Hallo Frank,
grundsätzlich sollte ein Befundbericht von dem Arzt ausgefüllt werden, der Ihre behandlungsbedürftigen Erkrankungen am aussagekräftigsten bewerten kann. Sollte ein Bericht nicht ausreichen, kann der Rentenversicherungsträger ggf. noch einen weiteren Bericht anfordern oder Sie klären das vorab, indem Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger direkt kontaktieren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung