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Experten-Antwort

Formvorschriften: Widerspruch gegen Rentenbescheid

von Michael28.08.2026 | 07:23
124 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Wenn ich gegen einen Rentenbescheid Widerspruch einlegen möchte, geht das auch rechtswirksam durch Einreichen über das Formular 8003 als Anlage gescannter Brief? Auf der DRV-Webseite "Widerspruch elektronisch erheben" steht davon nichts, dort braucht man spezielle Funktionen, die ich nicht habe. Und: Muss man unbedingt Widerspruch einlegen wenn einem ein Fehler im Rentenbescheid auffällt oder kann man auch anrufen und Bescheid geben so dass die DRV den Fehler von sich aus korrigiert? Gibt es so ein Verfahren durch die DRV neben dem Widerspruch? viele Grüße Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2026 | 09:20

Hallo Michael,

 

wenn Sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen möchten kann dies entweder postalisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. Eine Aufnahme über eine Auskunft- und Beratungsstelle ist ebenfalls möglich. Die Möglichkeiten zum elektronischen Widerspruch finden Sie hier:

 

deutsche-rentenversicherung.de/widerspruch

 

Sollten Sie keine der genannten Möglichkeiten nutzen können empfehlen wir dies postalisch oder durch eine Auskunft- und Beratungsstelle zur Niederschrift zu erledigen.

 

Sofern Ihnen eine offensichtliche Unrichtigkeit auffällt empfiehlt es sich einen Beratungstermin in einer Auskunft- und Beratungsstelle zu vereinbaren, um entweder einen Widerspruch zu erheben und zu begründen oder um den konkreten Fehler zu besprechen.

 

Ein vorheriges fristwahrendes Einlegen eines Widerspruchs ist dabei empfehlenswert.

 

Es empfiehlt sich definitiv in Ihrem individuellen Fall entweder einen Beratungstermin zu vereinbaren oder sich an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zu wenden. Dort kann man Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.

 

Auch die Frage der aufschiebenden Wirkung oder der vorläufigen "unrichtigen" Auszahlung kann dort geklärt werden. 


Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Michaelam 28.08.2026 | 07:32
Hallo, eine ergänzende Frage. Wird im Falle eines Widerspruchs gegen den Rentenbescheid die Zahlung der Rente aufgeschoben oder wird sie zunächst wie im Bescheid berechnet ausgezahlt und später korrigiert? viele Grüße Michael
Schadeam 28.08.2026 | 09:25
Je nach Fehler reicht auch ein einfaches Überprüfungsschreiben mit den entsprechenden Unterlagen die bisher gefehlt haben. Da braucht es auch keine Monatsfrist weil ggfs. der Verjährungszeitraum (4 Jahre) zu beachten ist.
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