Hallo Frank,
grundsätzlich sollte ein Befundbericht von dem Arzt ausgefüllt werden, der Ihre behandlungsbedürftigen Erkrankungen am aussagekräftigsten bewerten kann. Sollte ein Bericht nicht ausreichen, kann der Rentenversicherungsträger ggf. noch einen weiteren Bericht anfordern oder Sie klären das vorab, indem Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger direkt kontaktieren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das ist nicht vorgesehen. Sie sollten sich schon für einen Arzt entscheiden oder Ihr Vorhaben zuvor mit Ihrem zuständigen Rententräger abklären, sonst tragen Sie nachher noch die Kosten für das zweite Gutachten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.