Hallo PGA,
wenn neben dem Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht und beide Ansprüche zusammen einen individuell zu ermittelnden Grenzbetrag übersteigen, ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vermindert zu leisten.
Wie schon von @Schade vorgeschlagen, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Proberechnung erfragen.