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Experten-Antwort

Fortzahlung Krankentagegeld von PKV bei Beantragung einer Erwerbsminderungsrente

von Jörg06.11.2019 | 08:48
131 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, momentan bin ich krankgeschrieben und erhalte Krankentagegeld von meiner privaten Krankenversicherung. Voraussichtlich werde ich einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen. Meine Frage ist jetzt, ob ich zwischen Beantragung und Genehmigung der Rente weiter das Krankentagegeld erhalte. Hintergrund ist, dass meine PKV bei jeder Bescheinigung wissen möchte, ob ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe oder eine Rente beantragt habt. Danke für eine kurze Information

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jörg,

der Antwort von „User Rudi“ ist nur eine kurze nähere Erläuterung zu seiner letzten Aussage hinzuzufügen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und in den letzten 5 Jahren bevor Sie arbeitsunfähig krank nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers geworden sind mindestens 2 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die zweite Voraussetzung ist nun die, auf die sich „Rudis“ Aussage bezieht. Durch freiwillige Beitragszahlungen können Sie sich den Erwerbsminderungsrentenanspruch in der Regel nicht aufrecht erhalten, es sei denn Sie haben vor dem 01.01.1984 bereits 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und ab diesem Zeitpunkt jeden Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich, wie User Rudi richtig erwähnte, auf Antrag in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichern, um sich den Erwerbsminderungsrentenanspruch aufrecht zu erhalten. Um keine Fehler zu machen, sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Diese können Sie unter folgendem Link finden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rudiam 06.11.2019 | 09:00
Guten Morgen, Was steht den in Ihrem Vertrag? Ob Anspruch, und unter welchen Bedingungen Krankentagegeld besteht, kann einzig allein Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen klären... oder Sie schauen mal einfach in die Vertragsbedingungen, die Sie unterschrieben haben. Des Weiteren kann man sowohl in einem Arbeitsverhältnis stehen als auch einen Rentenantrag stellen. "Oder" passt hier doch gar nicht; zumal ja im Vorhinein niemand weiß, ob der Antrag überhaupt bewilligt wird. Achten Sie darauf, dass während des Krankentagegeldbezugs persé erstmal keine weiteren Versicherungszeiten in Ihr Rentenkonto fließen. Wenn Sie keine Antragspflichtversicherung beantragen, sollten Sie die Lücke nicht allzu groß werden lassen. Das ist manchen Forumsteilnehmer bereits widerfahren, wodurch ein (später) gestellter Antrag allein wegen Nichterfüllung der wartezeitrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt worden ist.
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