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Experten-Antwort

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von Maiglöckchen06.07.2022 | 11:06
130 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Morgen. Ich würde mich hier gerne beraten lassen; bin aber EWR Rentner der DRV Bund Berlin. Inwieweit ist hier dann die Beratung sinnvoll? Danke Maiglöckchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maiglöckchen!

Neben Ihrer Erwerbsminderungsrente haben Sie die Möglichkeit mtl. 450 EUR zu verdienen. Wollen Sie mehr verdienen – was auch möglich ist -, fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorher nach, welche Auswirkungen das für Ihre Rente haben kann. Die möglichen Auswirkungen auf den Rentenzahlbetrag sind bei jedem individuell zu betrachten.

Auf jeden Fall sollten Sie bei einer beabsichtigten Beschäftigungsaufnahme Ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise in Ihrem Rentenbescheid zum Hinzuverdienst.

Zusätzlich sollten Sie auch beachten, dass Hinzuverdienst auch Auswirkungen auf die Grundsicherungsleistung haben kann. Wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Grundsicherungsamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

23 Antworten

santanderam 06.07.2022 | 11:15
Was wäre denn die Frage ❓
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 11:43
Ich beziehe seit 2015 eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung. Leider ist meine Rente nicht so hoch, dass ich ergänzende Grundsicherung bekomme. Seit meiner Rente, bin ich weiter an vier Terminen im Jahr, in neurologischer Begleitung. Zu Beginn war die Rente ein Geschenk des Himmels, ich hatte Zeit und Ruhe für mich, jedoch gab es weitere Ziele für mich. Das sollte nicht das Ende sein. Mit der Zeit wurde mir klar, dass die Rente mir keine weitere Erholung verschafft, im Gegenteil ich wurde immer unzufriedener, fühlte mich noch mehr belastet. Mir fehlte eine sinnstiftende Aufgabe, die ich mit meinem Vermögen im Stande bin zu leisten. Die Bereiche wurden mir klar, jedoch bekomme ich seit Jahren nur Absagen, wenn ich klar mitteile, dass ich unter 3 Stunden anbieten kann. Zu Letzt war das ein Fahrdienst, der für 2x4 St. wöchentlich einen Aushilfsfahrer für eine Tagespflege gesucht hat. Wie gerne hätte ich das mal seit langer Zeit versucht. Wenn ich Kontakt zu potenziellen Inserenten aufnehme, bekomme ich durch die 3-Stunden-Grenze dauernde absagen: "Es müsste auch mal die Bereitschaft da sei, mehr arbeiten zu können"...wurde mir da gesagt. Ich werde immer depressiver und komme mit dieser Vorgabe nicht klar. Wie kann ich dem Rententräger vermitteln, dass ich unter diesen Bedingungen, trotz Bemühungen, keine Tätigkeit finde und es mir dadurch immer schlechter geht? Vielen Dank. Maiglöckchen
just an ideaam 06.07.2022 | 12:22
Wenn ich mal ganz direkt fragen darf: geht es Ihnen um die finanziellen Aspekte oder um eine sinnstiftende Tätigkeit? Es lässt sich ja auch kombinieren: 3 Std Tätigkeit und Ehrenamt. Nur eine Idee.
Maikäferam 06.07.2022 | 12:31
Die meisten EM-Rentner arbeiten ja Schwarz oder Halbschwarz. Nur so als Info..
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 12:41
Hallo und guten Tag. Zu Ihrer Frage. Ich übe seit Jahren ein Ehrenamt aus. 1-2x die Woche. Pro Einsatz 2Std. unentgeltlich. Dauerhaft kann ich "nur das" nicht machen, da ich auf einen Zusatzverdienst angewiesen bin. Maiglöckchen
Ulfam 06.07.2022 | 12:34
Zitat von Maiglöckchen anzeigen
Wenn Sie weiterhin Berentet bleiben möchten, hilft wirklich nur eine Tätigkeit zu finden, die den Vorgaben entspricht. Oder Sie spielen auch mit dem Gedanken aus der Rente herauszukommen, dann arbeiten Sie bei einem entsprechenden Angebot einfach mehr, melden es der DRV und gucken, was passiert. Es soll wohl auch ein Pilotprojekt geben, wo sich EM-Rentner Rentenunschädlich ausprobieren können, da mal gezielt beim Rententräger nachfragen.
Schadeam 06.07.2022 | 13:23
Dann suchen Sie sich einen Minijob und schon haben Sie bis zu 450€ mehr im Monat
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 13:38
Mal eine Frage? Lesen Sie sich überhaupt durch, was ich geschrieben habe?
senf-dazuam 06.07.2022 | 13:48
Zitat von Maiglöckchen anzeigen
Hallo Maiglöckchen! Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen. Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage. Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen. Alles Gute!
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 14:42
Zitat von senf-dazu anzeigen
I... Zu Letzt war das ein Fahrdienst, der für 2x4 St. wöchentlich einen Aushilfsfahrer für eine Tagespflege gesucht hat. Wie gerne hätte ich das mal seit langer Zeit versucht. ...
Hallo Maiglöckchen! Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen. Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage. Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen. Alles Gute!
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich möchte Sie dazu später nochmal anschreiben. Maiglöckchen
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 14:45
Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage.
Die Umerziehung funktioniert. Auch senf dazu ist jetzt ein Gender-Gaga, hihi.
Hallo und guten Tag. Was suchen Sie hier in meinem geöffneten Forum? Haben Sie Probleme mit der Anrede? Dann suchen Sie sich eine Selbsthilfegruppe! Maiglöckchen
Der Genderam 06.07.2022 | 16:28
Zitat von Maiglöckchen anzeigen
Die Umerziehung funktioniert. Auch senf dazu ist jetzt ein Gender-Gaga, hihi.
Hallo und guten Tag. Haben Sie Probleme mit der Anrede? Dann suchen Sie sich eine Selbsthilfegruppe!
Dieser Selbsthilfegruppe müssten dann ca. 80 Prozent der deutschen Bürger beitreten. Ich bitte daher lieber stets freundlich um Toleranz gegenüber dieser deutlichen Mehrheit (entsprechend seriöser Umfragen).
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 19:22
Zitat von senf-dazu anzeigen
I... Zu Letzt war das ein Fahrdienst, der für 2x4 St. wöchentlich einen Aushilfsfahrer für eine Tagespflege gesucht hat. Wie gerne hätte ich das mal seit langer Zeit versucht. ...
Hallo Maiglöckchen! Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen. Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage. Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen. Alles Gute!
Hallo und guten Abend. Ihren Vorschlag werde ich nochmal versuchen umzusetzen. Ich hatte im letzten Jahr eine andere Tätigkeit in Aussicht. Nach einem Anruf bei der DRV Bund Berlin war ich ziemlich geknickt. Ich hatte einen potentiellen Arbeitgeber...auch 2x wöchentlich, etwas mehr als 3 Stunden. Das lief dann folgendermaßen. Die Mitarbeiterin bei der DRV bat mich um eine schriftliche Stellungnahme. Sie sagte mir, es werde geprüft und ich bekäme dann bescheid. Auf Nachfrage wie lange es dann dauert, wurde ich auf mehrere Wochen vertröstet. Worauf ich hinaus will? Ihr Vorschlag kommt mir sehr entgegen, aber real lässt dieser sich doch nicht umsetzen. Ich musste auch damals das Arbeitsangebot ablehnen, da der Arbeitgeber nicht die Zeit und Muße hatte darauf zu warten, wann ich einen Bescheid bekomme, um dann zu.-oder absagen zu müssen. Alle Arbeitgeber wollen bei Arbeitsangeboten/Gelegenheiten (Nebentätigkeiten) eine schnellstmögliche Entscheidung, was ja auch verständlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten sieht es vielleicht anders aus. Verstehen Sie mein Problem? Tätigkeiten, die ich vielleicht ausüben könnte kommen so nicht zustande, weil Entscheidungsprozesse der DRV langwierig sind. Eine einfache, schnelle und unbürokratische Mitteilung...damit wäre mir sehr geholfen...und ich könnte einen Arbeitgeber auf ein paar Tage vertrösten. Deshalb vielleicht nochmal meine Frage: Wie kann ich der DRV verständlich dieses Problem klarmachen? Das ich auf ein Arbeitsangebot nicht wochenlang in der schwebe halten kann? Kann oder muss das nicht berücksichtigt werden? Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen.
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 19:27
Guten Abend. Vielen Dank für die Rückmeldung. Die Umstande und Bedingungen sind mir bekannt. Meine Probleme sind anderer Natur.
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 19:39
Zitat von DRV anzeigen
DRV schrieb

Hallo Maiglöckchen!

Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen.

Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage.

Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen.

Alles Gute![/quote]

Hallo und guten Abend.

Ihren Vorschlag werde ich nochmal versuchen umzusetzen. Ich hatte im letzten Jahr eine andere Tätigkeit in Aussicht. Nach einem Anruf bei der DRV Bund Berlin war ich ziemlich geknickt. Ich hatte einen potentiellen Arbeitgeber...auch 2x wöchentlich, etwas mehr als 3 Stunden. Das lief dann folgendermaßen. Die Mitarbeiterin bei der DRV bat mich um eine schriftliche Stellungnahme. Sie sagte mir, es werde geprüft und ich bekäme dann bescheid. Auf Nachfrage wie lange es dann dauert, wurde ich auf mehrere Wochen vertröstet.

Worauf ich hinaus will? Ihr Vorschlag kommt mir sehr entgegen, aber real lässt dieser sich doch nicht umsetzen. Ich musste auch damals das Arbeitsangebot ablehnen, da der Arbeitgeber nicht die Zeit und Muße hatte darauf zu warten, wann ich einen Bescheid bekomme, um dann zu.-oder absagen zu müssen. Alle Arbeitgeber wollen bei Arbeitsangeboten/Gelegenheiten (Nebentätigkeiten) eine schnellstmögliche Entscheidung, was ja auch verständlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten sieht es vielleicht anders aus. Verstehen Sie mein Problem? Tätigkeiten, die ich vielleicht ausüben könnte kommen so nicht zustande, weil Entscheidungsprozesse der DRV langwierig sind.

Eine einfache, schnelle und unbürokratische Mitteilung...damit wäre mir sehr geholfen...und ich könnte einen Arbeitgeber auf ein paar Tage vertrösten.

Deshalb vielleicht nochmal meine Frage: Wie kann ich der DRV verständlich dieses Problem klarmachen? Das ich auf ein Arbeitsangebot nicht wochenlang in der schwebe halten kann?

Kann oder muss das nicht berücksichtigt werden?

Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen.

[/quote]

Die Antwort des Experten und auch der Hobbyexperten ist eindeutig. Wenn Sie eine Antwort nach Ihren Wünschen haben wollen, sind Sie hier im Forum falsch.

I... Zu Letzt war das ein Fahrdienst, der für 2x4 St. wöchentlich einen Aushilfsfahrer für eine Tagespflege gesucht hat. Wie gerne hätte ich das mal seit langer Zeit versucht. ...
Hallo Maiglöckchen! Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen. Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage. Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen. Alles Gute!
Hallo und guten Abend. Ihren Vorschlag werde ich nochmal versuchen umzusetzen. Ich hatte im letzten Jahr eine andere Tätigkeit in Aussicht. Nach einem Anruf bei der DRV Bund Berlin war ich ziemlich geknickt. Ich hatte einen potentiellen Arbeitgeber...auch 2x wöchentlich, etwas mehr als 3 Stunden. Das lief dann folgendermaßen. Die Mitarbeiterin bei der DRV bat mich um eine schriftliche Stellungnahme. Sie sagte mir, es werde geprüft und ich bekäme dann bescheid. Auf Nachfrage wie lange es dann dauert, wurde ich auf mehrere Wochen vertröstet. Worauf ich hinaus will? Ihr Vorschlag kommt mir sehr entgegen, aber real lässt dieser sich doch nicht umsetzen. Ich musste auch damals das Arbeitsangebot ablehnen, da der Arbeitgeber nicht die Zeit und Muße hatte darauf zu warten, wann ich einen Bescheid bekomme, um dann zu.-oder absagen zu müssen. Alle Arbeitgeber wollen bei Arbeitsangeboten/Gelegenheiten (Nebentätigkeiten) eine schnellstmögliche Entscheidung, was ja auch verständlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten sieht es vielleicht anders aus. Verstehen Sie mein Problem? Tätigkeiten, die ich vielleicht ausüben könnte kommen so nicht zustande, weil Entscheidungsprozesse der DRV langwierig sind. Eine einfache, schnelle und unbürokratische Mitteilung...damit wäre mir sehr geholfen...und ich könnte einen Arbeitgeber auf ein paar Tage vertrösten. Deshalb vielleicht nochmal meine Frage: Wie kann ich der DRV verständlich dieses Problem klarmachen? Das ich auf ein Arbeitsangebot nicht wochenlang in der schwebe halten kann? Kann oder muss das nicht berücksichtigt werden? Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen.
Die Antwort des Experten und auch der Hobbyexperten ist eindeutig. Wenn Sie eine Antwort nach Ihren Wünschen haben wollen, sind Sie hier im Forum falsch.
Ich habe Sie doch gar nicht gefragt.
DRVam 06.07.2022 | 19:31
Zitat von Maiglöckchen anzeigen
Maiglöckchen schrieb

I... Zu Letzt war das ein Fahrdienst, der für 2x4 St. wöchentlich einen Aushilfsfahrer für eine Tagespflege gesucht hat. Wie gerne hätte ich das mal seit langer Zeit versucht. ...[/quote]

Hallo Maiglöckchen!

Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen.

Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage.

Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen.

Alles Gute![/quote]

Hallo und guten Abend.

Ihren Vorschlag werde ich nochmal versuchen umzusetzen. Ich hatte im letzten Jahr eine andere Tätigkeit in Aussicht. Nach einem Anruf bei der DRV Bund Berlin war ich ziemlich geknickt. Ich hatte einen potentiellen Arbeitgeber...auch 2x wöchentlich, etwas mehr als 3 Stunden. Das lief dann folgendermaßen. Die Mitarbeiterin bei der DRV bat mich um eine schriftliche Stellungnahme. Sie sagte mir, es werde geprüft und ich bekäme dann bescheid. Auf Nachfrage wie lange es dann dauert, wurde ich auf mehrere Wochen vertröstet.

Worauf ich hinaus will? Ihr Vorschlag kommt mir sehr entgegen, aber real lässt dieser sich doch nicht umsetzen. Ich musste auch damals das Arbeitsangebot ablehnen, da der Arbeitgeber nicht die Zeit und Muße hatte darauf zu warten, wann ich einen Bescheid bekomme, um dann zu.-oder absagen zu müssen. Alle Arbeitgeber wollen bei Arbeitsangeboten/Gelegenheiten (Nebentätigkeiten) eine schnellstmögliche Entscheidung, was ja auch verständlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten sieht es vielleicht anders aus. Verstehen Sie mein Problem? Tätigkeiten, die ich vielleicht ausüben könnte kommen so nicht zustande, weil Entscheidungsprozesse der DRV langwierig sind.

Eine einfache, schnelle und unbürokratische Mitteilung...damit wäre mir sehr geholfen...und ich könnte einen Arbeitgeber auf ein paar Tage vertrösten.

Deshalb vielleicht nochmal meine Frage: Wie kann ich der DRV verständlich dieses Problem klarmachen? Das ich auf ein Arbeitsangebot nicht wochenlang in der schwebe halten kann?

Kann oder muss das nicht berücksichtigt werden?

Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen.

Hallo Maiglöckchen! Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen. Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage. Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen. Alles Gute!
Hallo und guten Abend. Ihren Vorschlag werde ich nochmal versuchen umzusetzen. Ich hatte im letzten Jahr eine andere Tätigkeit in Aussicht. Nach einem Anruf bei der DRV Bund Berlin war ich ziemlich geknickt. Ich hatte einen potentiellen Arbeitgeber...auch 2x wöchentlich, etwas mehr als 3 Stunden. Das lief dann folgendermaßen. Die Mitarbeiterin bei der DRV bat mich um eine schriftliche Stellungnahme. Sie sagte mir, es werde geprüft und ich bekäme dann bescheid. Auf Nachfrage wie lange es dann dauert, wurde ich auf mehrere Wochen vertröstet. Worauf ich hinaus will? Ihr Vorschlag kommt mir sehr entgegen, aber real lässt dieser sich doch nicht umsetzen. Ich musste auch damals das Arbeitsangebot ablehnen, da der Arbeitgeber nicht die Zeit und Muße hatte darauf zu warten, wann ich einen Bescheid bekomme, um dann zu.-oder absagen zu müssen. Alle Arbeitgeber wollen bei Arbeitsangeboten/Gelegenheiten (Nebentätigkeiten) eine schnellstmögliche Entscheidung, was ja auch verständlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten sieht es vielleicht anders aus. Verstehen Sie mein Problem? Tätigkeiten, die ich vielleicht ausüben könnte kommen so nicht zustande, weil Entscheidungsprozesse der DRV langwierig sind. Eine einfache, schnelle und unbürokratische Mitteilung...damit wäre mir sehr geholfen...und ich könnte einen Arbeitgeber auf ein paar Tage vertrösten. Deshalb vielleicht nochmal meine Frage: Wie kann ich der DRV verständlich dieses Problem klarmachen? Das ich auf ein Arbeitsangebot nicht wochenlang in der schwebe halten kann? Kann oder muss das nicht berücksichtigt werden? Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen.
Die Antwort des Experten und auch der Hobbyexperten ist eindeutig. Wenn Sie eine Antwort nach Ihren Wünschen haben wollen, sind Sie hier im Forum falsch.
Kaiseram 06.07.2022 | 19:48
So Fragestellerinnen wie Maiglöckchen haben schwerwiegende psychische Probleme und können alles was nicht nach Ihren Wünschen läuft, einfachnicht akzeptieren. Ein Fall für einen guten Psychiater.
Abschlägeam 06.07.2022 | 19:53
Zitat von Maiglöckchen anzeigen
Maiglöckchen schrieb

I... Zu Letzt war das ein Fahrdienst, der für 2x4 St. wöchentlich einen Aushilfsfahrer für eine Tagespflege gesucht hat. Wie gerne hätte ich das mal seit langer Zeit versucht. ...[/quote]

Hallo Maiglöckchen!

Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen.

Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage.

Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen.

Alles Gute![/quote]

Hallo und guten Abend.

Ihren Vorschlag werde ich nochmal versuchen umzusetzen. Ich hatte im letzten Jahr eine andere Tätigkeit in Aussicht. Nach einem Anruf bei der DRV Bund Berlin war ich ziemlich geknickt. Ich hatte einen potentiellen Arbeitgeber...auch 2x wöchentlich, etwas mehr als 3 Stunden. Das lief dann folgendermaßen. Die Mitarbeiterin bei der DRV bat mich um eine schriftliche Stellungnahme. Sie sagte mir, es werde geprüft und ich bekäme dann bescheid. Auf Nachfrage wie lange es dann dauert, wurde ich auf mehrere Wochen vertröstet.

Worauf ich hinaus will? Ihr Vorschlag kommt mir sehr entgegen, aber real lässt dieser sich doch nicht umsetzen. Ich musste auch damals das Arbeitsangebot ablehnen, da der Arbeitgeber nicht die Zeit und Muße hatte darauf zu warten, wann ich einen Bescheid bekomme, um dann zu.-oder absagen zu müssen. Alle Arbeitgeber wollen bei Arbeitsangeboten/Gelegenheiten (Nebentätigkeiten) eine schnellstmögliche Entscheidung, was ja auch verständlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten sieht es vielleicht anders aus. Verstehen Sie mein Problem? Tätigkeiten, die ich vielleicht ausüben könnte kommen so nicht zustande, weil Entscheidungsprozesse der DRV langwierig sind.

Eine einfache, schnelle und unbürokratische Mitteilung...damit wäre mir sehr geholfen...und ich könnte einen Arbeitgeber auf ein paar Tage vertrösten.

Deshalb vielleicht nochmal meine Frage: Wie kann ich der DRV verständlich dieses Problem klarmachen? Das ich auf ein Arbeitsangebot nicht wochenlang in der schwebe halten kann?

Kann oder muss das nicht berücksichtigt werden?

Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen.

Sie müssen nicht wochenlang warten, bis Sie ein mögliches Arbeitsangebot annehmen. Sie müssen sich nur bewusst sein, dass es Konsequenzen haben kann, wenn Sie dabei die 'Rahmenbedingungen' nicht einhalten. Das kann dazu führen, dass die Rente gemindert wird, weil der Hinzuverdienst zu hoch ist, aber auch dazu, dass überprüft wird, ob Sie noch voll EM sind, wenn Sie weit über die erlaubte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Wenn Sie also ein passendes Arbeitsangebot haben, dann nehmen Sie es an. Und teilen zeitgleich, bzw. sobald ein Vertrag vorliegt, Ihrer zuständigen DRV Bund dies per online-Kontaktformular schriftlich mit unter Angabe des Arbeitsgebers, der Tätigkeit, des Umfanges und der Höhe des Einkommens. Beim Online-Kontaktformular erhalten Sie eine 'Eingangsbestätigung', so dass Sie auch einen Nachweis haben, dass Sie die Arbeitsaufnahme mitgeteilt haben. Wie Sie schreiben, würde es Ihnen ja gut tun, wieder zu arbeiten. Also ist es auch 'egal', ob es dann von der Grusi etwas weniger Geld gibt, dafür haben Sie 'Ihr eigenes Einkommen', wieder Selbstbestätigung und hoffentlich auch wieder etwas mehr Lebensfreude. Werden Sie einfach aktiv!!! Nur anderen die Schuld zuzuschieben ändert auch nichts an Ihrer finanziellen Situation und auch nicht an dem psychischem Druck, dem Sie sich damit selbst aussetzen. Viel Erfolg und alles Gute!
Maiglöckchenam 06.07.2022 | 19:56
Guten Abend. Ich denke mir, dass das Forum da ist um zu helfen. Wenn Sie das Problem, was ich habe auch, "verstehen"; werden Sie schnell zu der Erkenntnis kommen, das das nichts mit einer psychischen Erkrankung zutun hat.
Aloisam 06.07.2022 | 21:14
Dann suchen Sie sich einen Minijob und schon haben Sie bis zu 450€ mehr im Monat
Mal eine Frage? Lesen Sie sich überhaupt durch, was ich geschrieben habe?
Das ist aber die richtige Antwort auf Ihre Frage. Wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben und nicht mehr als besagte 450 Euro verdienen und dies der Rentenversicherung so melden(und nicht auf langwieriges grünes Licht warten, sondern machen und melden) geht die Rentenversicherung davon aus, dass die Tätigkeit Rentenunschädlich ist, da diese geringe Vergütung zu dem vorgeschriebenen Arbeitszeiten passt.(Ausnahmen bestätigen die Regel) Da ist es im Prinzip wahrscheinlich unerheblich, ob Sie 3x3 Stunden oder 2x4 Stunden arbeiten. Die Rentenversicherung hätte viel zu viel Aufwand bei Einhaltung des Hinzuverdienstes jeden einzelnen bis ins Detail zu überprüfen. Was Sie jedoch nicht dürfen, ist sich hinreißen zu lassen, mehr zu verdienen (machen Sie mal Urlaubsvertretung, Ihre genannte Bereitschaft zur Mehrarbeit) denn dann wird der höhere Verdienst a) an die KBS gemeldet und b) wird die Rentenversicherung nicht mehr glauben, dass Verdienst und Zeitrahmen zueinander passen.
Valzuun am 07.07.2022 | 08:30
Es gibt doch gar kein echtes Problem-höchstens ein gefühltes: Entweder Sie sin (weiterhin) erwerbsgemindert, dann bekommen Sie auch weiterhin die Rente. Oder die damalige Prognose erweist sich als unzutreffend, und Sie sind nicht (mehr voll) erwerbsgemindert. Das hat aber nichts mit der Aufnahme einer Tätigkeit zu tun, sondern hängt allein von Ihrem Gesundheitszustand ab. Sollte die (volle) Erwerbsminderung tatsächlich nicht mehr vorliegen ist es nur billig und recht, wenn auch die entsprechende Rente wegfällt. Und dieses so oft beschworene Pilotprojekt schiebt allenfalls die (sich eventuell aufdrängende) Überprüfung nur ein paar Monate nach hinten. Also wenn Sie sich dem Job gewachsen füllen - nehmen Sie ihn. Wenn es (nur) ein Zubrot zur Rente ist und bleibt gut - wenn Sie sogar noch mehr arbeiten können, und die Rente ganz oder teilweise nicht mehr benötigen - um so besser. Aber unbedingt an einer Rente festhalten zu wollen die vielleicht gar nicht mehr nötig ist - einfach nur unfair.
Valerieam 07.07.2022 | 09:45
Zitat von Valzuun anzeigen
Das ist ja der Sinn der Sache, schauen, ob man aus der Rente wieder heraus kommt. Ein Test der Leistungsfähigkeit,bei dem versuchen kann, mehr Stunden zu arbeiten und zu verdienen, ohne das die Rentenversicherung die Rente sofort auf den Prüfstand stellt. Wenn es klappt, wird die Rente vom Versicherten aus obsolet, wenn nicht weiß man, wo man leistungsmäßig steht und das man die Rente doch noch braucht. Die Befürchtungen der FSin wären somit hinfällig. Eine schlechte Idee ist das Ganze unter dem Strich nicht, so mancher würde diesen Schritt vielleicht versuchen. Die jetzigen Alternativen lauten ja nur geringfügige Beschäftigung oder Rentenschädlich.
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