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Experten-Antwort

Arbeit + Altersrente

von ergo15.11.2022 | 12:35
472 Ansichten
52 Antworten
Hallo Team, Ich möchte bis zur Regelaltersrente meinen Arbeitsplatz ohne Veränderung behalten und dennoch, 2 Jahre früher, in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eintreten. (auf Grund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze und des Hinzuverdienstdeckels) - Geht das ohne neuen/veränderten Arbeitsvertrag? - Wenn nicht, ... geht das mit Teilrente dann doch? - Wenn ja, ... kommt es bei Vollrente zum Wechsel auf die Steuerklasse 6? - Kommt es bei Teilrente zum Wechsel auf die Steuerklasse 6? Gilt also selbst bei Teilrente der bisherige Job als Nebenverdienst?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.11.2022 | 13:39

Hallo ergo,

aus Sicht der Rentenversicherung können Sie, wenn die Hinzuverdienstgrenzen wie geplant zum 01.01.2023 bei Altersrenten entfallen, neben der Altersrente weiter arbeiten wie bisher. Welche Auswirkungen das auf Ihren Arbeitsvertrag bzw. Ihre Steuerklasse hat, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt klären. Dazu können wir als Experten der Rentenversicherung keine verbindlichen Auskünfte geben.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

51 Antworten

Falsches Forumam 15.11.2022 | 12:38
Das erste sind arbeitsrechtliche und das zweite steuerrechtliche Fragen. Beide gehören nicht in dieses Forum. Eventuell haben Sie aber Glück, dass ein selbsternannter Hobbyexperte antwortet. Sie sollten sich aber nicht auf deren Aussagen verlassen.
Steuerexperte am 15.11.2022 | 14:08
Dass man bei nur einem Hauptjob nicht die Steuerklasse 6 bekommt, das kann wirklich jeder Hobbyexperte beantworten.
Abschlägeam 15.11.2022 | 17:17
und auch Hobbyexperten dürfen den zusätzlichen Tipp geben, dass ein Krankengeldanspruch (aus dem dann noch bestehenden Arbeitseinkommen) entfällt, wenn eine Altersrente als Vollrente bezogen wird. Und das ist in -sogar auch öffentlich zugänglichen- Gesetzen, Anwendungsvorschriften, GKV-Rundschreiben etc. geregelt. Denn selbst 'Hobbyexperten' schreiben hier ja nicht nur 'irgendwas' und schicken damit 'wissentlich' jemanden in eine falsche Richtung... deshalb hierzu der passende § 50 Absatz 2 SGB VI UND das umfangreiche (343 Seiten...) GKV-Schreiben zum Krankengeld https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr… kurz gefasst: 99% Teilrente beantragen und wenn Arbeitsverhältnis endet, dann auf 100%-Rente umwandeln (nach Antrag dann ab Folgemonat gültig). Und parallel abchecken, ob dies irgendeinen Einfluss auf einen Betriebsrentenanspruch haben könnte (hier hilft dann aber oft auch 1. Monat Vollrente und DANN erst Teilrente)
ergoam 18.11.2022 | 12:47
Ich fasse es einmal zusammen: So genau wisst ihr es nicht! Nach der Krankengeldregelung hatte ich nicht gefragt, ... ist mir auch Schnuppe! Das man vor Corona mit einem Job höher als 6300€, neben der Rente, automatisch in die Steuerklasse 6 fällt, ist auch nicht jedem hier bekannt. Ich kann also nur hoffen, dass ich trotz Rente für besonders langjährig Versicherte, meinen bisherigen Job völlig unverändert weiter machen kann, ... und nur das Finanzamt für den Gesamtbetrag an Einnahmen eine Steuer auferlegt(Jährlich, oder Vierteljährlich). Die Notwendigkeit einer Teilrente, um den Job unverändert machen zu können, ist mir nicht klar geworden! Danke trotzdem.
ergoam 18.11.2022 | 13:03
Grins zurück, ... Wenn ich den Arbeitgeber frage, wird er versuchen wegen der Vollrente meinen Arbeitsvertrag am Tag X aufzulösen , um am Tag X+1 einen neuen, für ihn günstigeren Vertrag aufzusetzen, da ich ja in Vollrente gegangen bin. Wenn ich direkt die Knappschaft Bahn See frage, gibt sie mir Auskunft über die zu erwartende Rente und für alles andere spielt sie den Friseur. ;-) Wenn ich das Finanzamt frage, bestätigt man mir eventuell die Steuerklasse 6 für meinen "Nebenjob" neben der Vollrente. Deshalb dachte ich hier im Forum Leute anzutreffen, welche die praktische Verknüpfung dieser Thematiken auf dem Schirm haben, ... genau so wie ich gefragt hatte!
Schadeam 18.11.2022 | 12:52
Grins: das heißt nicht dass wir das alles nicht wissen, aber das sind Fragestellungen für die die DRV und ihre Mitarbeiter - und somit auch dieses Forum - nicht zuständig sind. So einfach ist das. Aber klar: wie man Wurst herstellt erfragen Sie ja auch bei Ihrem Frisör,.....
ergoam 18.11.2022 | 13:35
Abschläge schrieb

Bei einer vorgezogenen 'Vollrente' erhalten Sie, falls Sie mal länger krank werden, dann kein Krankengeld aus Ihrer 'Nochbeschäftigung'.

So einfach ist das. Ist Ihnen aber ja schnuppe ;-)

Und wie das mit der Steuerklasse ist... ein Anruf beim Finanzamt genügt. Dafür brauchen Sie doch kein Forum :-)

... Und wie das mit der Steuerklasse ist... ein Anruf beim Finanzamt genügt. Dafür brauchen Sie doch kein Forum :-)
Früher galt die Steuerklasse 6 für Nebenjob neben der Vollrente. Da ich meinen Job aber fortsetze in Steuerklasse 3 und für die Rente keine Steuern zahle, ergibt sich ein neues Bild. Die Gesamtveranlagung nach Splittingtabelle am Jahresende und nicht nach Steuerklasse 6 mit dem ersten Monatsverdienst nach Rentenbeginn. Da das alles neu ist, wird auch das Finanzamt erst mal ins Schleudern kommen. Aber für meine Fragen bin ich hier ja verkehrt, ... richtig!
ergoam 18.11.2022 | 13:28
All das was man selbst nachlesen kann stellen keine Fragen für mich dar. Fragen tauchen für mich erst auf in der praktischen Umsetzunmg verschiedener Richtlinien, wenn die Kombination dieser Gesetzesvorlagen Unklarheiten ergeben. Wenn ich nun alleingelassen meine Problematik mit Erfahrungen gefüllt habe im nächsten Jahr, komme ich auf dieses Forum zurück, um ähnlichen Fragestellern in der Zukunft als "Experte" einen Tip zu geben.
Abschlägeam 18.11.2022 | 13:59
ergo schrieb

...

Und wie das mit der Steuerklasse ist... ein Anruf beim Finanzamt genügt. Dafür brauchen Sie doch kein Forum :-)[/quote]

Früher galt die Steuerklasse 6 für Nebenjob neben der Vollrente.

Da ich meinen Job aber fortsetze in Steuerklasse 3 und für die Rente keine Steuern zahle, ergibt sich ein neues Bild. Die Gesamtveranlagung nach Splittingtabelle am Jahresende und nicht nach Steuerklasse 6 mit dem ersten Monatsverdienst nach Rentenbeginn. Da das alles neu ist, wird auch das Finanzamt erst mal ins Schleudern kommen. Aber für meine Fragen bin ich hier ja verkehrt, ... richtig!

Früher galt die Steuerklasse 6 für Nebenjob neben der Vollrente. Da ich meinen Job aber fortsetze in Steuerklasse 3 und für die Rente keine Steuern zahle, ergibt sich ein neues Bild. Die Gesamtveranlagung nach Splittingtabelle am Jahresende und nicht nach Steuerklasse 6 mit dem ersten Monatsverdienst nach Rentenbeginn. Da das alles neu ist, wird auch das Finanzamt erst mal ins Schleudern kommen. Aber für meine Fragen bin ich hier ja verkehrt, ... richtig!
Die Frage, welche Steuerklasse für Ihre Beschäftigung ab Rentenbeginn gilt, sollten Sie dem Finanzamt stellen, nicht wie das alles dann 'insgesamt' zu versteuern ist. Das weiß das Finanzamt vermutlich doch etwas besser als Sie, für den das alles 'neu' ist. Es wird wohl auch nicht ins Schleudern kommen, sofern Sie in Ihrer Steuererklärung alles an den entsprechenden Stellen korrekt deklarieren (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des Steuerpflichtigen plus dito der Ehefrau plus Renteneinkünfte Steuerpflichtiger plus ggfs. noch andere z.B. Kapitalerträge). Also eigentlich alles so wie bisher, nur dass dann noch Ihre Rente dazu kommt unter Anlage R wie Rentner :-) Von der Rentenversicherung werden keinerlei Beträge für 'Steuer' einbehalten oder abgeführt. Die Versteuerung der Renten erfolgt nach §22 EStG. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 ist der steuerpflichtige Teil der Rente 83%. Die Investition von ca. 30 EUR in ein Steuererklärungsprogramm lohnt sich hier durchaus, Anbieter gibt es diverse, nehmen Sie eines der bekannteren, da erhalten Sie hilfreiche Tipps gleich bei der Eingabe. Und nun aber wirklich genug dazu, denn ich bekomme dann hier den Ärger von den anderen Usern, weil es nunmal ein Renten- und kein Steuerforum ist. Ein schönes Wochenende!
Steuerexperte am 18.11.2022 | 16:51
Ich sag’s mal so, ich bin „das Finanzamt“ und solche Fälle wie sie haben wir zu Hauf. Da wundert auch keiner. Wenn Sie nur einen Hauptjob haben, bleibt es bei der 3, 4 oder 5. Die 6 gibt es nur für einen Nebenjob neben einem Hauptjob. Und selbst, wenn Ihnen ihr Arbeitgeber die 6 verpasst…das sind nur Vorauszahlungen. bei der Einkommensteuer ist das völlig schnurz. Entweder man muss etwas nachzahlen oder man kriegt etwas raus, aber an der Höhe ändert sich nichts.
Steuerexperte am 18.11.2022 | 17:21
„Eine“ nicht „deine“. :)
Steuerexperte am 18.11.2022 | 17:18
Wenn Sie wüssten, wie viele Arbeitgeber es gibt, die machen, was sie wollen. Rufen keine ELStAM ab, malen einfach deine beliebige Stkl in ihr Lohnprogramm oder melden sich als Nebenarbeitgeber für den Arbeitnehmer an, obwohl sie der Hauptarbeitgeber sind. Und dann kommt natürlich die 6 in der Meldung zurück.
W°lfgangam 18.11.2022 | 17:17
Hallo Ergo, ist seit Mitte 2017 nichts Besonderes mehr, bei Weiterarbeit eine teilweise oder volle vorgezogene Altersrente parallel zu erhalten - insbesondere dann, wenn schon das vorgezogene/abschlagsfreie Rentenalter erreicht ist. Zudem seit 3 Jahren hohe Hinzuverdienstgrenzen gelten, im nächsten Jahr keine mehr. Warum sollte der sich ändern? Steht da drin, dass das Arbeitsverhältnis bei einem vorgezogenem Rentenbezug endet? ...wohl nicht! Natürlich gibt es auch noch Uraltarbeitsverträge, die sich auf 'Altersruhegeld' /'65.Lebensjahr' /'Verdienst sogar in DM' beziehen ...alles alter Käse von gestern und an die aktuellen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestvorgaben anzupassen. Bei AT-Verträgen gilt es genauer hinzuschauen ... Keine Ahnung, ist das wichtig? *) Für den zusätzlichen Rentenbezug werden Sie eh einen Batzen an Steuern nachzahlen müssen, da kann eine 'schlechtere' Steuerklasse aufs Arbeitsentgelt doch gar nicht so schlecht sein ;-) *) m. W. für etwaiges Kranken-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Übergangsgeld schon, was dann tatsächlich den Auszahlungsbetrag betrifft. Abschlusstipp: Lassen Sie sich über Voll- und 99%-Teilrente informieren (wg. etwaigen Krankengeldansprüchen, auch vollen/ermäßigen Krankenkassenbeitrag), ggf. auch über damit verbundene/zeitgleiche Betriebsrentenansprüche. Und ja, der AG ist über den Rentenbezug zu informieren ...ein paar Gründe/Folgewirkungen habe ich eben genannt. Gruß w.
Abschlägeam 18.11.2022 | 17:28
Steuerexperte schrieb

Wenn Sie wüssten, wie viele Arbeitgeber es gibt, die machen, was sie wollen. Rufen keine ELStAM ab, malen einfach deine beliebige Stkl in ihr Lohnprogramm oder melden sich als Nebenarbeitgeber für den Arbeitnehmer an, obwohl sie der Hauptarbeitgeber sind. Und dann kommt natürlich die 6 in der Meldung zurück.

Das spricht dafür, dass sich Ergo ein Steuererklärungsprogramm besorg (mit Zugangszertifikat bei ElsterElstAM), dann kann er selbst abrufen, was für ihn hinterlegt ist und ggfs. seinem Arbeitgeber gleich auf die Finger klopfen :-)
Steuerexperte am 18.11.2022 | 17:43
Am Ende des Jahres ist es eh Wurst und Krankengeld will er ja nicht.
Abschlägeam 18.11.2022 | 18:04
Steuerexperte schrieb

Am Ende des Jahres ist es eh Wurst und Krankengeld will er ja nicht.

Ich weiß. Deshalb verraten wir ihm ja auch nicht, dass das dann mit Steuerklasse 6 aber auch nur recht niedrig wäre... ;-) wie meinte er doch selbst "All das was man selbst nachlesen kann stellen keine Fragen für mich dar" @ergo: einfach mal ein paar Tage lang zurück hier im Forum lesen...
ergoam 19.11.2022 | 01:16
Danke für eure Zeit, ... Die Steuerklasse 6 kam bisher in der Diskussion anderenorts dann ins Spiel, wenn neben der Rente noch eine Betriebsrente gezahlt wird. Der Job wäre dann wohl immer als Nebenjob deklariert worden. Für mich ist wichtig, dass mein Hauptjob sich durch die Altersrente nicht verändert und es wäre schön, wenn dann noch die Steuerklasse 3 für die Summe aus Rente und Lohn herhalten würde. Der Rest wie Krankengeld (über die 6 Wochen) ist nur Magulatur dabei.
ergoam 30.11.2022 | 09:00
Der Kern meiner Fragestellung blieb bisher unbeantwortet, was mich frustet. Ich möchte mit Erfüllung der Voraussetzungen für die besonders langjährig Versicherten in Rente gehen und gleichzeitig weiter arbeiten, ohne das mein bisheriger Arbeitsvertrag aufgelöst wird und durch einen neuen (für mich schlechteren) ersetzt wird. Umgehe ich dieses Problem mit einer 99%-Teilrente, sodass der Arbeitgeber gar keine Handhabe hat zur Vertragsänderung/Vertragsauflösung? Das müsste doch ein "Experte" wissen!?
Abschlägeam 30.11.2022 | 09:13
ergo schrieb

Der Kern meiner Fragestellung blieb bisher unbeantwortet, was mich frustet.

Ich möchte mit Erfüllung der Voraussetzungen für die besonders langjährig Versicherten in Rente gehen und gleichzeitig weiter arbeiten, ohne das mein bisheriger Arbeitsvertrag aufgelöst wird und durch einen neuen (für mich schlechteren) ersetzt wird.

Umgehe ich dieses Problem mit einer 99%-Teilrente, sodass der Arbeitgeber gar keine Handhabe hat zur Vertragsänderung/Vertragsauflösung?

Das müsste doch ein "Experte" wissen!?

Hallo ergo, nun hatten Sie doch aber schon einige Tage Zeit, sich 'arbeitsrechtlich' zu informieren. Der Rentenversicherung ist es tatsächlich 'egal', ob Sie neben einer vollen oder einer 99%-Rente noch weiter arbeiten. Die guckt dann nur, ob Ihr Hinzuverdienst überschritten wird (noch ist nicht klar, ob die Grenzen tatsächlich fallen, das ist noch NICHT Gesetz). Unter welchem Umständen Ihr Arbeitsvertrag bei einem Rentenbezug endet, geht entweder aus dem Arbeitsvertrag hervor oder auch aus einem Tarifvertrag oder Sie erfahren es in der Personalabteilung. Aber eben NICHT bei der Rentenversicherung, also auch nicht hier im Forum. Ist nun mal so, nützt leider auch nix, dass es Sie frustet.
ergoam 30.11.2022 | 09:40
Das habe ich doch. Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten beenden den Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Niemand kann mir aber sagen, ob eine Teilrente beim zukünftigen Hinzuverdienstmodell die automatische Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterbindet. Der Unterschied macht übrigens ein Minus von 560€ Brutto aus bei einem Neuvertrag. Den Arbeitgeber wegen der Teilrente zu fragen erfüllt den Tatbestand der Dummheit, ... man fragt den Fuchs nicht wie hoch der Zaun sein muss, damit er nicht an die Hühner herankommt.
Abschlägeam 30.11.2022 | 10:10
ergo schrieb

Das habe ich doch. Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten beenden den Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Niemand kann mir aber sagen, ob eine Teilrente beim zukünftigen Hinzuverdienstmodell die automatische Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterbindet. Der Unterschied macht übrigens ein Minus von 560€ Brutto aus bei einem Neuvertrag. Den Arbeitgeber wegen der Teilrente zu fragen erfüllt den Tatbestand der Dummheit, ... man fragt den Fuchs nicht wie hoch der Zaun sein muss, damit er nicht an die Hühner herankommt.

Hallo ergo, nun hatten Sie doch aber schon einige Tage Zeit, sich 'arbeitsrechtlich' zu informieren.
Das habe ich doch. Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten beenden den Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Niemand kann mir aber sagen, ob eine Teilrente beim zukünftigen Hinzuverdienstmodell die automatische Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterbindet. Der Unterschied macht übrigens ein Minus von 560€ Brutto aus bei einem Neuvertrag. Den Arbeitgeber wegen der Teilrente zu fragen erfüllt den Tatbestand der Dummheit, ... man fragt den Fuchs nicht wie hoch der Zaun sein muss, damit er nicht an die Hühner herankommt.
Schon klar über das zukünftige Hinzuverdienstmodell wird übrigens morgen Nacht ab 23.10 Uhr im Bundestag erst einmal noch weiter diskutiert, nachdem im Ausschuss 'Arbeit und Soziales' diverse Zuständige sich auch dazu aüßern konnten. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-sgb-i… Suchen Sie sich dort unter den 'Verbänden' aus (z.B. DGB wäre auch dabei...), wen Sie fragen wollen (sind Sie nicht selbst in irgeneiner Gewerkschaft?) oder auch direkt einen Abgeordneten? den finden Sie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/… Ansonsten kostet eine Erstberatung bei einem Fachanwalt m.W. maximal 190+Märchensteuer... könnte sich also 'rechnen'. Aber hier kommen Sie nicht weiter, es bleibt 'Arbeitsrecht' :-( Viel Erfolg und einfach geduldig dran bleiben!
Laieam 30.11.2022 | 12:33
Hallo Ergo, ich bin in der gleichen Situation. (Weiterbeschäftigung ohne neuen Arbeitsvertrag). "DIESER KOMMENTAR LIEGT MIR LEIDER NUR IN KOPIE VOR!!" § 33 TV-L "Zitat" Wegen der Möglichkeit, den Beschäftigten über diesen Zeitpunkt hinaus zu beschäftigen, = Absatz 5. Die mit dem Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.Juni 2014 (BGBI.I S. 787) eingeführte abschlagsfreie Rente mit 63. Lebensjahr für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) führt nicht zu einer automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich nicht um die Regelaltersrente. Diese wird- ggfs. unter Berücksichtigung der Übergangsregelung des § 235 Abs.2 SGB VL- mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann in diesen Fällen durch einen Auflösungsvertrag beendet werden. Vielleicht hilft das weiter..... wie gesagt, ich bin Laie....
ergoam 05.12.2022 | 09:36
Ja Danke Laie, ... bei meinem Arbeitgeber gibt es den Sammelbegriff der Vorruhestandsregelung, welche neben den gesetzlichen Möglichkeiten der Altersrenten auch noch die Altersteilzeit beinhaltet. Klar scheint aber zu sein, dass Vollrenten immer das bestehende Arbeitsverhältnis beendet haben. Eine Weiterbeschäftigung war ja vor Corona auch auf Grund der Rentenkürzung völlig unattraktiv. Die Deutsche Rentenversicherung tut sich noch schwer die neue Zeit des grenzlosen Hinzuverdienstes und der fehlenden Deckelung zu erfassen. Die warten bis zur letzten Instanz und werden auch danach noch auf ihrer Homepage die Situation von 2014 aufzeigen. Eine Behörde halt! Für Arbeitnehmer und Rentner dreht sich die Uhr schneller! Neue Situationen erfordern Anpassung. Ich werde also 2 Jahre vor der Regelaltersrente in Altersrente gehen und voll weiterarbeiten. Den für mich dabei optimalen Weg kenne ich, ... nun muss ich nur Rentenversicherung und Arbeitgeber so "benutzen", das sie mir nicht in die Suppe spucken!
ergoam 07.12.2022 | 14:10
Der derzeitieg Informationsstand ist: Gehe ich in die vorgezogene Altersrente mit dem Wunsch der direkten, ungekündigten Fortsetzung meiner Erwerbstätigkeit, spielt der Arbeitgeber nicht mit und streicht mir alle Altersstufen meines Tätigkeitsfeldes (-550,-€ Brutto) durch einen neuen Arbeitsvertrag. Gleichzeitig greift die Steuerklasse 6 für diese Tätigkeit (-800,-€ zur bisherigen Steuerklasse 3), da ich neben der Altersrente auch eine Betriebsrente erhalte. Mein derzeitiges Netto wird also für die gleiche Arbeit um rund 1200,-€ reduziert und die bei alleinigem Rentenbezug steuerfreie Rente wird mit der Tätigkeit ebenso teilversteuert einberechnet. Der Unterschied zwischen dem Netto aus rentenloser Tätigkeitsfortsetzung und dem mit gleichzeitigem Rentenbezug liegt bei gerade einmal +500,-€, obwohl das Jahres-Brutto der Tätigkeit bei rund 50000,-€ liegt und die Rente im Netto 1850,-€ betragen würde. Einfach grandios wie der Staat vorallem dort für neue Möglichkeiten sorgt, wo er dann selbst der Hauptbegünstigte ist und nebenbei die Babyboomer von der Rente für besonders langjährig Versicherte abbringt, indem sie "unbegrenzt" dazuverdienen können.
Abschlägeam 07.12.2022 | 15:01
Hallo ergo, die Rentenversicherung ist aber weder dafür verantwortlich, wie Ihr Arbeitsvertrag gestaltet ist (ggfs. durch einen Tarifvertrag), noch für die Steuergesetze. Und noch nicht einmal dafür, dass nun vorgezogene Altersrentner neben Ihrer Rente auch unbegrenzt dazuverdienen dürfen, auch dies hat der Gesetzgeber entschieden, nicht die Rentenversicherung. Wenn Ihnen das nicht gefällt, sollten Sie sich also an die entsprechenden anderen Stellen wenden. Abgesehen davon zwingt Sie ja keiner, weder, dass Sie weiter arbeiten, obwohl Sie dann schon eine Rente und auch eine Betriebsrente (die es wohl 'nur' im Zusammenhang mit der gesetzlichen gibt) beziehen, noch dass Sie die gesetzliche Rente vorzeitig beantragen, womit Sie dann aber auch auf die vorzeitige Betriebsrente verzichten. Dann arbeiten Sie doch einfach 'ganz normal' weiter, und lassen die Altersrente sich noch dadurch erhöhen, und das Arbeitseinkommen alleine behält dann auch die Steuerklasse 3. Und Ihre Nettoberechnungen lassen Sie ansonsten lieber noch mal von jemanden, der befugt ist, Sie steuerlich zu beraten, durchrechnen. Der Abzug vom Einkommen und von der Betriebsrente ist ja nur eine 'Vorauszahlung' auf Ihre tatsächliche Steuerlast. Und dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie lieber für die restlichen Jahre bis zur Regelaltersrente auf die monatlichen Rentenbeträge verzichten oder einfach nur sauer auf den Gesetzgeber oder Ihren Arbeitgeber sind.
ergoam 07.12.2022 | 15:36
Abschläge schrieb

Hallo ergo,

die Rentenversicherung ist aber weder dafür verantwortlich, wie Ihr Arbeitsvertrag gestaltet ist (ggfs. durch einen Tarifvertrag), noch für die Steuergesetze. Und noch nicht einmal dafür, dass nun vorgezogene Altersrentner neben Ihrer Rente auch unbegrenzt dazuverdienen dürfen, auch dies hat der Gesetzgeber entschieden, nicht die Rentenversicherung. Wenn Ihnen das nicht gefällt, sollten Sie sich also an die entsprechenden anderen Stellen wenden.

Abgesehen davon zwingt Sie ja keiner, weder, dass Sie weiter arbeiten, obwohl Sie dann schon eine Rente und auch eine Betriebsrente (die es wohl 'nur' im Zusammenhang mit der gesetzlichen gibt) beziehen, noch dass Sie die gesetzliche Rente vorzeitig beantragen, womit Sie dann aber auch auf die vorzeitige Betriebsrente verzichten.

Dann arbeiten Sie doch einfach 'ganz normal' weiter, und lassen die Altersrente sich noch dadurch erhöhen, und das Arbeitseinkommen alleine behält dann auch die Steuerklasse 3.

Und Ihre Nettoberechnungen lassen Sie ansonsten lieber noch mal von jemanden, der befugt ist, Sie steuerlich zu beraten, durchrechnen. Der Abzug vom Einkommen und von der Betriebsrente ist ja nur eine 'Vorauszahlung' auf Ihre tatsächliche Steuerlast.

Und dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie lieber für die restlichen Jahre bis zur Regelaltersrente auf die monatlichen Rentenbeträge verzichten oder einfach nur sauer auf den Gesetzgeber oder Ihren Arbeitgeber sind.

Genau solche unpersönlichen Antworten sind die, die niemand braucht ud niemand hören will, weil sie in der Praxis für Menschen die bald Rente beziehen und Arbeit verrichten wollen, für den A .... sind.
Jonasam 07.12.2022 | 16:55
Hallo Ergo, ich verstehe Ihre Vorwürfe nicht wirklich. Es wurde eigentlich alles geschrieben. Ich will versuchen das mal zusammenzufassen. Rente: Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Ob Voll- oder Teilrente ist der DRV egal. Der Hinzuverdienst wird ab dem 01.01.2023 keine Rolle mehr spielen. Das Gesetz wird (da bin ich mir sicher) entsprechend veröffentlicht. Das ist auch alles, was die Rentenversicherung mitteilen kann und darf. Krankengeld: Nehmen Sie eine Altersrente als Teilrente in Anspruch, haben Sie weiter einen Anspruch auf Krankengeld, da § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V nicht greift. Betriebsrente: Bei der Betriebsrente kann es sein, dass ein Anspruch nur besteht, wenn eine Vollrente in Anspruch genommen wird. Dies geht aber nur aus dem Vertrag/der Satzung hervor. Nachdem Sie einen Monat eine Vollrente bezogen haben, könnten Sie aber auf eine Teilrente wechseln, was für die Betriebsrente unschädlich wäre. Arbeitsrecht Nach Ihren Ausführungen endet das Beschäftigungsverhältnis, sofern eine Altersrente beziehen. Ob Voll- oder Teilrente ist hier egal. Die Frage ist also auch geklärt. Ihr Arbeitgeber würde übrigens in jedem Fall mitbekommen, wenn Sie Rentner werden. Da sich in diesem Fall die Meldeschlüssel verändern, würde Ihr Arbeitgeber (oder sein Steuerberater) das relativ schnell sehen. Steuerrecht Als Rentner der arbeitet, wird immer die Steuerklasse 6 zugrunde gelegt. Ist halt so. Da haben Sie zwar monatlich weniger, abgerechnet wird aber zum Schluss. Mit Steuerklasse 6 bekommen Sie ggf. eine Steuernachzahlung gutgeschrieben. Mit Steuerklasse 3 müssten Sie auf jeden Fall an das Finanzamt eine Steuernachzahlung leisten. Die eigentliche Steuerlast wäre aber in beiden Fällen gleich. "So will ich das aber nicht" Ob es Ihnen gefällt oder nicht, an den entsprechenden Rechtsgrundlagen kann keine beteiligte Stelle etwas ändern. dafür ist die Politik zuständig. Eine Ausnahme ist da ihre arbeitsrechtliche Lage. da haben Sie die Möglichkeit selbst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Wenn der nicht will, kann da auch kein anderer was dafür. Eine weitere Anmerkung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten: Der Gesetzgeber hofft, dass Personen weiterarbeiten, die sowieso in Rente gehen und dann nicht mehr arbeiten würden. Sie wären anscheinend nicht in Rente gegangen, sondern hätten weiter gearbeitet. Dafür war der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen nicht gedacht. Ist halt ein schöner Mitnahmeeffekt. Wobei natürlich klar ist, dass viele Personen diese Regelungen entsprechend nutzen. Ist ja auch nur verständlich. Freundliche Grüße Jonas
Abschlägeam 07.12.2022 | 16:14
ergo schrieb

Genau solche unpersönlichen Antworten sind die, die niemand braucht ud niemand hören will, weil sie in der Praxis für Menschen die bald Rente beziehen und Arbeit verrichten wollen, für den A .... sind.

Hallo ergo, .....
Genau solche unpersönlichen Antworten sind die, die niemand braucht ud niemand hören will, weil sie in der Praxis für Menschen die bald Rente beziehen und Arbeit verrichten wollen, für den A .... sind.
Nunja, dieses Forum ist nicht dafür da, nur 'Wunschantworten' zu geben. Und insbesondere nicht, wenn es um Arbeitsrecht und Steuern geht. Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute!
Steuerexperte am 07.12.2022 | 17:54
Jonas schrieb

Hallo Ergo,

ich verstehe Ihre Vorwürfe nicht wirklich. Es wurde eigentlich alles geschrieben.

Ich will versuchen das mal zusammenzufassen.

Rente:

Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Ob Voll- oder Teilrente ist der DRV egal. Der Hinzuverdienst wird ab dem 01.01.2023 keine Rolle mehr spielen. Das Gesetz wird (da bin ich mir sicher) entsprechend veröffentlicht. Das ist auch alles, was die Rentenversicherung mitteilen kann und darf.

Krankengeld:

Nehmen Sie eine Altersrente als Teilrente in Anspruch, haben Sie weiter einen Anspruch auf Krankengeld, da § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V nicht greift.

Betriebsrente:

Bei der Betriebsrente kann es sein, dass ein Anspruch nur besteht, wenn eine Vollrente in Anspruch genommen wird. Dies geht aber nur aus dem Vertrag/der Satzung hervor.

Nachdem Sie einen Monat eine Vollrente bezogen haben, könnten Sie aber auf eine Teilrente wechseln, was für die Betriebsrente unschädlich wäre.

Arbeitsrecht

Nach Ihren Ausführungen endet das Beschäftigungsverhältnis, sofern eine Altersrente beziehen. Ob Voll- oder Teilrente ist hier egal. Die Frage ist also auch geklärt.

Ihr Arbeitgeber würde übrigens in jedem Fall mitbekommen, wenn Sie Rentner werden. Da sich in diesem Fall die Meldeschlüssel verändern, würde Ihr Arbeitgeber (oder sein Steuerberater) das relativ schnell sehen.

Steuerrecht

Als Rentner der arbeitet, wird immer die Steuerklasse 6 zugrunde gelegt. Ist halt so.

Da haben Sie zwar monatlich weniger, abgerechnet wird aber zum Schluss. Mit Steuerklasse 6 bekommen Sie ggf. eine Steuernachzahlung gutgeschrieben. Mit Steuerklasse 3 müssten Sie auf jeden Fall an das Finanzamt eine Steuernachzahlung leisten. Die eigentliche Steuerlast wäre aber in beiden Fällen gleich.

"So will ich das aber nicht"

Ob es Ihnen gefällt oder nicht, an den entsprechenden Rechtsgrundlagen kann keine beteiligte Stelle etwas ändern. dafür ist die Politik zuständig.

Eine Ausnahme ist da ihre arbeitsrechtliche Lage. da haben Sie die Möglichkeit selbst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Wenn der nicht will, kann da auch kein anderer was dafür.

Eine weitere Anmerkung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten:

Der Gesetzgeber hofft, dass Personen weiterarbeiten, die sowieso in Rente gehen und dann nicht mehr arbeiten würden.

Sie wären anscheinend nicht in Rente gegangen, sondern hätten weiter gearbeitet. Dafür war der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen nicht gedacht. Ist halt ein schöner Mitnahmeeffekt. Wobei natürlich klar ist, dass viele Personen diese Regelungen entsprechend nutzen. Ist ja auch nur verständlich.

Freundliche Grüße

Jonas

Volle Zustimmung bis auf die Steuerklasse 6. Dieses Märchen hält sich schon seit ewigen Zeiten. Ein erster Hauptjob wird mit der normalen Steuerklasse besteuert und zweiter und jeder weitere mit der 6.
W°lfgangam 07.12.2022 | 22:09
ergo schrieb

Der derzeitieg Informationsstand ist:

Gehe ich in die vorgezogene Altersrente mit dem Wunsch der direkten, ungekündigten Fortsetzung meiner Erwerbstätigkeit, spielt der Arbeitgeber nicht mit und streicht mir alle Altersstufen meines Tätigkeitsfeldes (-550,-€ Brutto) durch einen neuen Arbeitsvertrag. Gleichzeitig greift die Steuerklasse 6 für diese Tätigkeit (-800,-€ zur bisherigen Steuerklasse 3), da ich neben der Altersrente auch eine Betriebsrente erhalte.

Mein derzeitiges Netto wird also für die gleiche Arbeit um rund 1200,-€ reduziert und die bei alleinigem Rentenbezug steuerfreie Rente wird mit der Tätigkeit ebenso teilversteuert einberechnet.

Der Unterschied zwischen dem Netto aus rentenloser Tätigkeitsfortsetzung und dem mit gleichzeitigem Rentenbezug liegt bei gerade einmal +500,-€, obwohl das Jahres-Brutto der Tätigkeit bei rund 50000,-€ liegt und die Rente im Netto 1850,-€ betragen würde.

Einfach grandios wie der Staat vorallem dort für neue Möglichkeiten sorgt, wo er dann selbst der Hauptbegünstigte ist und nebenbei die Babyboomer von der Rente für besonders langjährig Versicherte abbringt, indem sie "unbegrenzt" dazuverdienen können.

...aus Sicht Gesamteinkommen also extra -> EXTRA --» E X T R A ?!! *) Was bisher nicht möglich war! ...okay, mein 'Bedauern' hält sich in Grenzen - auf Extra-Einkommen würde ich nicht verzichten/geschweige darüber 'Jammergesang' anstimmen + sogar Rentenbonus bei Weiterarbeit obendrauf bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Irgendwie kapiere ich Ihren *Abakus nicht, wenn Sie bei finanziellem Vorteil aus der Neuregelung der RV einen Malus an die Haustür malen: Ich krieg nur 500 € extra ...ohne einen Handschlag mehr! Wie stehen Ihre Nachbarn dazu/wollen Sie mit denen SICHER nicht vergleichen/diskutieren = dieser *Scheiß-Staat bescheißt mich einfach?!! *gg Gruß w. *) dieses Bonus-System ohne 'PAYBACK-Card' sollte sofort wieder abgeschafft werden ;-)
Melliam 02.01.2023 | 21:24
Es zwingt Sie keiner in die vorgezogene Rente mit Abschlägen zu gehen.
Jokeram 02.01.2023 | 21:19
Guten Abend, tolles Forum, ich habe schon viel Interessantes erfahren bzw. ein bisschen mehr Licht im Dschungel deutscher Regelungswut finden können. Das Thema Weiterarbeiten bei gleichzeitigem, vorgezogenen Rentenbezug beschäftigt mich auch sehr. Habe heute die vorgezogene Teilrente (99%) beantragt und freue mich schon drauf (ab 1.6.2023). Ich störe mich aber an der Beschreibung "Mitnahmeeffekt". Ja, ich bekomme die Rente (aus selbst erworbenen Ansprüchen) zusätzlich zum Arbeitsentgelt, ohne dafür mehr leisten zu müssen. Aber: Der Staat bzw. die Rentenversicherung holt sich das Geld auf zwei Wegen zurück: 1) über die erhöhte Steuer, die dann ab 2024 und im Folgejahr fällig wird 2) über die 12 Prozent Rentenkürzung, die lebenslang erhalten bleibt (jedenfalls für 99 Prozent der Gesamtansprüche) und sich auch nicht dadurch ändert, dass ich noch bis 1.8.2025 weiterarbeite. Grob gerechnet (ich weiß die Steuerabzüge noch nicht genau) sieht es so aus, dass mir die Summe, die ich zwischen 1.6.2023 und 1.8.205 zusätzlich auf mein Konto bekommen, innerhalb von ca. 14 Jahren wieder abgezogen wird - eben aufgrund der dauerhaften Abschläge in Höhe von 12 Prozent. Der kleine Vorteil, dass ich ab 2023 "nur" 87 % der Rente versteuern muss anstatt 89% (bei Rentenbezug ab 2025) wird dadurch wieder zunichte gemacht, dass der Zuschuss zur PKV sich eben auch verringert. Fazit: Geschenkt wird einem hier nichts, besonders dann nicht, wenn man sehr alt wird. Aber wer weiß schon, was in 14 Jahren ist - ob man da überhaupt noch auf irdischen Pfaden wandelt. Und was 200 Euro in 14 Jahren wert sind (das wäre so etwa meine monatliche Einbuße bei dem Modell), weiß auch keiner. Sicher jedenfalls deutlich weniger als heute. Also her mit der Kohle, jetzt!
Jokeram 02.01.2023 | 21:41
Vielleicht muss man nicht alles gleich kommentieren oder man könnte mal den Kommentator fragen, was er ausdrücken wollte, wenn man es nicht versteht. Das weiß ich nämlich, dass mich keiner zwingt. Ich freue mich ja sogar drauf, die Regelung in Anspruch zu nehmen. Es ging mir darum, aufzuzeigen, dass man diese Zusatzeinkünfte wieder abgezogen bekommt. Dass hier eben nicht großzügig Geschenke verteilt werden. Es ging darum, der Kritik ("Mitnahmeeffekte") eine andere Sichtweise entgegen zu halten, untermauert mit Argumenten. Wenn Sie, @Melli, dafür nicht empfänglich sind, kein Problem. Müssen ja nicht immer alle einer Meinung sein.
Mikeam 02.01.2023 | 21:52
Also wollen Sie die vorgezogene Rente auch mitnehmen? Dass man mehr Steuer zahlen muss, wenn man höhere Einkünfte hat, ist ja wohl klar.
Jokeram 02.01.2023 | 22:12
Ja, ich habe das heute schon beantragt. Jetzt macht mir das Geldausgeben noch Spaß, mit 77 vielleicht nicht mehr so ;-) Und ein bisschen vorsorgen werde ich auch, aber nicht mit digitalen Euros auf dem Konto oder Papiergeld.
Jokeram 02.01.2023 | 22:16
Und schon gar nicht mit freiwilligen Zahlungen an die Rentenversicherung. Diese Zahlungen sind eine Wette auf ein langes Leben, und diese Wette werde ich nicht abschließen.
Fabian am 03.01.2023 | 08:35
@Melli Das mit dem Nichtverstehen ist dann ihr persönliches Problem. Es gibt halt eine gewisse Minderheit von gesunden Menschen mit dem nötigen Vermögen die ihren "Reichtum" noch vermehren möchten und ihr Altersvorsorge steuerrechtlich optimieren. Nach meiner Einschätzung wissen die schon warum und wie sie das tun. Und ich würde diese nicht als dumm bezeichnen, zumindest nicht in finanziellen Dingen. Denn meistens hat es ja einen Grund warum sie sich diese Einzahlungen von mehreren 10.000 Euro locker leisten können. @ Joker Die Bezeichnung Mitnahmeeffekt bezieht sich grds. auf diejenigen, die eine vorgezogene Altersrente abschlagsfrei beziehen können. Also entweder wegen Schwerbehinderung oder mit 45 Jahren. Wenn diese ohnehin vorgehabt hätten nicht frühstmöglich aufhören zu arbeiten, bekommen diese ihren Traumurlaub von der Rentenkasse bezuschusst
Jokeram 03.01.2023 | 09:32
Ja, unter der Berücksichtigung einer Steuerersparnis können freiwillige Einzahlungen sinnvoll sein, aber nur bei niedriger Inflation - eine Inflation von derzeit 10 Prozent wirkt sich äußerst negativ auf die Gesamtbilanz solcher Einzahlungen aus. Denn das Geld, das ich jetzt einzahle, ist heute deutlich mehr wert, als in dem Zeitraum von ca. 11-12 Jahren, in denen ich es häppchenwiese wieder zurückbekomme. Aber klar, muss jeder selbst wissen. Die die es machen, sind sehr sicherheitsorientiert und haben großes Vertrauen in staatliche Institutionen und die Stabilität des Geldsystems. Ich denke da anders.
Jokeram 03.01.2023 | 19:01
Beim vorzeitigen Bezugs von Rente neben dem Einkommen sind mir zwei Aspekte von wesentlicher Bedeutung: - die Inflation (die zwar nicht unbedingt bei 10 Prozent bleiben wird, aber selbst dauerhaft 4 bis 5 Prozent nagen schon ganz schön am Wert des Geldes innerhalb von 10 Jahren) - der Umstand, dass man mit >77 Jahren dann doch nicht mehr so viel reist und konsumiert, also lieber jetzt das Geld verbraten An die Witwenrente für meine Holde habe ich gar nicht gedacht dabei, aber der Unterschied bei den verschiedenen Varianten ist jetzt auch nicht sooo gravierend für diese Phase.
W°lfgangam 03.01.2023 | 18:46
Joker schrieb

Guten Abend,

tolles Forum, ich habe schon viel Interessantes erfahren bzw. ein bisschen mehr Licht im Dschungel deutscher Regelungswut finden können. Das Thema Weiterarbeiten bei gleichzeitigem, vorgezogenen Rentenbezug beschäftigt mich auch sehr. Habe heute die vorgezogene Teilrente (99%) beantragt und freue mich schon drauf (ab 1.6.2023).

Ich störe mich aber an der Beschreibung "Mitnahmeeffekt". Ja, ich bekomme die Rente (aus selbst erworbenen Ansprüchen) zusätzlich zum Arbeitsentgelt, ohne dafür mehr leisten zu müssen.

Aber: Der Staat bzw. die Rentenversicherung holt sich das Geld auf zwei Wegen zurück:

1) über die erhöhte Steuer, die dann ab 2024 und im Folgejahr fällig wird

2) über die 12 Prozent Rentenkürzung, die lebenslang erhalten bleibt (jedenfalls für 99 Prozent der Gesamtansprüche) und sich auch nicht dadurch ändert, dass ich noch bis 1.8.2025 weiterarbeite.

Grob gerechnet (ich weiß die Steuerabzüge noch nicht genau) sieht es so aus, dass mir die Summe, die ich zwischen 1.6.2023 und 1.8.205 zusätzlich auf mein Konto bekommen, innerhalb von ca. 14 Jahren wieder abgezogen wird - eben aufgrund der dauerhaften Abschläge in Höhe von 12 Prozent. Der kleine Vorteil, dass ich ab 2023 "nur" 87 % der Rente versteuern muss anstatt 89% (bei Rentenbezug ab 2025) wird dadurch wieder zunichte gemacht, dass der Zuschuss zur PKV sich eben auch verringert.

Fazit: Geschenkt wird einem hier nichts, besonders dann nicht, wenn man sehr alt wird.

Aber wer weiß schon, was in 14 Jahren ist - ob man da überhaupt noch auf irdischen Pfaden wandelt. Und was 200 Euro in 14 Jahren wert sind (das wäre so etwa meine monatliche Einbuße bei dem Modell), weiß auch keiner. Sicher jedenfalls deutlich weniger als heute. Also her mit der Kohle, jetzt!

Hallo Joker, endlicher einer, der wirklich hinter den anfänglichen 'Mitnahmeeffekt' *) geschaut hat - mittel-/langfristig. Ist halt 'ne Wette auf Ihr Leben/die Laufzeit Ihrer (gekürzten) Altersversorgung, wann Sie positiv die 'zusätzliche' Rente + Top ab Regelaltersgrenze, aufgebraucht haben ...UND ggf. auch noch nachgehende Leistungen für Hinterbliebene dabei zu berücksichtigen sind ;-) *) Mitnahmeeffekt deswegen, weil es vor 2017 _unmöglich_ war, neben Vollbeschäftigung mit höherem Einkommen überhaupt zusätzlich eine Altersrentenrente/oder auch nur einen Teil davon zu erhalten. Gruß w.
Unnötige Diskussionam 03.01.2023 | 20:28
Toll was sich @Joker für Gedanken macht. Leider kann auch er weder die Inflationsrate noch sein Lebensende vorhersagen. Daher bleibt letztendlich alles eine überflüssige Diskussion und alles konzentriert sich ausschließlich auf die persönliche Einstellung.
W°lfgangam 03.01.2023 | 21:34
Unnötige Diskussion schrieb

Toll was sich @Joker für Gedanken macht. Leider kann auch er weder die Inflationsrate noch sein Lebensende vorhersagen. Daher bleibt letztendlich alles eine überflüssige Diskussion und alles konzentriert sich ausschließlich auf die persönliche Einstellung.

hmm ...in Anbetracht von nur ein paar wenigen 10 Mio interessierten Altersversorgungsinteressierten habe ich Ihre IP auf die Foren-Blacklist "Der weiß DRV-technisch individuell alles schon" gesetzt. Gut so, wieder einer weniger, der nur nervt ... *g Gruß w.
Jokeram 03.01.2023 | 21:55
Ich lese gern die Überlegungen anderer zu dem Thema und habe eben auch meine eigenen Überlegungen. Es ist komplex und viele Faktoren kommen hier zum Tragen: - ist man eher Sparer oder konsumorientiert? - das eigene Sicherheitsbedürfnis - das Vertrauen (oder das Fehlen hiervon) in staatliche Institutionen - das Vertrauen in die Stabilität des Finanzsystems - die Erwartung an die verbleibende Lebensspanne - die Erwartung zur Inflationsrate - die Pläne bzgl. Reisen und Hobbies Die Gestaltungsmöglichkeiten im nahenden Rentenalter umfassend zu betrachten, finde ich sehr wichtig. Natürlich bleibt vieles spekulativ, aber das ist ja eigentlich immer so im Leben. Es kommt, wie es kommt, aber deshalb alles nur passiv auf sich zukommen zu lassen, kann ja auch nicht die Lösung sein.
Kaiseram 04.01.2023 | 09:04
W°lfgang schrieb

hmm ...in Anbetracht von nur ein paar wenigen 10 Mio interessierten Altersversorgungsinteressierten habe ich Ihre IP auf die Foren-Blacklist "Der weiß DRV-technisch individuell alles schon" gesetzt.

Gut so, wieder einer weniger, der nur nervt ... *g

Gruß

w.

Toll was sich @Joker für Gedanken macht. Leider kann auch er weder die Inflationsrate noch sein Lebensende vorhersagen. Daher bleibt letztendlich alles eine überflüssige Diskussion und alles konzentriert sich ausschließlich auf die persönliche Einstellung.
hmm ...in Anbetracht von nur ein paar wenigen 10 Mio interessierten Altersversorgungsinteressierten habe ich Ihre IP auf die Foren-Blacklist "Der weiß DRV-technisch individuell alles schon" gesetzt. Gut so, wieder einer weniger, der nur nervt ... *g Gruß w.
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