Hallo Zuversicht,
auch bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente werden grundsätzlich 10,8% Abschlag berücksichtigt und ist in dem entsprechenden Rentenbescheid auch ersichtlich.
In der von „Melli“ genannten Renteninformation sind die 10,8% ebenfalls berücksichtigt, nur mit dem Unterschied, dass es sich dem Betrag um die volle Erwerbsminderungsrente handelt.