kosten für das zweite Gutachten.

Dabei geht es um unglaubliche 36,26€. Hab noch nie gesehen, dass das dem Versicherten in Rechnung gestellt wurde, wenn er 2 Befundberichte eingereicht hat. Will das nicht ausschließen, aber der Schaden ist nicht allzu groß.
Frankam 16.12.2024 | 15:48
Hallo, danke für alle Antworten! Wenn ich also partout mehr als einen Befundbericht zur Kenntnis bringen möchte, sollte ich imstande und bereit sein, die zusätzlichen Kosten selber zu tragen, sofern auch eine Vorabklärung keine Zusatzkostenübernahmezusage bewirkt. Gruß Frank
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