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Experten-Antwort

Fortzahlung der Waisenrente nach Unterbrechung

von sliceX22.11.2017 | 21:51
1009 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Ich hatte am 01.09.2017 eine neue Ausbildung (Studium) begonnen, meine letzte Waisenrente endete am 28.02.2017, da eine Unterbrechung des Studiums vorlag. Ich bin 26 Jahre alt und mein Elternteil starb im November 2016. Angenommen ich beantrage diesen Monat eine Fortzahlung der Waisenrente, habe ich dann rückwirkend Anspruch auf Zahlungen für den Monat Oktober sowie September oder sind rückwirkende Zahlungen nur bei Erstanträgen, und nicht beim Antrag auf Fortzahlung möglich? Vielen Dank und Grüße!

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sliceX,

wie von Rentencrack erläutert, kann Waisenrente rückwirkend für längstens 12 Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Dies gilt sowohl beim Erstantrag als auch beim Antrag auf Wiedergewährung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da die Voraussetzungen für die Waisenrente bei Ihren Kindern erst am 29.08.2018 wieder vorliegen, kann die Waisenrente frühestens ab 01.09.2018 beginnen. Bei "sliceX" lagen die Voraussetzungen bereits am 01.09.2017 vor, so dass eine rückwirkende Zahlung ab diesem Zeitpunkt möglich war.

Da die Waisenrenten wahrscheinlich im August beantragt wurden, beginnt die Krankenversicherung bereits im August.

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4 Antworten

Rentencrackam 23.11.2017 | 07:02
Hallo, wenn Sie die Rente innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn des Studiums beantragen wird diese rückwirkend ab Studienbeginn gezahlt. Nachzulesen in § 99 SGB VI. Es besteht hier sogar Besitzschutz, wobei sich wahrscheinlich nichts geändert haben dürfte in diesem kurzen Zeitraum. Viele Grüße
Michelleam 19.09.2018 | 09:07
Hierzu habe ich auch eine Frage. Bei meinen beiden Kindern lag eine Unterbrechung der Halbwaisenrente vor, da sie zwischendurch arbeiten gegangen sind. Seit dem 29.08.2018 gehen jetzt beide wieder zur Schule. Ebenfalls im August haben wir die Fortzahlung der Halbwaisenrente beantragt. Gestern bekamen wir einen Bescheid, das die Halbwaisenrente ab 01.September 2018 gewährt wird und es dementsprechend am 28.09. zur ersten Auszahlung kommt. Müsste hier die Rentenkasse nicht auch rückwirkend noch für den August zahlen? Wie gesagt war der erste Schultag der 29. August. Beide Kinder sind auch lt. Krankenkasse jetzt wieder ab August 2018 über die Rentenkasse krankenversichert. Liebe Grüße Michelle
Mondkindam 19.09.2018 | 09:24
Hallo, Die Rente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Da die Ausbildung erst nach dem 01.08. begonnen hat, kann somit für den August keine Rente gezahlt werden.
Michelleam 19.09.2018 | 10:09
Alles klar, dann ist ja doch alles richtig. Vielen Dank für die Info und liebe Grüße Michelle
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