I... Zu Letzt war das ein Fahrdienst, der für 2x4 St. wöchentlich einen Aushilfsfahrer für eine Tagespflege gesucht hat. Wie gerne hätte ich das mal seit langer Zeit versucht. ...[/quote]
Hallo Maiglöckchen!
Die "unter drei Stunden" sind eine Sache. Wenn Sie mit Ihrem RV-Träger darüber sprechen, ob in diesem speziellen Fall auch eben 2 * 4 h möglich sind (weil genug Ruhepausen oder sonstige Dinge vorhanden sind, die Ihnen das eben gestatten, und eben nicht tägliche Belastung erfolgt), dann könnte evtl. von dort das OK für diese Tätigkeit kommen.
Fragen Sie ihre/n Sachbearbeiter*in und schildern Sie die Lage.
Wenn dort die Meinung vertreten wird, über drei Stunden geht nicht (egal ob einmal oder fünf Mal pro Woche), dann ist es halt so. Aber Sie sollten es mal versuchen.
Alles Gute![/quote]
Hallo und guten Abend.
Ihren Vorschlag werde ich nochmal versuchen umzusetzen. Ich hatte im letzten Jahr eine andere Tätigkeit in Aussicht. Nach einem Anruf bei der DRV Bund Berlin war ich ziemlich geknickt. Ich hatte einen potentiellen Arbeitgeber...auch 2x wöchentlich, etwas mehr als 3 Stunden. Das lief dann folgendermaßen. Die Mitarbeiterin bei der DRV bat mich um eine schriftliche Stellungnahme. Sie sagte mir, es werde geprüft und ich bekäme dann bescheid. Auf Nachfrage wie lange es dann dauert, wurde ich auf mehrere Wochen vertröstet.
Worauf ich hinaus will? Ihr Vorschlag kommt mir sehr entgegen, aber real lässt dieser sich doch nicht umsetzen. Ich musste auch damals das Arbeitsangebot ablehnen, da der Arbeitgeber nicht die Zeit und Muße hatte darauf zu warten, wann ich einen Bescheid bekomme, um dann zu.-oder absagen zu müssen. Alle Arbeitgeber wollen bei Arbeitsangeboten/Gelegenheiten (Nebentätigkeiten) eine schnellstmögliche Entscheidung, was ja auch verständlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten sieht es vielleicht anders aus. Verstehen Sie mein Problem? Tätigkeiten, die ich vielleicht ausüben könnte kommen so nicht zustande, weil Entscheidungsprozesse der DRV langwierig sind.
Eine einfache, schnelle und unbürokratische Mitteilung...damit wäre mir sehr geholfen...und ich könnte einen Arbeitgeber auf ein paar Tage vertrösten.
Deshalb vielleicht nochmal meine Frage: Wie kann ich der DRV verständlich dieses Problem klarmachen? Das ich auf ein Arbeitsangebot nicht wochenlang in der schwebe halten kann?
Kann oder muss das nicht berücksichtigt werden?
Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen.