Hallo Biggi,
zunächst einmal ist Ihre Schilderung des Sachverhaltes nicht eindeutig und teilweise auch widersprüchlich.
So schreiben Sie im Thema von 2x Rente, meinen aber scheinbar Rente und Entgelt vom Arbeitgeber. Ihre Ausführungen verstehe ich so, dass Sie mit dem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag geschlossen haben, und -während die Altersteilzeit noch läuft- parallel eine Altersrente beziehen.
Sie schreiben einerseits, dass Sie bis 31.12.2023 Ihr Altersteilzeitgehalt weiter beziehen, und andererseits, dass Sie ab 01.07.2023 der Firma nicht mehr angehören, was in sich widersprüchlich ist.
Ein Abschlag von 11,8 % ist, wie von W°lfgang richtig ausgeführt, nicht möglich, da 11,8 nicht durch 0,3 teilbar ist (0,3% Abschlag pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente).
Was Sie mit "2x vom Staat Zuschuss" meinen, erschließt sich mir aus Ihren Ausführungen nicht.
Bezüglich der Altersteilzeit können hier keine Aussagen getroffen werden, da in diesem Forum nur rentenrechtliche Fragen beantwortet werden können. Es ist jedoch anzunehmen, dass bei der Altersteilzeit durch den Altersrentenbezug ein sogenannter Störfall eingetreten ist. Dies sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Zum rentenrechtlichen Aspekt: Wie bereits von anderen Usern korrekt ausgeführt, ist eine Rücknahme des Rentenantrags nach Ablauf der Widerspruchsfrist des Rentenbescheides nicht mehr möglich. Sie könnten allenfalls für die Zukunft (aktuell ab 01.03.2023) schriftlich auf die Auszahlung der Rente verzichten, nicht jedoch auf das Rentenstammrecht (§ 41 SGB I). Durch den Verzicht würde für jeden Monat, den die Rente während des Minderungszeitraumes (Rentenbeginn bis abschlagsfreier Zeitpunkt der bewilligten Rente, siehe Rentenbescheid, Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte) nicht in Anspruch genommen wird, der Zugangsfaktor wieder um 0,003 erhöht werden, also der Abschlag um 0,3% geringer werden (§ 77 SGB VI). Ob ein solches Vorgehen finanziell sinnvoll wäre, kann hier nicht beurteilt werden. Bevor Sie sich zu einem solchen Schritt entschließen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die arbeitsrechtlichen Fragen mit Ihrem Arbeitgeber klären und danach ggf. eine Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, um zu vermeiden, dass Ihnen durch den Verzicht dann möglicherweise gar kein Einkommen mehr zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
nun noch zusätzlich auf 'Biggi' rumzuhacken ist aber nicht hilfreich. Sie will es doch 'ordentlich abwickeln' und das macht Sie nun. MIT Ihrem Arbeitgeber.
Allenfalls der Hinweis von @W°lfgang zu 'wer zum Teufel hat Biggi falsch beraten' könnte sie noch retten, aber dies auch nur, wenn Sie eine 'Falschberatung' nachweisen kann.
Aber da es eher selten bis nie ein 'Beratungsprotokoll' gibt, ist dies schier unmöglich...
Also @Biggi, das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist unumgänglich...
Viel Erfolg!
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